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TÜV, das leidige Thema


Thor

Empfohlene Beiträge

Ich war vorhin beim Tüv und bin ohne Plakette nach Hause gefahren.

Die Mängel die aufgezählt wurden kann ich soweit ohne weiteres alles bewältigen. Das einzige Problem welches ich jetzt habe ist, das der mir den Fahrradtacho am M-Lenker bemängelt hat und ich mit dem Sigma Tacho keinen Tüv bekommen werde.

Ich habe dem gutem Mann klar gemacht das ich mich vorm Umbau bei einem anderem Tüv erkundigt habe und der mir sagte das es kein Problem ist wenn der beleuchtet ist.

Hab dann beim letzten Mal ohne weiteres mit diesem Tacho Tüv bekommen.

Heute war ich bei nem anderem Tüv und der hat den wie gesagt abgelehnt und hat sich bei einer anderenZweigstelle erkundigt und die sagten auch das es nicht zulässig wäre.

Ich habe dann gerade mal im Netz geguckt und folgendes gefunden:

Nach § 57 StVZO ist ein Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) vorgeschrieben. Anstelle des Serienmäßigen Bauteils darf auch ein anderes montiert werden vorausgesetzt es erfüllt die in diesem § vorgeschriebenen Bedingungen- was unter Umständen vom aaS überprüft wird. Tachometer an Fahrzeugen ab dem 01.01.1991 (Tag der Erstzulassung) müssen laut EG-Verordnung eine Skaleneinteilung in Schritten 1 2 5 oder 10 km/h haben die Angabe der Werte muss mindestens in 20er-Schritten erfolgen. Der Anzeigenbereich muss mindestens die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten. Der Anzeigewert muss bei Tag und Nacht erkennbar sein d.h. eine Beleuchtung ist vorgeschrieben.

Die Anzeige darf vom Istwert bei keiner Geschwindigkeit unterschreiten zulässige Abweichungen vom Istwert nach oben die im Bereich von 40 bis 120 km/h (bzw. 80% der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit wenn diese < 150 km/h ist) vorgeschrieben sind werden vom aaS beim Anbau überprüft. Unter Einhaltung der vorgenannten Bedingungen ist auch der Anbau eines Digitaltachometers möglich. In der Regel wird die hierbei abhängig vom Abrollumfang des Reifens einzustellende Wegkonstante im Gutachten dokumentiert. Quelle: Fighters Magazin

und
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Quelle: Stvzo

Wenn ich das richtig verstehe kann ich den Sigma doch laut Stvzo fahren, oder sehe ich da was falsch???

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Laut TÜV Prüfer in Regensburg gilt:

Kein Sigma Fahrradtacho wenn dieser nicht fest in einem Gehäuse verbaut ist, um die Umstellung des Radumfanges zu verhindern. Entsprechendes Gehäuse gibts für viel Geld bei Polo! Sonst sind Sigma Tachos nur als Zusatztachometer zugelassen! Selbst wenn du die Tachos nun in der Lenkkopfabdeckung versenkst und dort ordentlich verschraubst, keine Chance. Könnte man ja fast meinen die hätten nen Vertrag mit Polo, nur dass dieses dumme Gehäuse verkauft wird!

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Na tolles Ding! Ich würd mal sagen, der Prüfer hatte einfach keine Lust Deinem Roller die Plakette zu geben!!!

Ich hab bei uns mit den Tüv-Prüfern wegen meiner "Lampe unten" gesprochen. Der hat serienmäßig keinen Tacho und der Prüfer sagte: "Na dann machste da nen Fahrradtacho ran und dann ist das gut!!!!"

Also ich würde mal sagen, ab zum nächsten Prüfer und los!!!

Ausserdem hab ich in meiner PX den Fahrradtacho sogar eingetragen!!!!

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Tüv zu wechseln hat sich auch gerade eben erledigt.

Ich hatte gestern Abend jemanden da, der bei Ebay was von mir ersteigert hat. Hab mich mit Ihm unter anderem Unterhalten, weil der meinen Roller so geil fand.

Hab ihm dann die Tüvgeschichte erzählt und er meinte ebenfalls das der keine Ahnung hat und hat mich gefragt ob ich denn kein Gutachten für den Tacho hätte. Ich habe die Frage verneint und er hat mir promt als er zu Hause war das Tüv Gutachten für den Sigma BC 400, 600, 800 und 1200 rübergeschickt.

Also, nächste Woche nochmal dahin mit Gutachten und gut is. Hatte da gerade nochmal angerufen und der ganz erstaunt als ich ihm vom Paragraph 57 der Stvzo und dem Gutachten erzählt habe.

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Ich habe mich wohl zu früh gefreut. :veryangry:

Der Tüv will den Prüfbericht nicht anerkennen, weil nix davon drin steht das man den Tacho auf einem "Motorrad" fahren darf, ich war nämlich gerade mit dem Gutachten dort um 100% sicher zu sein.

Ich hab schon wieder voll den Hals. Werde nächste Woche nach Krefeld fahren.

Gutachten werde ich trotzdem gleich hochladen.

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Sorry aber ich kann den Prüfer ein wenig verstehen. Das Gutachten ist ja witzlos, das sagt ja nichts aus im Gegenteil es widerspricht den bestimmungen. Ein Tacho darf niemals zu wenig anzeigen und maximal 7 oder 8% von der echten Geschwindigkeit. Im Gutachten steht aber das es sein kann, das er zuwenig anzeigt.

Also recht hat er auch wenn ich als Prüfer anders gehandelt hätte.

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