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Mal wieder: Brauche Hilfe bei Nebenkostenabrechnung


Baron

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hier erstmal die Fakten:

Meine Freundin wohnt seit 8 Jahren in einem zwei Familienhaus. Jede Wohnung hat einen eigenen Besitzer (sie sind nicht verwandt oder verschwägert). In der oberen Wohnung wohnt meine Freundin zur Miete, und in der unteren Wohnung wohnt der andere Besitzer. Sie bezahlt die Miete an den Eigentümer, und die Nebenkosten an den unteren Besitzer, da dieser für die Nebenkostenabrechnung im Haus zuständig ist.

Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich geschrieben.

So, jetzt gehts los: Meine Freundin hat in den letzten 8 Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Das hat sie weiter auch nicht gestört. Jetzt ist es so, dass sie zum Ende des Monats da auszieht, und plötzlich hat sie eine Nebenkostenabrechnung Rückwirkend bis zum Jahre 2001 bekommen (von dem unteren Besitzer). Den Rest hätte er grosszügig erlassen. Sie hat ihm dann mit ihrem Halbwissen gesagt, dass man eine Nebenkostenabrechnung ja nur bis zu einem Jahr nach erhalt aller Kosten stellen darf.

So jetzt kommts: Der untere Besitzer meinte, dies würde nur für den Eigentümer der Wohnung gelten, und da er ja nicht der Eigentümer der Wohnung wäre, könnte er auch länger die Nebenkosten einfordern. Er sagte auch, dass es dazu mehrere Gerichtsurteile geben würde, die dies bestätigen würden.

Jetzt seit Ihr gefragt, stimmt das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da andere gesetzliche Bestimmungen gibt!

Da es ja hier eine ganze Menge Mietrechtsexperten, und Anwälte gibt, dachte ich mir ihr könnt mir da weiterhelfen. Wenn möglich auch mir Paragraphen, auf die man sich beziehen kann!!

Mit besten Dank im voraus!!!

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Ich würde auf jeden Fall erst mal die Abrechnungen penibelst überprüfen, ob das alles so korrekt ist. Aufteilung nach Verbrauch und Flächen, Originalrechnungen der angegebenen Kosten u.s.w. u.s.w.

Könnte mir gut vorstellen, daß der Knabe sich rückwirkend da was aus den Fingern gesaugt hat, bzw. daß er da auch ein wenig zu seinen Gunsten getrickst hat - da gibts viele Möglichkeiten, also aufgepaßt!

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Es sind "nur" 745,-?. Aber hier gehts ums Prinzip. Der untere Besitzer is nämlich ein ziemlicher A....

man gut, dass du das nur in häkchen gesetzt hast... :-D

also bei der summe lohnt sich der eintritt in den mieterschutzbund auf jeden fall! und sei es nur deshalb, weil der besitzer dann streß bekommt (muss einsicht in seine unterlagen geben und alles nachweisen)...

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Hallo,

hier erstmal die Fakten:

Meine Freundin wohnt seit 8 Jahren in einem zwei Familienhaus. Jede Wohnung hat einen eigenen Besitzer (sie sind nicht verwandt oder verschwägert). In der oberen Wohnung wohnt meine Freundin zur Miete, und in der unteren Wohnung wohnt der andere Besitzer. Sie bezahlt die Miete an den Eigentümer, und die Nebenkosten an den unteren Besitzer, da dieser für die Nebenkostenabrechnung im Haus zuständig ist.

Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich geschrieben.

So, jetzt gehts los: Meine Freundin hat in den letzten 8 Jahren nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Das hat sie weiter auch nicht gestört. Jetzt ist es so, dass sie zum Ende des Monats da auszieht, und plötzlich hat sie eine Nebenkostenabrechnung Rückwirkend bis zum Jahre 2001 bekommen (von dem unteren Besitzer). Den Rest hätte er grosszügig erlassen. Sie hat ihm dann mit ihrem Halbwissen gesagt, dass man eine Nebenkostenabrechnung ja nur bis zu einem Jahr nach erhalt aller Kosten stellen darf.

So jetzt kommts: Der untere Besitzer meinte, dies würde nur für den Eigentümer der Wohnung gelten, und da er ja nicht der Eigentümer der Wohnung wäre, könnte er auch länger die Nebenkosten einfordern. Er sagte auch, dass es dazu mehrere Gerichtsurteile geben würde, die dies bestätigen würden.

