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Mal wieder: Brauche Hilfe bei Nebenkostenabrechnung


Baron

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Dürfen die das, nachdem ich all die Jahre zuvor keine bekommen habe?

Abrechungen, wie sich die Kosten zusammensetzen, sind nicht beigefügt, können aber, so schreiben sie, auf Verlangen vorgezeigt werden.

Dabei sind vorallem die Heizkosten ein richtiger Knaller, fallen mit 1037? (von 1800? Gesamt NK) zu Buche! Selber nachkontrollieren wird da schwierig,

denn die Ablesegeräte an den Heizkörpern werden seit 3 Jahren automatisch per Funk (der Ableser muss nur vor der Tür stehen) abgelesen,

ich bekomme keinen "Durschlag" über den Verbrauch. Was nützen mir daher die Abrechnungen zu sehen wenn ich Sie eh nicht deuten kann? :-D

Komisch finde ich auch das Hausreinigung und Abfallentsorgung jeweils per m² und per WE (Wohneinheit) abgerechnet werden. Darf das sein?

Danke für (halb-)wissende Antworten. :-D

So kurz vor meinem Urlaub passt mir das nämlich garnicht ins Konzept. :-D

also das sind jetzt wirklich halbwissende antworten ,da ich selbst nur 2 parteien häuser "betreue" und daher mit den abrechnungen bei mehrparteien häusern nicht bescheid weiss!

1. ja sie dürfen das ! jetzt sitzt du in der zwickmühle du kannst nämlich rückwirkend auf X jahre die fehlenden abrechnungen nachfordern, allerdings solltest du da auch zuwenig gezahlt haben kann der vermieter das x jahre nachfordern. wenn nicht kriegst du ne gutschrift ,was ich ín deinem fall nicht denke.

2. es ist häufig so das alte herrn den satz nicht anpassen und garnicht über blicken was was kostet.. und somit die nebenkosten abrechnung noch von 1912 ist . habe ich selbst schon oft erlebt.

jetzt aber kommt frisches blut an die abrechung und will dein geld .......

3. forder bevor du bezahlst, die rechnungskopien und beläge an ,die sie dir angeboten haben.

4 .lass es dir haarklein erklären, dabei ertappt man "evtl" fehler sehr schnell.

wie die abfallentsorgung angerechnet wird weiss ich nciht..... und die heizgeschichte muss nach vollziehbar sein aus der abrechnung, da müsste jeder heizkörper oder wenigstens jede partei einen verbrauch da gelegt haben.

5. das öl war scheiss teuer letztes jahr und der winter lang ! bei uns haben auch alle mehr gezahlt als sonst ! als kleiner trost !

ich drück die daumen das BFC noch antwortet der checkt das ja eher ......

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also das sind jetzt wirklich halbwissende antworten ,da ich selbst nur 2 parteien häuser "betreue" und daher mit den abrechnungen bei mehrparteien häusern nicht bescheid weiss!

1. ja sie dürfen das ! jetzt sitzt du in der zwickmühle du kannst nämlich rückwirkend auf X jahre die fehlenden abrechnungen nachfordern, allerdings solltest du da auch zuwenig gezahlt haben kann der vermieter das x jahre nachfordern. wenn nicht kriegst du ne gutschrift ,was ich ín deinem fall nicht denke.

2. es ist häufig so das alte herrn den satz nicht anpassen und garnicht über blicken was was kostet.. und somit die nebenkosten abrechnung noch von 1912 ist . habe ich selbst schon oft erlebt. jetzt aber kommt frisches blut an die abrechung und will dein geld .......

3. forder bevor du bezahlst, die rechnungskopien und beläge an ,die sie dir angeboten haben.

4 .lass es dir haarklein erklären, dabei ertappt man "evtl" fehler sehr schnell.

wie die abfallentsorgung angerechnet wird weiss ich nciht..... und die heizgeschichte muss nach vollziehbar sein aus der abrechnung, da müsste jeder heizkörper oder wenigstens jede partei einen verbrauch da gelegt haben.

5. das öl war scheiss teuer letztes jahr und der winter lang ! bei uns haben auch alle mehr gezahlt als sonst ! als kleiner trost !

ich drück die daumen das BFC noch antwortet der checkt das ja eher ......

