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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich habe eine T5 Baujahr 91 (laut den Papieren), fragt mich bitte nicht warum.

Wenn ich bei scooterhelp die Fahrgestell Nummer eingebe, sagt er, das es eine 85er ist.

Ich würde natürlich gerne Baujahr 85 in den Papieren stehen haben. Kann ich, obwohl der

Roller schon in Deutschland angemeldet ist, den Roller abmelden, und die Papiere der T5

als verloren ausgeben.

Normalerweise müsste ich dann ja die Papiere über das Kraftfahrzeugbundesamt neu

bestellen können, und den Roller auf Baujahr 85 datieren lassen.

Zu weit hergeholt, oder hat das schon jemand gemacht?!?

Danke und Gruß

Hanseflash

Geschrieben

Mit Unterlagen zum TÜV hinwackeln und das Problem schildern. Schau mal auf's LüRa; bei meiner Fümpf ist da das Herstelljahr eingegossen ...

Habe dasselbe bei 'ner PX Lustlos, die von '98 (?) auf '87 korrigiert werden muß. Der Schmu mit "verloren" und so wird wg. der gespeicherten Fahrzeugdaten nicht funktionieren.

Geschrieben

Wird in den Papieren nicht das Datum der Erstzulassung eingetragen, Baujahr ist doch zweitrangig?

Oder hat sich schon wieder was geändert und ich habe es verpasst?

MfG, Heiko.

Geschrieben

Bei mir ist aber 'ne gebrauchte 87er aus (GB), die 98 hier über den TÜV ist und die dann die 98 auch als EZ von der Zulassungsstelle verbügelt bekommen hat. Bei Gebraucht-Importen (wird die Fümpf von Hans Flasch vermtl. auch sein) wird hier eigentlich immer das Baujahr und / oder eine angenommene Erstzulassung (01.07. des Jahres) eingetragen.

Geschrieben

Wenn man sich vom örtlichen Piaggio Händler ne Bescheinigung holt, lassen die Beamten dann mit sich reden?

Bei mir steht es nicht als erstzulassung sondern als Baujahr drin.

Geschrieben

Sind ja keine Beamten, sondern Angestellte. Habe bisher bei ähnlichen Dingen mit Ehrlichkeit (und Unterlagen ( :wasntme: ) ) die besten Erfahrungen gemacht.

Wenn's aber bei eurem Baurat die Herren aus dem Werner-Comic hat, kommt so'n Anliegen wahrscheinlich nicht so gut an ...

Geschrieben

So, ich habe jetzt mit dem TüV Lübeck gesprochen.

Er hat mir gesagt, das es um den Tag der ersten Zulassung geht.

Da die T5 keinen Brief hat sondern eine Betriebserlaubnishat, gibt es keinen Tag der ersten Zulassung.

Es steht einfach nur im Feld Baujahr --> 1990

Ich stelle mir jetzt die Frage, ob alle Daten einer Betriebserlaubnis genau wie bei einem Brief bei der Zulassungsstelle

hinterlegt sind. Nicht das die Papiere zufällig verloren gehen, und die neuen wieder auf 1990 eingetragen werden, obwohl es

ein Baujahr 1985 ist.

Weiß jemand ob es da Unterschiede zwischen Brief und Betriebserlaubnis gibt?

Geschrieben

Soll ich da fragen ob die alle Daten gespeichert haben, falls ich zufällig meine Betriebserlaubnis verliere? :uargh:

So kommt man also an so viele Beiträge in diesem Forum, das merke ich mir. :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Ich stelle mir jetzt die Frage, ob alle Daten einer Betriebserlaubnis genau wie bei einem Brief bei der Zulassungsstelle

hinterlegt sind.

Soll ich da fragen ob die alle Daten gespeichert haben, falls ich zufällig meine Betriebserlaubnis verliere? :uargh:

So kommt man also an so viele Beiträge in diesem Forum, das merke ich mir. :-D

Mein Gutester, der Beitrag von mir war mitnichten darauf abzielend, den Beitragszähler um eins zu erhöhen.

Wollte lediglich darauf hinweisen, dass es wenig Sinn macht, hier Fragen zu stellen, die wahrscheinlich nur mit halbgarem Halbwissen beantwortet werden. Da das Straßenverkehrsamt sich nunmal seinem Wesen nach mit solchen Dingen zu beschäftigen hat, wäre es sehr leicht, sich dort zu erkundigen, welche Daten in welcher Form dort hinterlegt sind. Mit ein bißchen Glück sollte die dort erhältliche Auskunft zutreffender sein, als die die du hier (nicht) bekommen hast.

:uargh:

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben
Soll ich da fragen ob die alle Daten gespeichert haben, falls ich zufällig meine Betriebserlaubnis verliere? :uargh:

So kommt man also an so viele Beiträge in diesem Forum, das merke ich mir. :-D

Wieso? Deine Frage wurde schließlich korrekt beantwortet ... :-D

Aber du kannst Einzelheiten über die Vorschriften zu Betriebserlaubnis (§18 (2) 4a.; §18 (4) 3; §18 (4a)) HIER) und Fahrzeugbrief (§25; HIER) in der StVZO nachlesen.

Edith hat mir nochmal schnell den "Schein" meiner Fümpf gescannt. Einziger Unterschied zu einem normalen Fz.-Schein ist die eingedruckte Zeile "Ersatz-ABE". Da dort alle Daten "in Kompjutaschrift" abgedruckt sind, denke ich mal, daß diese Daten auch im Rechner gespeichert sein werden.

vnx5t_2.jpg

Geschrieben

Ich habe eine grüne Betriebserlaubnis, wie bei ner PX 80 z. B. deswegen kommt mir das so spanisch vor.