Jetzt seit Ihr gefragt, stimmt das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da andere gesetzliche Bestimmungen gibt!

Da es ja hier eine ganze Menge Mietrechtsexperten, und Anwälte gibt, dachte ich mir ihr könnt mir da weiterhelfen. Wenn möglich auch mir Paragraphen, auf die man sich beziehen kann!!

Mit besten Dank im voraus!!!

Interessiert nicht, was der andere Eigentümer meint, §§ 556 Abs. III, Satz 2, 556a Abs. III BGB (Abrechnungsmaßstab der Betriebskosten) sowie das BGB allgemein und Betriebskostenverordnung gelten zwingend und werden auch nicht für einen kleenen Eigentümer außer Kraft gesetzt, es sei denn, er ist der Bruder von Gott, und selbst dann nicht... :-D Aaaaaaußerdem zahlt sie zwar die BK´s an den anderen ET, jedoch können die BK´s nur für 2005 nachgefordert werden, da die 12-Monatsfrist für das Wirtschaftsjahr 2004 bereits abgelaufen ist, feddich...

Und sie sollte mal den Mietvertrag auf "lustige" Klauseln überprüfen lassen, da wird sich einiges finden, auch wenn bei 2-Familienhäusern es etwas anders ist... Ist eine Klausel eines geschlossenen MV´s von vornherein unwirksam, wird sie auch durch einen streitenden Eigentümer nicht wirksamer, egal, ob er ´ne Million für die Anwälte verpulvern würde, wie gesagt, das BGB, die BetrKV und der BGH stehen darüber... :-D Kannst den MV ja mal einscannen und mir mailen, ich prüfe den gerne, dann hab ich wenigstens mal wieder was zu lachen...

Des Weiteren, wie Champ geschrieben hat, Einblick in die der Abrechnung zu grunde liegenden Unterlagen und Belege nehmen, denn nicht alles, was er umlegen möchte, darf er auch. Hier gilt, wie gesagt, die Betriebskostenverordnung, die Du, z.B. bei www.dejure.org im Netz findest... Sollte der Sack mauern, ist da sowieso was faul... wäre mal wieder ´n Fall von diebischer Freude, solchen Heinis zu zeigen, warum man den Beruf des Immobilienkaufmanns drei Jahre lernen muß...;)

Hab Dir ne PM geschrieben, der Eigentümer kann sich gerne an mich wenden oder auch gleich ne Strafanzeige wegen Betrugsversuches haben... Wenn er die Konfrontation sucht, würde ich ihn sofort strafrechtlich ausbremsen, feddich, er kricht schließlich den Herzkasper, nicht Deine Freundin... :wasntme:

Bearbeitet von BFCDynamo
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Seitdem das neue Mietrecht in Kraft ist, muss ein Vermieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten abgerechnet haben. Liegt dem Mieter zu diesem Zeitpunkt keine Abrechnung vor, kann dieser sich freuen, denn die Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Das heisst: Bei verspäteter Abrechnung kann der Vermieter keinen Cent Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen. Auf der anderen Seite gilt aber: Kommt für den Mieter eine Erstattung zu Tragen, muß der Vermieter auch rückwirkend abrechnen.

Es ist übrigens egal, wer hier die NKA erstellt oder nicht erstellt.

Damit ihr aber zu eurem Recht kommt: entweder Anwalt oder Mieterschutzbund( wie von anderen hier schon geschrieben)

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Seitdem das neue Mietrecht in Kraft ist, muss ein Vermieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten abgerechnet haben. Liegt dem Mieter zu diesem Zeitpunkt keine Abrechnung vor, kann dieser sich freuen, denn die Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Das heisst: Bei verspäteter Abrechnung kann der Vermieter keinen Cent Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen. Auf der anderen Seite gilt aber: Kommt für den Mieter eine Erstattung zu Tragen, muß der Vermieter auch rückwirkend abrechnen.

Es ist übrigens egal, wer hier die NKA erstellt oder nicht erstellt.

So siehts nämlich aus...

