Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

Ich habe gestern schon gepostet "Überraschung ich hab doch nur 3 Gänge..."

Heute ein wenig Ursachenforschung.

Mein Rahmen hat den Präfix V5B3T, also dt. Special (4Gang, Lenkerendenblinker, 16-10 Vergaser und gedrosseltem Auspuff)

Bis auf 4 Gänge stimmt das auch.

Motornummer ist aber V5A1M 119477 und scooterhelp sagt mir "You have a 1966 Vespa 50/N motor".

Habe versucht ein wenig schlau zu werden, erstens brauche ich andere Bremsbeläge, das habe ich selbst herausgefunden, da ich die falschen gekauft habe.

Die Blinker kann ich wohl vergessen, habe eine 2 Spulen Zündgrundplatte (vorsicht hier spricht der Anfänger) und keine außenliegende Zündspule, die ist wohl integriert... Was ist mit meinen Bremslicht, das war ja in Vespa 50 N gar nicht vorgesehn...

Desweiteren Zylinderfußdurchmesser kleiner (heißt das ich kann meinen 75ccm DR Zylinder vergessen ?)

Polradabdeckung anders, wobei ich hier keinen Unterschied zu den Bildern im Web feststellen konnte...

Andere Lager ?

Welches Primär ist da verbaut ?

So ich weiß im Moment nicht weiter, bin im Vespabereich Anfänger und fühl mich gerade überfordert, ich habe im Moment keinen Bock mehr in den Keller zu gehen, ziemlich frustrierend, wenigstens war der Rahmen kein Fehlkauf...

Grüße Eric

Geschrieben

Das mit dem Zylinderfuß glaube ich nicht. Das ist eigentlich nur bei der ersten Serie '63 bis '65 der Fall. Und wer will schon Blinker?

Geschrieben
Das mit dem Zylinderfuß glaube ich nicht. Das ist eigentlich nur bei der ersten Serie '63 bis '65 der Fall. Und wer will schon Blinker?

Blinker kommen weg, war mir mir zwar noch nicht sicher, aber die Entscheidung wurde mir ja abgenommen.

Und das mit dem Zylinderfuß ist ne gute Nachricht, hatte halt nur gelesen das er kleiner ist.

Was ist denn definitv anders an der Maschine als an den neuen.

Grüße eRic

Geschrieben

Der Motor war auch kein Fehlkauf. Die Zündung lässt sich, falls gewünscht, schnell tauschen. Und der V5A1M Motor ist jemand vielleicht etwas mehr wert, wenn er seinen kurzen Rahmen mit dem originalen Motor ausrüsten will.

Wenn die Blinker raus sollen, nimm die Innenrohre aus dem Lenker. Diese erzeugen eine ganze Menge Widerstand und schlecht zu schmieren sind sie auch.

Was den Zylinderfuß betrifft hat Motorhuhn recht, die Erstseriengehäuse haben die kleinere Zylinderfußaufnahme, aber ab Ende 1965 trifft dies nicht mehr zu. Falls doch (?) dann kannst Du den Fuß abdrehen lassen. Würde ich dem irreversiblen aufspindeln des Blocks immer vorziehen.

Sonst sind Getriebe und die restlichen Motorteile so auch noch in den V5A2M Gehäusen (Special bis ca. 71) verbaut worden. Also keinerlei Unterschied zu späteren Modellen. Zumindest was die Paßform angeht, wie groß die Primär in dem Fall (und ob sie nicht zwischenzeitlich geändert wurde) müßtest Du selber zählen.

Geschrieben

Ach, das ist doch kein Grund zum Frust. Weitermachen! :-D

Der einzige andere Punkt ist die Betriebserlaubnis.

Ist da eine Motornummer eingetragen? Wenn ja, welche?

Ich fahre auch mit einer falschen eingetragenen Motornummer rum, aber der verbaute Motor ist korrekt zum Fahrzeug... :plemplem:

Geschrieben

Also Lager sind die gleichen ?

Sind die Bremsen wesentlich schlechter ? Die Beläge sind auf jeden Fall um einen halben cm schmaler...