Wilma, danke erstmal :-D

Also:

zu 1) und 2) Ich weiss nicht ob ich was wiederbekommen würde oder nicht. Als ich die Wohung übernommen habe anno 2003 wurden mir

die Nebenkosten um 20? Erhöhht (im vgl. zu Vormieter). "Das sei so teuer geworden" sagte mein Vermieter. Das statt 2 Personen zuletzt 4

(die Kinder der neuen Lebensgefährtin meines Vormieters waren nicht angemeldet) dort gewohnt haben habe ich aus Loyalität verschwiegen,

dachte mir nur das ich ja DEUTLICH weniger allein verbrauchen würde als die 4 zusammen, und daher nie eine Nachzahlung auf mich zukommt.

Eher ein Guthaben aufgrund der Erhöhung der Pauschale, als dann aber wiegesagt der alte Herr es nicht für nötig hielt und in den letzten Jahren die Energiekosten stiegen und stiegen, da war ich froh das er nie nachgerechnet hatte. :-D

Doof ist halt, das viele Verbräuche (Wasser, Abwasser, etc.) nicht mit eingenen Zählern meiner Wohung zugerchnet werden, sondern

pauschal umgelegt sind. Ob also vorher 4 Leute oder nun nur einer duscht, wäscht etc., da fällt garnicht groß ins Gewicht. ;-)

zu 3) und 4) Das werd ich machen, aber ob die es mir haarklein erklären (können?)... mal sehen.

zu 5) Ein riesen Flachdach hat der Bau... warum bauen die Eigentümer nicht Solar drauf? Ach ja, nützt ja nur den Mietern :-D

Und BFC, where are you? :-D

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Bin zwar schon einige Zeit nicht mehr als Hausverwalter tätig (zum Glück - keine Abrechnungen mehr...:-D), aber es hat sich seit dem letzten Jahr meines Wissens nichts an den von mir auf Seite 1 dieses Topics aufgeführten Paragraphen geändert, sprich:

Abrechnung für 2008 bis 31.12.2009 i.O., Nachforderung seitens des Vermieters ebenfalls und umgekehrt Nachforderungen seitens des Mieters drei Jahre...

Sehr wohl hast Du als Mieter das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche die BK-Abrechnung betreffenden Belege, dieses kann Dir der Vermieter nicht verwehren oder dafür Geld verlangen. Sofern der Vermieter in Deinem Heimatort wohnt, muss er Dir die Möglichkeit geben, die Belege in dessen Geschäftsrümen einzusehen. Wohnt er weiter entfernt, muss er Dir auf Anforderung sämtliche Belege in Kopie zur Verfügung stellen, darf Dir je kopierter Seite aber je nach Gerichtsurteil 25 bis 50 Ct. in Rechnung stellen.

"Das sei so teuer" zieht vor Gericht nicht, der Herr Vermieter muss Dir auf Anforderung schon die HK-Abrechnung des HK-Abrechners zur Verfügung stellen, auch ggfs. die Rechnungskopien für Gas/Öl, Heizungsstrom bzw. die Berechnung desselben (in der Regel 5% des Gesamtstromverbrauch der Wohnanlage - nicht der Wohneinheiten, sofern kein eigener Zähler an jeder Heizungsanlage vorhanden ist), Heizungswartung, Schornsteinfeger usw. . Auf dieser HK-Abrechnung ist auch eine Tel.-Nr. angegeben, ebenso die Objekt- und Abrechnungsnummer, da kannst Du dann mal anrufen und um die HK-Abrechnungen des Gesamtobjekts und Deiner Wohneinheit des Jahres 2008 und zum Vergleich auch 2006 und 2007 bitten - machen die meistens problemlos...

Und ja: die Heizkosten sind so extrem gestiegen seit 2004, das mußte ich letztes Jahr bei der von mir erstellten BK-Abrechnung feststellen, nachdem viele Mieter das nicht wahrhaben wollten und ich den Beweis antreten mußte und konnte... Mal schön bei Nachbarn mit Heizung auf volle Pulle in Verbindung mit auf Kipp gestellten Fenstern/eisigen Schlafzimmern in Verbindung mit überheizten Wohnzimmern und nicht zuletzt den großen Gas- und Stromversorgern (die meisten Stadtwerke wurden übrigens, was kaum einer mitbekommen hatte, von den großen Konzernen Eon-Nuon/Vattenfall übernommen und die Preise pro kWh um teilweise über 40% pro Jahr erhöht) bedanken... Daher KANN die heftige Erhöhung von 1037,- auf 1800,- schon hinkommen, wenn die HK-Vorauszahlungen für Deine Wohneinheit jahrelang nicht angepaßt wurden... Ist so auch vom Gesetzgeber gedeckelt...