Ich bin Montag mal beim Amt und werde die Karten auf den Tisch legen.

Geschrieben
Ich habe eine grüne Betriebserlaubnis, wie bei ner PX 80 z. B. deswegen kommt mir das so spanisch vor.

Ich bin Montag mal beim Amt und werde die Karten auf den Tisch legen.

Muss dir nicht komisch vorkommen, habe bei meiner T5 ebenfalls eine grüne Betriebserlaubnis, in der das BJ 1986 eingetragen ist.

Allerdings habe ich auch noch einen Fahrzeugschein wo das Datum der ersten Zulassung eingetragen ist.

Ich denke die Daten sollten bei denen gespeichert sein, wenn allerdings die T5 erstmalig 1990 oder 1991 in Deutschland zugelassen wurde hast Du wohl schlechte Karten.

Kurze Zwischenfrage: Gibt es tatsächlich zwischen T5 und PX Hauptständer nen Unterschied? Weil nur der PIS im Shop einen für T5 hat?

Geschrieben

Von allen Fzg. die Zulassungspflichtig sind, sind die Daten bei den entsprechenden Zulassungsstellen und beim KBA gespeichert! Bei den Zulassungsstellen werden sogar alle Papiere bei der Zulassung gescannt! Da die Leute ja haäfig ihre ABES verloren haben, wurde die Geschichte mit den 2 Fzg.-Scheinen eingeführt! Diese Daten liegen als Datensatz im Pc vor!

Ich würde zum Tüv und das Problem schildern, denn nur die können ein Gutachten erstellen, aufgrund dessen dann die Zulassungstelle die Daten ändert! Die dürfen selbst ohne Gutachten nichts ändern!

Papiere als verlustig melden bringt nichts, da quasi nur eine Kopie des vorhandenen Datensatzes erstellt wird! Die Zulassungsstelle in OH hat mal meine Rahmennummer falsch übernommen. Erst beim nächsten Tüv drüber gestolpert! Ging auch nur mit Gutachten eines Tüvprüfers und die Kosten durfte ich tragen! Super Sache so eine Zulassungsstelle!

Greetz!

Geschrieben

Danke Gerri, aber leider hat sich der ganze Mist schon erledigt.

Mit dem TüV habe ich telefoniert, für die zählt nur der Tag der ersten Zulassung,

Herr Lie*** vom TüV Lübeck kann mir da leider nicht helfen.

Und die Zulassungsstelle (wie du schon angemerkt hast) hat nur ne Kopie.

Nützt nix, trotzdem danke für eure Hilfe.

:-D

Geschrieben
Kurze Zwischenfrage: Gibt es tatsächlich zwischen T5 und PX Hauptständer nen Unterschied? Weil nur der PIS im Shop einen für T5 hat?
Ich sehe keinen Unterschied bei den Hauptständern. :-D

:-D

Ich schon, die Aufnahme um die Ständerfeder(n) einzuhängen ist beim T5-Ständer versetzt, da der T5 Originalauspuff ein wenig voluminöser als das PX-Exemplar ist. Deshalb streift die Feder bei PX Hauptständer am T5 Auspuff. Ist zumindest bei mir so.

Geschrieben

schreib mir doch mal deine Fahrgestellnummer

ich hab z.B.: VNX5T079** vom Juli 85

ich hab z.B.: VNX5T160** vom August 86

ich hab z.B.: VNX5T367** vom Dezember 92

Es könnnte bei Dir durchaus das Datum der ersten Zulassung in DEUTSCHLAND statt dem Datum der ersten Zulassung überhaupt reingerutscht sein.

Rita

Geschrieben

Der T5 -Hauptständer ist an den größeren T5-Auspuff angepaßt. Geht aber auch der PX-Ständer, nur laufen dann die Federn ziemlich blöd über den Topf, also besser original nehmen. Für was allerdings die spezielle Feder für den T5-Pott (kürzer und dicker) sein soll erschließt sich mir auch nicht; ich nehm die längeren von der normalen PX.

Geschrieben
Der T5 -Hauptständer ist an den größeren T5-Auspuff angepaßt. Geht aber auch der PX-Ständer, nur laufen dann die Federn ziemlich blöd über den Topf, also besser original nehmen. Für was allerdings die spezielle Feder für den T5-Pott (kürzer und dicker) sein soll erschließt sich mir auch nicht; ich nehm die längeren von der normalen PX.

Ok, danke erstmal, dann noch ne Frage, hab bisher keinen Hauptständer bestellt, daher weiss ich nicht, was im Lieferumfang enthalten ist und beim PIS gibbet keine Beschreibung dazu....

Also: Sind normalerweise Haltebleche und Feder dabei, oder nur der "nackte" Hauptständer?

  • 3 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Der T5 -Hauptständer ist an den größeren T5-Auspuff angepaßt. Geht aber auch der PX-Ständer, nur laufen dann die Federn ziemlich blöd über den Topf, also besser original nehmen. Für was allerdings die spezielle Feder für den T5-Pott (kürzer und dicker) sein soll erschließt sich mir auch nicht; ich nehm die längeren von der normalen PX.

Piaggio hat bei den in Italien verkauften Modellen nur eine dicke Ständerfeder verbaut, in Deutschland sind aus Sicherheitsgründen 2 Federn vorgeschrieben. Daher wirst du bei offiziell in Deutschland verkauften Modellen 2 dünnere Federn finden. Da jedoch m. E. der weitaus größte Teil der in Deutschland zugelassenen Pfümpfen keine offiziellen Importe sind, haben dementsprechend viele auch nur die einzelne Feder.

Bei mir wurde vom TÜV das Vorhandensein nur einer Feder schon kritisch gesehen, ist nach Erläuterung aber durchgegangen.

Bearbeitet von sidewalksurfer

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