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Juristische Frage


_-FoX-_

Empfohlene Beiträge

Edit 26.09: Ums kurz zu halten fasse ich´s nochmal in ein paar Zeilen zusammen:

  • Beitragserhöhung fürs Fitnessstudio
  • fristlose Kündigung
  • Ausnahme meiner Person aus der Beitragserhöhung, was die fristlose Kündigung nicht rechtens machen soll....

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Hallo,

hier meine etwas andere Frage: Habe mal einen Fitnessvertrag abgeschlossen und nicht unbedingt dieses Kleingedruckte behalten, sonst hätte ich es sicherlich nicht unterschrieben.

Aaaalso die Lage ist, dass ich bei einer Kündigung 8( in Worten acht ) Wochen vor dem Ende[?] des Vertrages eine Schriftliche Kündigung erstellen muss, sonst verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate. Diese Tatsache bereitete mir damals keine Sorgen, da genügend Geld und so. Nun hatte aber mein Dad vor kurzen einen Arbeitsunfall und ist jetzt arbeitsunfähig, deswegen muss ich auch mit in die Familienkasse bezahlen, damit wir noch so halbwegs über die Runden kommen.

Vorgestern is mir ein Brief in die Bude geflattert, mit dem Inhalt, dass die monatlichen Beiträge zum Oktober erhöht werden(ja auch das noch). Und so weit ich weiß, hat man ja das Recht auf sofortige Kündigung, bei einer tariflichen Änderung oder stimmt das so nicht?

Könnte mir jemand bitte ein paar Paragraphen zuflüstern, die ich diesen Affen um die Ohren schlagen kann?

Bearbeitet von _-FoX-_
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Großen Dank :-D . Also kann ich sofort fristlos kündigen. Jetzt muss ich mich nur noch dort durchsetzten, sind da nicht so die nettesten und eher auf Bares aus.

Denke ich erhöhe meine Autorität und somit die Chancen auf Erfolg durch Vortäuschen von adäquatem Wissen ungemein, wäre deswegen noch glücklicher, wenn ich mit ein paar angsteinflössenden Paragraphen hingehen würde.

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Da gibt es keinen genauen Paragraphen für, weil dein Fitnessvertrag nicht im BGB geregelt ist....

Das ist einfach ein typengemischter Vertrag aus Werk- und mietvertraglichen Elementen.

Hau den einfach ein gepfeffertes Schreiben um die Ohren, dass du die Preiserhöhung nicht akzeptierst und deshalb fristlos kündigst.

Jetzt gibt es zwei Konstellationen:

a) du hast die Kohle schon überwiesen und willst die für die Folgezeit zurück

b) du hast noch nichts überwiesen

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
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Aaaalso die Lage ist, dass ich bei einer Kündigung 8( in Worten acht ) Wochen vor dem Ende[?] des Vertrages eine Schriftliche Kündigung erstellen muss, sonst verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate.

Die Sache mit der automatischen Vertragsverlängerung ist ein gern gebrauchter Trick, nach dem Konsumentenschutzgesetz (zumindest dem österreichischen) hast du als Verbraucher aber ein Recht darauf, rechtzeitig vom Vertragspartner über das Ablaufen des Vertrags informiert zu werden, und zwar so rechtzeitig, dass du dein Kündigungsrecht noch in Anspruch nehmen kannst.

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Konstellation b wie bitte :-D. War bei der Bank und die haben gesagt, dass sie die Überweisung zwar nicht unterbinden können aber das Geld dafür dann wieder "rücküberweisen" können.

Wollte dann auch noch in die Muckiebude um brav die schriftliche Kündigung mit einem breiten Grinsen abzuliefern, weil ich mir sicher war, dass die Stress machen würden, so von wegen ich bin 130kg [dummes] Fleisch und du 70kg "kleiner" Schüler, also werd ich dich mal einschüchtern... Und dann die Überraschung, die haben heute und morgen zu, weil sie angeblich renovieren würde, hab davon zwar nichts gesehen aber egal. Kann mir schon denken, warum dass grade auf dieses Monatsende stattfinden muss. Also noch kurz zur Post und per Einschreiben weg...

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Konstellation b) also:

Du hast denen also eine Einzugsermächtigung erteilt, von denen die Gebrauch machen werden?

