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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mit dem Lappen hier

Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpg

holst du dir den Wisch im Anhang.

Diese Argumentationshilfe die irgendwann im Forum rumflatterte

plus Pralinenschachtel für die Maus auf der Zulassungsstelle und brauchst du gar keine Blinker.

Geschrieben
Ok, da ich mein "keine Probleme beim TÜV" - Buch gerade nicht zur Hand hatte, habe ich mich um 1 bzw. 2 Jahre vertan.

Übrigens, wenn Du eine 200er ohne Blinker hast, heißt das noch längst nicht, dass Du die auch so zugelassen bekommst. Kann sein, dass die Bestimmungen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, bei uns ist dafür eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bekommt man nicht sooo leicht. :-D

wie gehtn das bei euch in D?

wenn man im falschen landkreis wohnt muß man einen oldie der noch nie blinker hatte umrüsten sonst kann man nicht anmelden?

die ersten 150er vespen und vorkriegsmotorräder sind sicher hübsch mit blinker.

Geschrieben

Bis Baujahr 62 oder so kann man die weiter ohne Blinker fahren. Hier geht es aber um eine Umtragung mit größerem Zylinder, dann muss meist nachgerüstet werden. Bleibt sie original, war in D schonmal ohne Blinker zugelassen, dann kann das auch für immer so bleiben. Bis 125ccm braucht es eh keine Blinker, auch heute noch nicht.

Gruß

SubWay

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

habe den thread gerade mal durchs stöbern entdeckt und habe nun folgende frage:

Ich habe eine Px 80 mit 100ccm eingetragen ist Leichtrakftrad,kraftrad sprich ich brauche eigentlich keine blinker und nun die eigentliche frage darf ich auch ohne die backen fahren?dann fehlen quasi nur die hinteren Blinker..

oder muss ich das extra eintragen lassen wenn ich mal ohne backen fahren möchte?

achja erstzulassung ist 81.

Geschrieben

ich weiß echt nicht was hier alle immer mit den blinkern haben. ich hab meine PX 80 Bj. 95 mit nem 166ccm malossi mit gecutteten backen (also soweit, dass da gar keine blinker mehr möglich wären) mit lenkerendenblinker eingetragen bekommen. ich glaub des is einfach so ne verhandlungssache mitm tüv

Geschrieben

servus ,

ich habe auch die oben beschrieben hella lenkerendenblinker bei mir dran.(eingetragen sind blinker an den lenkerenden, Ez. 86)wollte die hinteren blinker auch entfernen.

wollte diese aber in kürze durch die guten kellermänner ersetzen...

die hella blenker sind gut zu erkennen selbst wenn man an den griffen dreht.

bei den kellermännern sieht das ganze schon anders aus, da sie ja nur 2 kleine gläser haben um das blinken anzuzeigen.:(

kann ich da probleme bekommen????

gruß stephan

Geschrieben
servus ,

ich habe auch die oben beschrieben hella lenkerendenblinker bei mir dran.(eingetragen sind blinker an den lenkerenden, Ez. 86)wollte die hinteren blinker auch entfernen.

wollte diese aber in kürze durch die guten kellermänner ersetzen...

die hella blenker sind gut zu erkennen selbst wenn man an den griffen dreht.

bei den kellermännern sieht das ganze schon anders aus, da sie ja nur 2 kleine gläser haben um das blinken anzuzeigen.:(

kann ich da probleme bekommen????

gruß stephan

Soweit ich weiß, sind die Kellermänner entweder als hintere oder als vordere Blinker zugelassen. Da gibst verschiedene Kenn-Nummern für. In den einschlägigen Tante-Louise-etc.-Shops sind die Blinker auch entsprechend bezeichnet. Kellermänner sind ja weit verbreitet, da wird der Graukittel möglicherweise drauf achten. Wenn du Lenkerendblinker montierst, die schon aufgrund ihrer Kenn-Nr. nur als vordere Blinker zugelassen sind, könntest du Probleme bekommen. Am besten besprichst du das erst beim TÜV, bevor du dir für teures Geld Kellermänner kaufst, die der TÜV dann nicht anerkennt.

Geschrieben
Meine frage ist aber ob ich hin und wieder ohne backen fahren darf.

Ich habe keine lenkerendblinker..

Nach den Buchstaben des Gesetzes darfst du das nicht, aber nicht wegen der Blinker (du brauchst eigentlich gar keine), sondern wegen überstehender Teile, in der oberen Hälfte offene lüfterradabdeckung etc.

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