Ach ja, wegen Ablesung per Funk: die seitens der HK-Abrechner durchgeführten Ablesungen per Funk sind nahezu 100%ig genau und nicht mehr zu manipulieren... Würde sich für Techem/Brunata und Co. auch nicht rentieren, da diese Unternehmen kein Interesse an langen Prozessen mit Mietern oder Mietervereinen haben... Hat auch den Vorteil, dass die ungenauen Verdunsterröhrchen mittlerweile aus den Heizkörpern rausgeflogen sind, bzw. rausfliegen...

Was meinst Du mit pauschaler Umlegung der Wasserverbräuche? Ich gehe vom Umrechnungsmaßstab nach Wohnfläche, wie auch bei den anderen Betriebskosten, aus. Ist so vom Gesetzgeber gedeckelt - ergo i.O., m.W. werden Kalt- und Warmwasserzähler auf absehbare Zeit Pflicht, sind aber, wenn z.B. unbemerkte Lecks in den Leitungen sind, auch keine Garantie für eine korrekte Abrechnung...

Außerdem gibt es eine Heizkostenverordnung in der auch die durchzuführenden Abrechnungen und der Abrechnungsmaßstab geregelt sind... An diese hat sich jeder Vermieter zu halten und ein Hausverwaltungsunternehmen (dieses arbeitet ja nur im Auftrag des Vermieters und ist NICHT zwangsläufig selber Eigentümer) hat ebenfalls kein Interesse an vorsätzlichen oder Flüchtigkeitsfehlern, wie gesagt: nervige Mietervereine und Meckermieter, die ALLES in Frage stellen und bezweifeln und zum Anwalt rennen, auch wenn man ALLES belegen kann und schon wegen solcher Leute Fehler vermeidet und im vier-Augen-Prinzip alles drei Mal prüft vor dem Versand an die Mieter...

Letzter Satz im letzten Absatz ist im Übrigen ein Grund, warum ich keinen Bock mehr auf nen Job in der Immobilienwirtschaft hatte...:-D

Bearbeitet von BFC
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Doof ist halt, das viele Verbräuche (Wasser, Abwasser, etc.) nicht mit eingenen Zählern meiner Wohung zugerchnet werden, sondern

pauschal umgelegt sind. Ob also vorher 4 Leute oder nun nur einer duscht, wäscht etc., da fällt garnicht groß ins Gewicht. :-D

also wasser und abwasser (1 zu 1) werden tatsächlich pro kopf abgerechnet. also warum meinst du das der unterschied von 4 zu einer person gering ist ?

nicht umsonst muss man besucher die länger als 6 wochen in der wohnung leben dem vermieter melden , da sich der wasser verbrauch ordentlich ändert ....

wir gehen mal davon aus, das diese leute sich auch waschen :-D

nix desto trotz kannst du ja mit dem paragraphen der dem mieter verspätete rückzahlungen gewährt aber dem vermieter nichts nachholen lässt ,vielleicht noch ein bischen angst und schrecken verbreiten :-D

sind denn die jetzigen vermieter versiert in der thematik oder machen die das zum ersten mal ? denk grad an meinen vater :" ach wenn die das sagen wirds schon stimmen"

lg

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Was meinst Du mit pauschaler Umlegung der Wasserverbräuche? Ich gehe vom Umrechnungsmaßstab nach Wohnfläche, wie auch bei den anderen Betriebskosten, aus. Ist so vom Gesetzgeber gedeckelt - ergo i.O., m.W. werden Kalt- und Warmwasserzähler auf absehbare Zeit Pflicht, sind aber... Das würde ich begrüßen!

Eine kurze Frage dazu:

Heuschrecken haben meinen Wohnblock gekauft. Alles, was aufrecht auf zwei Beinen gehen kann,

kann sich jetzt in den Nachbarwohnungen eingemieten. Vormals warens nur Rentner.

Ich will ja nichts weiter gegen die Leute sagen, aber in 2008 hatten wir da eine sehr unsoziale Mietpartei,

die sich sehr rücksichtslos den anderen Mietern gegenüber verhielt.

Zudem war im Treppenhaus laufend ein Pulk stark pigmentierter Mitbürger mit Migrationshintergrund anzutreffen.

Sehr zahlreich - der ganze Kellergang war zugerümpelt mit Matratzen.

In der betreffenden Wohnung waren rund um die Uhr ständig zig-Leute zugegen.