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so, mal ein bisl offtopic...

ich bin seit 01.09.05 in meiner bude und habe für den zeitraum 01.09-31.12.05 noch keine nebenkostenabrechnung.

wenn die erst in 2007 kommt, brauche ich nix nach zahlen, kann aber die erstattung einspreichen, richtig? :-D

dann bleib ich mal schön ruhig...

Jepp... Der Vermieter hat für das Jahr 2005 Zeit bis zum 31.12.2006, 24.00 Uhr die korrekte (!!!) Abrechnung auf den Tisch zu legen... Ist dem nicht so, und ist z.B. nur eine Zahl "aus Versehen" oder warum auch immer falsch geschrieben, kann er die Nachforderung vergessen. Anderes gilt, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat, z.B. weil der Heizkostenabrechner (Brunata oder Techem z.B.) nachweislich nicht aus dem Quark kommt, was aber bei den großen Abrechnern nie vorkommt (die fürchten die Regreßforderungen der großen Verwalter/Eigentümer)... Hast Du einen Rückzahlungsanspruch, so kannst Du diesen bis drei Jahre nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes einfordern...

Bearbeitet von BFCDynamo
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Bei verspäteter Abrechnung kann der Vermieter keinen Cent Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen. Auf der anderen Seite gilt aber: Kommt für den Mieter eine Erstattung zu Tragen, muß der Vermieter auch rückwirkend abrechnen.

..bin selber Blutsauger, Bausparer, Lumpenpack, Vermieter, aber das wusste ich auch nich, da frag ich mal lieber nen Anwalt, denn das von Dir beschriebene wäre doch ein kleines bisserl ungerecht, oder? - Wie sähe es dann nach dieser Logik mit verspäteten Zahlungen seitens des Mieters aus....?

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..bin selber Blutsauger, Bausparer, Lumpenpack, Vermieter, aber das wusste ich auch nich, da frag ich mal lieber nen Anwalt, denn das von Dir beschriebene wäre doch ein kleines bisserl ungerecht, oder? - Wie sähe es dann nach dieser Logik mit verspäteten Zahlungen seitens des Mieters aus....?

Möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was verleitet Dich, dass von mir über die Nebenkostenabrechnung geschriebene auf die Miete zu adaptieren? Für mich sind Miete und Nebenkostenabrechnung zweierlei. Die Miete ist vom Mieter und die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erbringen. (Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien).

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Möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was verleitet Dich, dass von mir über die Nebenkostenabrechnung geschriebene auf die Miete zu adaptieren? Für mich sind Miete und Nebenkostenabrechnung zweierlei. Die Miete ist vom Mieter und die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erbringen. (Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien).

Tut er doch garnicht! :wasntme:

Aber als Vermieter hat er doch wohl auch mit Nebenkostenabrechnungen zu tun!

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Möchte Dir ja nicht zu nahe treten, aber was verleitet Dich, dass von mir über die Nebenkostenabrechnung geschriebene auf die Miete zu adaptieren? Für mich sind Miete und Nebenkostenabrechnung zweierlei. Die Miete ist vom Mieter und die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erbringen. (Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien).

Du besser lesen: Ich "Zahlungen" Du denken "Miete" = falsch! Ich denken "NK" = :-D

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.. Wie sähe es dann nach dieser Logik mit verspäteten Zahlungen seitens des Mieters aus....?

ist das nicht Miete? Was für Zahlungen sind denn dann gemeint? Bitte genauer beschreiben, da der Sachverhalt ansonsten unklar ist.

Um es nochmal richtig zu stellen: das von mir geschriebene gilt nur für die Erstellungen von Nebenkostenabrechnungen und nicht Zahlungen, das ist ein anderes Kapitel.

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ist das nicht Miete? Was für Zahlungen sind denn dann gemeint? Bitte genauer beschreiben, da der Sachverhalt ansonsten unklar ist.

Um es nochmal richtig zu stellen: das von mir geschriebene gilt nur für die Erstellungen von Nebenkostenabrechnungen und nicht Zahlungen, das ist ein anderes Kapitel.

Ich glaube er mein t mit verspäteten Zahlungen eventuelle Nachzahlungen die der Mieter an Nebenkosten zu zahlen hat! :-D

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Seitdem das neue Mietrecht in Kraft ist, muss ein Vermieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten abgerechnet haben. Liegt dem Mieter zu diesem Zeitpunkt keine Abrechnung vor, kann dieser sich freuen, denn die Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist.