Der Bank direkt sagen, dass du die nicht ausführen willst. Dann wird die Bank schon vorsichtig werden.

Umbau des Fitnessstudios, ohne Anzeichen, jetzt? Sehr verdächtig. Zugangsvereitelung, sei es fahrlässig oder wohl vorsätzlich, gehen zu Lasten des Empfängers...

Gruß Dirk

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Zugangsvereitelung, sei es fahrlässig oder wohl vorsätzlich, gehen zu Lasten des Empfängers...

soweit ich mich erinnern kann nur die grob fahrlässige bzw. vorsätzliche. ausserdem ist das mit dem einschreiben halt auch so ne sache, weil ja die benachrichtigung dem empfänger nur mitteilt, dass er nen einschreiben erhalten hat aber keinen rückschluss auf den absender zulässt oder auf den inhalt der willenserkläriung. insoweit sinnvoller: einschreiben mit einwurf.

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  • 2 Wochen später...

Hat doch nicht so geklappt. Diesen Pennern ist es echt egal, ob man sich in einer finanziellen Notage befindet oder nicht.

Habe ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass für mich die Erhöhung nicht gültig ist und ich für den normalen Kurs dort weiter trainieren kann und somit keine Ansprüche auf ein außerordentliches Kündigungsrecht habe.

Dürfen die das? Kann ich diese Tatsache der Bank verschweigen?

Das is echt seltsam, als ich dort 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages ankamm und kündigen wollten, hieß es, die können keine Ausnahmen machen, es könnte ja sonst einer kommen... und jetzt ist das kein Problem?

Ansonsten danke für die moralische Unterstützung...

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  • 3 Wochen später...

Weiß keiner, wie man sonst aus dieser Lage kommt?

Will diese Idee mit dem Pseudowohnortwechsel nicht schlecht machen, halte sie jedoch nur für bedingt haltbar... und komme leider nicht aus Österreich, also geht das, was 8ball geschrieben hat, auch nicht... hab auch gelesen, dass eine 6 monatige Verlängerung rechtlich nicht anfechtbar sei....

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Geh zu einer allgemeinen Rechtsberatung. Manche Verbraucherzentralen, caritative Vereinigungen (Caritas, RK) und Sozialämter haben eine Rechtsberatung für Einkommensschwache. Such mal über Google Rechtsberatung in Deiner Nähe oder ruf gleich beim Bürgeramt / Caritas / AWO etc. an.

Und: Wenn Dir ein Mahnbescheid ins Haus flattert, unbedingt widersprechen, sonst pfändet der Gerichtsvollzieher (nebst Gebühren).

Viel Glück.

Edith sagt, es gibt auch Beratungsscheine für Einkommensschwache die bei Rechtsanwälten, die nach der BRaGO abrechnen, eingelöst werden können. Als BaFöG-Bezieher bekommt man die, als Schüler bestimmt auch. Welche genauen Voraussetzungen Du erfüllen mußt um einen solchen zu erhalten, weiß ich nicht, sagt Dir aber bestimmt die Vorzimmerdame eines X-beliebigen RA.

Bearbeitet von Crisk
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Danke, werde mich darum mal bemühen und berichten, ob´s möglich ist. Will morgen noch beim Verbraucherschutz nachfragen...

Geh zu einer allgemeinen Rechtsberatung. Manche Verbraucherzentralen, caritative Vereinigungen (Caritas, RK) und Sozialämter haben eine Rechtsberatung für Einkommensschwache. Such mal über Google Rechtsberatung in Deiner Nähe oder ruf gleich beim Bürgeramt / Caritas / AWO etc. an.

Und: Wenn Dir ein Mahnbescheid ins Haus flattert, unbedingt widersprechen, sonst pfändet der Gerichtsvollzieher (nebst Gebühren).

Viel Glück.

Edith sagt, es gibt auch Beratungsscheine für Einkommensschwache die bei Rechtsanwälten, die nach der BRaGO abrechnen, eingelöst werden können. Als BaFöG-Bezieher bekommt man die, als Schüler bestimmt auch. Welche genauen Voraussetzungen Du erfüllen mußt um einen solchen zu erhalten, weiß ich nicht, sagt Dir aber bestimmt die Vorzimmerdame eines X-beliebigen RA.

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