Hab das Teil ohne Papiere gekauft, Papiere entwickeln sich hier in Karlsruhe auch zum Problem, weil das Straßenverkehrsamt für Stadt Karlsruhe scheinbar keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellt. Ja, mir auch unverständlich im Landkreis scheint man den Schein zu bekommen, hier in der Stadt wird abgewunken und auf den TÜV verwiesen.

Wahrscheinlich mach ich auch eine §21...

Primär zähl ich morgen. Blinker fliegen raus...

Geschrieben (bearbeitet)
Also Lager sind die gleichen ?

Ja.

Sind die Bremsen wesentlich schlechter ? Die Beläge sind auf jeden Fall um einen halben cm schmaler...
Du meinst sicher die 9" Bremsen mit der geschlossenen Felge... Da ist die Belüftung der Trommel schon deutlich schlechter als bei den 10" Trommeln.
Hab das Teil ohne Papiere gekauft, Papiere entwickeln sich hier in Karlsruhe auch zum Problem, weil das Straßenverkehrsamt für Stadt Karlsruhe scheinbar keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellt. Ja, mir auch unverständlich im Landkreis scheint man den Schein zu bekommen, hier in der Stadt wird abgewunken und auf den TÜV verwiesen.

Kannst Du online beim Kraftfahrtbundesamt beantragen kba.de. Edith sagt, der Wisch ist 4 Wochen gültig und kostet 10,20 +2€ Versand + 2€ Postnachnahme

Bearbeitet von Crisk
Geschrieben
Du meinst sicher die 9" Bremsen mit der geschlossenen Felge... Da ist die Belüftung der Trommel schon deutlich schlechter als bei den 10" Trommeln.

Einfach zu Rumgesponnen :

Kann ich die 10"Trommel nachrüsten, neue Felge vorausgesetzt.

Brauche ich da eine neue Ankerplatte?

Nicht nur die Belüftung ist geringer, die Beläge (habe beide für 9"geschlossen und 10"offen vorliegen) sind deutlich schmaler und somit dürfte ja weniger Bremsenergie entstehen ?

Kannst Du online beim Kraftfahrtbundesamt beantragen kba.de. Edith sagt, der Wisch ist 4 Wochen gültig und kostet 10,20 +2? Versand + 2? Postnachnahme

Ist das Anzuraten, ich bekomme doch dann von Piaggio eine BE mit der falschen Motornummer (bzw. ist die da eingetragen ?)

Danke für deine Geduld, bin im Vespasektor ein absoluter Frischling.

Grüße Eric

Geschrieben
Einfach zu Rumgesponnen :

Kann ich die 10"Trommel nachrüsten, neue Felge vorausgesetzt.

Brauche ich da eine neue Ankerplatte?

-neue Felge, neue Trommel, Hauptwelle bleibt, Ankerplatte weiß ich nicht.

Ist das Anzuraten, ich bekomme doch dann von Piaggio eine BE mit der falschen Motornummer (bzw. ist die da eingetragen ?)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst Du in jedem Fall, auch für das beantragen der neuen BE von Piaggio. Die sagt ja nur aus, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.

BE bekommst Du bei Piaggio oder beim TÜV, jeweils mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sieh mal in den HotTopics nach, da steht einiges zum Thema 'neue Papiere'

Geschrieben
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst Du in jedem Fall, auch für das beantragen der neuen BE von Piaggio. Die sagt ja nur aus, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.

BE bekommst Du bei Piaggio oder beim TÜV, jeweils mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Sieh mal in den HotTopics nach, da steht einiges zum Thema 'neue Papiere'

Ich weiß habe ich gelesen, für den TÜV liegt mir auch was vor, so ein nettes Papier (eine Art Unbedenklichkeitsbesch.) das ich dahin darf um eine §21 zu machen und das mir dann neue Papiere ausgestellt werden.

War damit beim Händler, aber das reicht nicht für Piaggio, aber was anderes stellt die Stadt KA nicht aus (muss ich wie gesagt irgendwie im Landkreis abgreifen)... Verworrene Geschichte.

Grüße Eric

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben. Einige dieser Verfahren sind technisch unerlässlich, andere kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Einsatz, eine Anpassung ist in den die Cookie-Einstellungen möglich. Für Details siehe die Datenschutzerklärung