Naheliegend, daß die auch alle am Wasserhahn gedreht haben...bzw. am Duschkopf...oder in der Badewanne

geplanscht haben.

Was wird bloß auf mich bloß zukommen mit der Abrechnung im Dezenber dieses Jahres für 2008? :-D

Wenn ich daran denke, krieg ich Alpträume. Im Hause ist nur eine einzelne Wasseruhr für alle Parteien.

Bearbeitet von Don
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Trotzdem was BFC schreibt(völlig nachvollziehbar) werde ich mit meiner NKA zum MV gehen, denn 580 Kracher sind mir doch ein bisschen viel, da ich schon für 2007 360 Kracher nachzahlen musste. Die Vorauszahlung beträgt übrigens seit 2008 160EUR.

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Bin zwar schon einige Zeit nicht mehr als Hausverwalter tätig (zum Glück - keine Abrechnungen mehr...:-D), aber es hat sich seit dem letzten Jahr meines Wissens nichts an den von mir auf Seite 1 dieses Topics aufgeführten Paragraphen geändert, sprich:

Abrechnung für 2008 bis 31.12.2009 i.O., Nachforderung seitens des Vermieters ebenfalls und umgekehrt Nachforderungen seitens des Mieters drei Jahre...

Sehr wohl hast Du als Mieter das Recht zur Einsichtnahme in sämtliche die BK-Abrechnung betreffenden Belege, dieses kann Dir der Vermieter nicht verwehren oder dafür Geld verlangen. Sofern der Vermieter in Deinem Heimatort wohnt, muss er Dir die Möglichkeit geben, die Belege in dessen Geschäftsrümen einzusehen. Wohnt er weiter entfernt, muss er Dir auf Anforderung sämtliche Belege in Kopie zur Verfügung stellen, darf Dir je kopierter Seite aber je nach Gerichtsurteil 25 bis 50 Ct. in Rechnung stellen.

"Das sei so teuer" zieht vor Gericht nicht, der Herr Vermieter muss Dir auf Anforderung schon die HK-Abrechnung des HK-Abrechners zur Verfügung stellen, auch ggfs. die Rechnungskopien für Gas/Öl, Heizungsstrom bzw. die Berechnung desselben (in der Regel 5% des Gesamtstromverbrauch der Wohnanlage - nicht der Wohneinheiten, sofern kein eigener Zähler an jeder Heizungsanlage vorhanden ist), Heizungswartung, Schornsteinfeger usw. . Auf dieser HK-Abrechnung ist auch eine Tel.-Nr. angegeben, ebenso die Objekt- und Abrechnungsnummer, da kannst Du dann mal anrufen und um die HK-Abrechnungen des Gesamtobjekts und Deiner Wohneinheit des Jahres 2008 und zum Vergleich auch 2006 und 2007 bitten - machen die meistens problemlos...

Und ja: die Heizkosten sind so extrem gestiegen seit 2004, das mußte ich letztes Jahr bei der von mir erstellten BK-Abrechnung feststellen, nachdem viele Mieter das nicht wahrhaben wollten und ich den Beweis antreten mußte und konnte... Mal schön bei Nachbarn mit Heizung auf volle Pulle in Verbindung mit auf Kipp gestellten Fenstern/eisigen Schlafzimmern in Verbindung mit überheizten Wohnzimmern und nicht zuletzt den großen Gas- und Stromversorgern (die meisten Stadtwerke wurden übrigens, was kaum einer mitbekommen hatte, von den großen Konzernen Eon-Nuon/Vattenfall übernommen und die Preise pro kWh um teilweise über 40% pro Jahr erhöht) bedanken... Daher KANN die heftige Erhöhung von 1037,- auf 1800,- schon hinkommen, wenn die HK-Vorauszahlungen für Deine Wohneinheit jahrelang nicht angepaßt wurden... Ist so auch vom Gesetzgeber gedeckelt...

Ach ja, wegen Ablesung per Funk: die seitens der HK-Abrechner durchgeführten Ablesungen per Funk sind nahezu 100%ig genau und nicht mehr zu manipulieren... Würde sich für Techem/Brunata und Co. auch nicht rentieren, da diese Unternehmen kein Interesse an langen Prozessen mit Mietern oder Mietervereinen haben... Hat auch den Vorteil, dass die ungenauen Verdunsterröhrchen mittlerweile aus den Heizkörpern rausgeflogen sind, bzw. rausfliegen...

