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Heizkörperregler oder auch Thermostatventil


Mad Marc

Empfohlene Beiträge

Es gibt da so Thermostate die angeblich erkennen können das das Fenster offen ist und dann den Heizkörper schließen. Taugt sowas? Meine Eltern haben da ne Mieterin die den ganzen Tag das Fenster offen und die Heizung auf Volldampf (im Winter natürlich, im Moment läuft die Ölheizung nur für Warmwasser) hat. Da kann man sich echt im Stockwerk drunter an der Wand wo die Rohre liegen die Hand verbrennen. Und da die Gute beratungsresistent ist und es leider keine getrennten Heizungszähler im Haus gibt und die Dame Warmmiete zahlt wollen meine Eltern ihr so beikommen. Die hat es schon fertiggebracht und ist bei -10° ne Woche weggefahren und hat die Balkontür offen gelassen.

Also frage an Rolling Rambowski und alle anderen Heizungsspezialisten: Was geht mit den Dingern, welche sollte man kaufen oder was gibt es sonst für Möglichkeiten?

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Keine Gute Idee (falls es sowas gibt). Dann friert der betr. Heizkörper ein und es platzt u.U. das System. Deine Eltern können dann als Vermieter die Reparatur löhnen.

Es gibt daher eher das gegenteilige Thermostat-Modell. Es erkennt, ob Frostgefahr besteht und öffnet dann, obwohl es auf Null gedreht ist.

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wenn die Rohre frei liegen, dann ein Drosselventil oder Absperrhahn reinbauen, wie beodeo schon schrub. Das Th-Ventil ist schon etwas exklusiver und funktioniert auch ganz gut. Da friert nichts ein, weil die bei 4 oder 6°C Raumtemp. öffnen. Entweder benötigen die einen Stromanschluß oder eine Batterie. Müßte ich mal ergoogeln. Bin zu lange draußen aus dem Job.

das wäre evt. was.

Ansonsten mal bei Haus und Grund nachfragen, ob es so eine Art Änderungskündigung für alte Mietverträge gibt. Dann würde ich der einen Mietvertrag Klatmiete zzgl. NK verpassen.

Es gibt auch ein Vermieterforum (wen wunderts?) schau mal dort nach.

Bearbeitet von dr177
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Oder einfach sich solche Verbrauchsmesser Röhrchen ranschrauben lassen. Dann wenn sie einmal gerecht bezahlt hat, kommt sie vielleicht doch noch drauf, wenn?s im Geldbeutel weh tut.

Genau,

hier werden die einfach mitten auf den Heizkörper geklebt und sind verblombt, damit die gute Frau (deine Mieterin) die nicht nachfüllen kann. Die ISTA Frau kommt einmal im Jahr die Dinger ablesen und steckt neu gefüllte Röhrchen mit einer jährlich anders gefärbten Flüssigkeit rein.

Kosten sollten die Dinger wohl wenig.

Gruß Dirk

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....außerdem ist die Dienstleistung, nämlich das Ablesen u. vor allem die rechtlich richtige Abrechnung von Firmen wie Minol, Ista od. Techem nicht billig. Das rentiert sich für Wohnungsgenossenschaften, etc., bei denen macht´s die Menge.

Für eine einzelne 3-4Zimmerwohnung zahlt sich das nicht aus. Da ist es billiger, sie lüftet den Dezember durchgehend ihre Wohnung durch!

Mein Vorschlag: Baut im Keller in der Vor-u. Rücklaufleitung für den Heizkreis der Dame einen Wärmemengenzähler ein (amtlich geeicht). Ist normalerweise nicht allzuviel Aufwand (ca.3-4 Fachmannstunden, wenn´s hoch hergeht) u. das Material kostet ungefähr 300-500 Euro (je nach baulichen Gegebenheiten). Dann lest ihr nach 1 Saison den Verbrach (in kW/H) ab.

Wie man das mit dem aktuellen Ölpreis u. den zurechenbaren Betriebskosten (Stromanteil für Pumpen, etc. anteilige Wartungs-u. Reinigungskosten am Ölbrenner/Kessel, Abnutzung der Anlage) auf die für die Dame entfallenen Heizkosten ausrechnet, dafür gibt´s Tabellen u. Formulare (Heizungsbauer, Konsumentenschutz Abt. Mietrecht, Öllieferant, etc.)

Diese "Formularquelle" kann euch dann auch noch ein anderes Formular geben: Nämlich jenes, mit dem man nach Quadratmeter Wohnfläche die zu erwartende kW/h-Leistung für die Wohnung ausrechnet (Es gibt für jeden Raum eine Normtemperatur, K u. U-Werte (Dämmwerte) von Fenstern u Wänden u. auch eine Normdurchschnittsaußentemperatur für deinen Wohnort (holst du dir vom Gemeindeamt).