Okay, also noch mal: parallel zur Mietzinszahlung leistet (gewöhnlich) der Mieter sogenannte Nebenkostenvorauszahlungen. Leistete er diese Nebenkosten aber verspätet (oder gar nicht), kann der Vermieter keine Abrechnung erstellen. So, und jetzt kommt ja "Deine" Rechtsprechung:

Bei verspäteter Abrechnung kann der Vermieter keinen Cent Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen. Auf der anderen Seite gilt aber: Kommt für den Mieter eine Erstattung zu Tragen, muß der Vermieter auch rückwirkend abrechnen.

So, und jetzt ist der Trottel von Vermieter also wieder der Gearschte. Nee, is klar, Mietnomaden, Steuern, Versicherungen, Makler, Mietrecht... So`n Vermieter hat`s leicht: früher mal viel Geld für Hausbau aufgenommen, und nun sitzt er auf seinem dicken Arsch und beutet harmlose Mieter aus. Mein Favorit ist übrigens folgende Formulierung: "Nebenkosten gaaaaaanz genau nachrechnen..." Als hätte ich nix besseres zu tun, als mich darum zu bemühen, möglichst perfide meine Mieter zu besch.....!

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Eine Nebenkostenabrechnung kann auch erstellt werden, wenn die Nebenkostenvorauszahlungen ausbleiben.

Nee, ich lach mich kaputt, und Du hast entweder

a) überhaupt keine Ahnung

oder

b) noch nie was mit dem Finanzamt zu tun gehabt, denn da gibbet sowat wie "Einkommenssteuererklärung", und zwar auf "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", also auch "Nebenkosten" inklusive deren "Vorauszahlungen". Aber dann gehe (z.B.) ich zum Amt und sach: "Also, da im Internet hat einer gesagt, dass ich auch abrechnen kann, ohne dass Geld geflossen ist, sozusagen virtuell, d.h. ich hab schon mal steuerwirkend theoretisch keine Einnahmen mit meinen Kosten verrechnet! Und zwar deshalb, weil sonst meine Ansprüche verwirken, weil wenn ich nix abrechne, ist das ja besser als wenn ich gar nicht abrechne!"

Nee, is klar! :-D

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lach dich ruhig schlapp, aber das was du dem Finanzamt meldest ist hier das was Du bekommen sollst, was Du dann nicht bekommen hast von deinem Mieter ist eine andere Sache.

Klinke mich hier aus, denn du schmeißt viele Sachen in einen Topf die zwar miteinander zu schaffen haben aber nicht zusammenhängend betrachtet werden dürfen.

Aber lach ruhig weiter

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ist das nicht Miete? Was für Zahlungen sind denn dann gemeint? Bitte genauer beschreiben, da der Sachverhalt ansonsten unklar ist.

Nein. Die BK-Vorauszahlungen des Mieters sind für die auf ihn umlegbaren Kosten gedacht und dienen nicht der Bereicherung des Vermieters, sind folglich also kein Mietzins. Überzahlungen stehen demzufolge dem Mieter zu und nicht dem Vermieter. Kommt der Vermieter mit den seitens der Mieter/Eigentümer geleisteten Zahlungen nicht aus, hat er die Vorauszahlungen zu erhöhen, sonst kann ihm das laut Rechtsprechung auf die Füße fallen, sollte er die BK-VZ zu niedrig ansetzt (BGH-Urteil...) und ermuß sie reduzieren, sollten die VZs zu hoch angesetzt worden sein. (§ 560 BGB)

@paulb: Leider vermengst Du da wirklich zwei Dinge: einerseits kann ich als Verwalter sehr wohl eine BK- oder Wohngeldabrechnung erstellen und bin sogar qua Gesetz dazu verpflichtet. Dabei ist unerheblich, ob der Mieter oder Eigentümer seine BK-Vorauszahlungen bzw. das Wohngeld (bei einer WEG) leistet oder nicht. Es gibt in der Wohnungswirtschaft zwei Abrechnungswege: Soll- und Ist-Vorauszahlungen. Sollte der Mieter VZ´s nicht leisten, werden diese üblicherweise mit in die Abrechnung hineingenommen als Forderung, ganz einfache Buchhaltung...

Oder glaubst Du ernsthaft, ein großer Vermieter oder Verwalter wird eine Abrechnung nur deshalb nicht erstellen, weil ein Mieter oder Eigentümer seine Vorauszahlungen nicht leistet? Das ist auf jeden Fall nicht so, außerdem würden Mieter, Mietervereine und andere Institutionen Sturm laufen, wenn die Abrechnung seitens der Verwaltung/des Eigentümers nicht erstellt würden. Richtigerweise wird er die Abrechnungen dann erstellen, wenn der Heizkostenabrechner seine HK-Abrechnungen an die Verwaltung geschickt hat und die Belegprüfung seitens des Sachbearbeiters durchgeführt wurde, was üblkichgerweise im Mai/Juni der Fall sein sollte und von den HK-Abrechnern auch gewährleistet wird. Dies lernt man im übrigen schon im ersten Lehrjahr in der Berufsschule, sorry für´s oberlehrerhafte.

Dass das FA selbstverwendlich umgehend Deine Einkommensteuererklärung haben will und natürlich auch eventuelle Nachzahlungen, ist doch logisch... Andererseits kannst Du eventuelle Mietausfälle (nicht Vorauszahlungen auf anfallende BK´s) ja schließlich auch als Verluste geltend machen...

Bearbeitet von BFCDynamo
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Respekt !!!

man lernt nie aus ! werd mich dann mal über meine NK machen !!!

Solltest Du auf jeden Fall, da viele, nicht alle BK-Abrechnungen mangels Fachwissen/neuem Sachbearbeiter ohne Hintergrundwissen/eklatanter Buchhaltungsfehler (gerne mal ebenfalls mangels Fachwissen seitens der Geschäftsleitung angeordnet/alles schon erlebt und heftige Wutausbrüche bekommen... :plemplem:) von Leuten, die von der Wohnungswirtschaft und der Besonderheiten der Abgrenzung bei Hausstrom/Gas/Wasserverbrauch allgemein keene Ahnung haben/undundund häufig falsch erstellt werden, was meistens noch nicht mal böse Absicht, sondern schlicht Unfähigkeit ist...

Leider werden solche Abrechnungen deshalb falsch erstellt, weil die dann leider immer auf den letzten Drücker und ohne eingehende Rechnungs-, Buch- und Belegprüfung erstellt werden sollen oder der- oder diejenige schlicht zu faul dazu ist, was mir auch schon sehr oft vorgekommen ist und mich auf Grund meiner "offenen" (WER HAT DIESEN SCHROTT DENN FABRIZIERT, WIE KANN ICH DAS DENN AN DIE MIETER RAUSSCHICKEN, DA STIMMT JA WIEDER GARNIX, ALLDA, WIE HAT DER DENN SEINE PRÜFUNG GESCHAFFT??? ACH CHEF, SIIIIEEE WAREN DAS??? :wasntme: ) und direkten Art auch schon gerne mal Jobs in solchen großen Firmen gekostet hat (jedenfalls weiß ich, warum Buch- und Wirtschaftsprüfer so unbeliebt sind... :-D ) :-D...

Meistens haben meine Prüpfungen dann eben diese krassen Fehler solcher BK-Abrechnungen mehrerer Jahre rückwirkend ergeben, leider (da frage ich mich, warum man als Rollerschrauber einen Meisterbrief braucht für eine Fachwerkstatt, wenn sich jeder unfähige A..., der drei Kreuze auf ner Gewerbeanmeldung machen kann, eine Hausverwaltung aufmachen darf und das gänzlich ohne Fachwissen...

Aber davon abgesehen: bei den Mietervereinen sitzen entweder unfähige Juristen oder unfähige Hausverwalter, also alles das gleiche, die haben da auch nich mehr Ahnung... :-D

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Respekt !!!

man lernt nie aus ! werd mich dann mal über meine NK machen !!!