Wenn dann die Differenz zwischen den beiden Werten zu groß ist hast du sie am (nicht vorhandenen) Sack! (Egal ob Warmmiete im Vertrag od. nicht). Wenn du zusätzlich beweisen kannst, das sie bei aufgedrehten Heizkörper die Fenster Stundenlang offen hat, kannst du normalerweise den Mietvertrag problemlos ändern. Denn sie hat beim Heizen u. Lüften auch Pflichten als Mieterin u. nicht nur Rechte!

Greetz, STANI :-D

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da würde ein einfacher Absperrhahn wohl helfen wink.gif

Die Rohre liegen IN der Wand, trotzdem kann man sich an der Wand die Hand verbrennen. Ölheizung mit 65°C Vorlauftemperatur, Heizkörper unter dem geöffneten Fenster bei -10°C Außentemperatur. Da rauscht richtig was durch.

....außerdem ist die Dienstleistung, nämlich das Ablesen u. vor allem die rechtlich richtige Abrechnung von Firmen wie Minol, Ista od. Techem nicht billig. Das rentiert sich für Wohnungsgenossenschaften, etc., bei denen macht´s die Menge.

Für eine einzelne 3-4Zimmerwohnung zahlt sich das nicht aus. Da ist es billiger, sie lüftet den Dezember durchgehend ihre Wohnung durch!

Mein Vorschlag: Baut im Keller in der Vor-u. Rücklaufleitung für den Heizkreis der Dame einen Wärmemengenzähler ein (amtlich geeicht). Ist normalerweise nicht allzuviel Aufwand (ca.3-4 Fachmannstunden, wenn´s hoch hergeht) u. das Material kostet ungefähr 300-500 Euro (je nach baulichen Gegebenheiten). Dann lest ihr nach 1 Saison den Verbrach (in kW/H) ab.

Mit 300 - 500€ wird man da nicht hinkommen. Die Rohre gehen vom Keller in die Erdgeschoßwohnung und von dort weiter in den ersten Stock. Es gibt keine 2 Heizkreisläufe für die Wohnungen. Ist BJ 62 das Haus, da hat man sich über sowas noch keine Gedanken gemacht.

Für die ganzen Ideen mit ISTA etc: Die Dame hat nen Warmmietvertrag - da wär sie ja schön blöd wenn sie den ändert. Allerdings ist sie was technische Dinge angeht ne absolute Niete, hat sich neulich bei meinen Eltern beschwert das deren Halogentrafos den Radioempfang stören. Sie hörte Deutschlandfunk auf Langwelle, von der Erfindung der UKW hatte sie nichts mitbekommen (kein Witz, ich hab ihr die Frequenzen rausgesucht und sie hat es nicht gebacken bekommen ihr Radio auf UKW zu stellen)

Also bei dem hier: Honeywell Raumtronic steht "Fensterfunktion - Sie lüften, der Regler dreht den Heizkörper zu." und "Automatischer Frostschutz - da kann nichts einfrieren." So was hatten meine Eltern im Auge (nicht dieses Modell, das was es bei OBI im Angebot gibt ist auf der Website nicht zu finden.), da die Mieterin warscheinlich 2x in eine eiskalte Wohnung kommt und es dann begriffen hat.

Edith hat mal bei OBI gesucht und doch noch das Teil aufgetrieben: http://onlineshop.obi.de Artikelnummer 303192C

Bearbeitet von Mad Marc
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soweit ich weiss, regelt der Honeywell nur ca 20 Minuten runter :-D

edit liest: 30 minuten für die Lüftungsfunktion

und kann die Frau denn mit dem neumodischne Krams überhaupt umgehen?

Denke, der Heimeier-Adapter ist besser geeignet

Bearbeitet von Schleswig-Holsteiner Jung
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  • 2 Wochen später...

Heute in der Zeitung gefunden:

"eine in einem Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist unwirksam, weil Heizungs- und Warmwasserkosten für Wohnungen seit 1981 verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Dies gilt auch für vor 1981 geschlossene Mietverträge. Dennoch kann sich ein Mieter mit eintsprechend altem Mietvertrag nicht gegen eine ordnungsgemäß geforderte Mieterhöhung wehren, weil nur der die Heizung und das warme Wasser betreffende Passus unwirksam ist. Der Vermieter hat den darauf entfallenden Anteil herauszurechnen und den Betrag ggfs. als Vorasuzahlung "auf die nunmehr anzurechnenden Heiz- und Warmwasserkosten zu behandeln" (BGH, VIII ZR 212/05)

Vielleicht hilft es ja etwas weiter.

Ansonsten 55 EUR für einen Jahresbeitrag bei haus und Grund aufwenden und sich dort einen Ratschlag holen.

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