Solltest Du auf jeden Fall, da viele, nicht alle BK-Abrechnungen mangels Fachwissen/neuem Sachbearbeiter ohne Hintergrundwissen/eklatanter Buchhaltungsfehler (gerne mal ebenfalls mangels Fachwissen seitens der Geschäftsleitung angeordnet/alles schon erlebt und heftige Wutausbrüche bekommen... :plemplem:) von Leuten, die von der Wohnungswirtschaft und der Besonderheiten der Abgrenzung bei Hausstrom/Gas/Wasserverbrauch allgemein keene Ahnung haben/undundund häufig falsch erstellt werden, was meistens noch nicht mal böse Absicht, sondern schlicht Unfähigkeit ist...

Leider werden solche Abrechnungen deshalb falsch erstellt, weil die dann leider immer auf den letzten Drücker und ohne eingehende Rechnungs-, Buch- und Belegprüfung erstellt werden sollen oder der- oder diejenige schlicht zu faul dazu ist, was mir auch schon sehr oft vorgekommen ist und mich auf Grund meiner "offenen" (WER HAT DIESEN SCHROTT DENN FABRIZIERT, WIE KANN ICH DAS DENN AN DIE MIETER RAUSSCHICKEN, DA STIMMT JA WIEDER GARNIX, ALLDA, WIE HAT DER DENN SEINE PRÜFUNG GESCHAFFT??? ACH CHEF, SIIIIEEE WAREN DAS??? :wasntme: ) und direkten Art auch schon gerne mal Jobs in solchen großen Firmen gekostet hat (jedenfalls weiß ich, warum Buch- und Wirtschaftsprüfer so unbeliebt sind... :-D ) :-D...

Meistens haben meine Prüpfungen dann eben diese krassen Fehler solcher BK-Abrechnungen mehrerer Jahre rückwirkend ergeben, leider (da frage ich mich, warum man als Rollerschrauber einen Meisterbrief braucht für eine Fachwerkstatt, wenn sich jeder unfähige A..., der drei Kreuze auf ner Gewerbeanmeldung machen kann, eine Hausverwaltung aufmachen darf und das gänzlich ohne Fachwissen...

Aber davon abgesehen: bei den Mietervereinen sitzen entweder unfähige Juristen oder unfähige Hausverwalter, also alles das gleiche, die haben da auch nich mehr Ahnung... :-D

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  • 2 Jahre später...

THEMA HOCHOL´ :-D

Ich habe nun auch mal ne Frage zur Nebenkostenabrechung.

Die Fakten:

Seit 2003 bewohne ich eine Wohnung in einem 12 Parteien Haus.

Der Block ist wie üblich massiv gebaut, wurde 2002 komplett neu von aussen

isoliert und verputzt. Daher stellte ich mich auf niedrige Nebenkosten ein, und so war es bisher auch.

Für die 55qm habe ich monatlich 125? Abschlagszahlung geleistet, mein alter Herr Vermieter hat mir

von 2003-2008 nie eine Nebenkostenabrechung zukommen lassen oder gar die Miete erhöht. War mir soweit

recht, denn aus meiner Sicht stimmten die Kosten ja. Also alles Tutti. ;-)

Nun ist der alte Herr im März diesen Jahres verstorben und eine Erbengemeinschaft unter Leitung seiner Tochter

hat die Wohnung übernommen. Tja und was flattert mir gestern überraschend ins Haus? Eine Nebenkostennachberechung für 2008!

363? soll ich nun nachbezahlen. :-D

Dürfen die das, nachdem ich all die Jahre zuvor keine bekommen habe?

Abrechungen, wie sich die Kosten zusammensetzen, sind nicht beigefügt, können aber, so schreiben sie, auf Verlangen vorgezeigt werden.

Dabei sind vorallem die Heizkosten ein richtiger Knaller, fallen mit 1037? (von 1800? Gesamt NK) zu Buche! Selber nachkontrollieren wird da schwierig,

denn die Ablesegeräte an den Heizkörpern werden seit 3 Jahren automatisch per Funk (der Ableser muss nur vor der Tür stehen) abgelesen,

ich bekomme keinen "Durschlag" über den Verbrauch. Was nützen mir daher die Abrechnungen zu sehen wenn ich Sie eh nicht deuten kann? :-D

Komisch finde ich auch das Hausreinigung und Abfallentsorgung jeweils per m² und per WE (Wohneinheit) abgerechnet werden. Darf das sein?

Danke für (halb-)wissende Antworten. :-D

So kurz vor meinem Urlaub passt mir das nämlich garnicht ins Konzept. :-D

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