Was meinst Du mit pauschaler Umlegung der Wasserverbräuche? Ich gehe vom Umrechnungsmaßstab nach Wohnfläche, wie auch bei den anderen Betriebskosten, aus. Ist so vom Gesetzgeber gedeckelt - ergo i.O., m.W. werden Kalt- und Warmwasserzähler auf absehbare Zeit Pflicht, sind aber, wenn z.B. unbemerkte Lecks in den Leitungen sind, auch keine Garantie für eine korrekte Abrechnung...

Außerdem gibt es eine Heizkostenverordnung in der auch die durchzuführenden Abrechnungen und der Abrechnungsmaßstab geregelt sind... An diese hat sich jeder Vermieter zu halten und ein Hausverwaltungsunternehmen (dieses arbeitet ja nur im Auftrag des Vermieters und ist NICHT zwangsläufig selber Eigentümer) hat ebenfalls kein Interesse an vorsätzlichen oder Flüchtigkeitsfehlern, wie gesagt: nervige Mietervereine und Meckermieter, die ALLES in Frage stellen und bezweifeln und zum Anwalt rennen, auch wenn man ALLES belegen kann und schon wegen solcher Leute Fehler vermeidet und im vier-Augen-Prinzip alles drei Mal prüft vor dem Versand an die Mieter...

Letzter Satz im letzten Absatz ist im Übrigen ein Grund, warum ich keinen Bock mehr auf nen Job in der Immobilienwirtschaft hatte...;-)

Okay, dank Dir erstmal! Werde nun einen Brief an die Vermieter schreiben das ich sämltiche Belege und Abrechnungen haben will.

Und wenn ich da nicht durchsteige... meld ich mich wieder (wenn Du erlaubst :-D).

also wasser und abwasser (1 zu 1) werden tatsächlich pro kopf abgerechnet. also warum meinst du das der unterschied von 4 zu einer person gering ist ?

nicht umsonst muss man besucher die länger als 6 wochen in der wohnung leben dem vermieter melden , da sich der wasser verbrauch ordentlich ändert ....

wir gehen mal davon aus, das diese leute sich auch waschen :-D

nix desto trotz kannst du ja mit dem paragraphen der dem mieter verspätete rückzahlungen gewährt aber dem vermieter nichts nachholen lässt ,vielleicht noch ein bischen angst und schrecken verbreiten :-D

sind denn die jetzigen vermieter versiert in der thematik oder machen die das zum ersten mal ? denk grad an meinen vater :" ach wenn die das sagen wirds schon stimmen"

lg

Naja weil vor mir wiegesagt nur 2 Leute angemeldet waren es aber tatsächlich 4 Waren die den (Haus)wasserverbrauch hochgedrückt haben.

Aber das ist wohl eh egal, es gibt ja nur einen Hauptzähler, die Umlage erfolgt pro Kopf je WE und fertich. Wenn mein Nachbar ein Dauerduscher ist

und ich ein Dreckschwein, egal, wir müssen beide den selben Betrag zahlen. Das allein stinkt ja schon zum Himmel! Aber das die Heizkosten, die ja je Wohung abgerechnet werden bei mir so hoch sein sollen... das sollen die mir erstmal offen darlegen. :-D

Ob die versiert sind... ich weiss es nicht. Sie haben wohl noch mehr Wohungen (eine bei mir im Haus direkt nebenan) wie Sie mir mal am telefon

sagte. Aber ob die alle nun "frisch" geerbt sind oder schon vorher Ihr gehörte... ich weiss es nicht.

Ich weiss nur das Ihr Mann ein wiederlicher Typ ist, der war schon vor 6 Jahren bei der Wohnungsübergabe dabei und hat meinen Vormieter

angemeckert das in der (20 Jahre alten) Badewanne ein Emailleabplatzer sei usw usw. Da ich wusste wie klamm der arme Mann (einziger Ernährer

für 4 Mäuler) ist, habe ich gesagt "ist nicht so schlimm, ich kann damit leben" damit der Typ endlich seine Meckerei wegen quasi nichts beendet.

Ob er wegen seiner Arschigkeit versierter ist... ich denke nicht. Er gibt nur den Ton in der Ehe an, sein Frau, der die Wohungen ja nun nach Erbe

eigentlich gehören (mit Ihren Geschwistern zusammen) ist eher die kleine ruhige Duckmaus.

Naja ich schreib die erstmal an und dann wird man sehen. So gewinne ich jedenfalls erstmal ein bisschen Zeit. ;-)

Bearbeitet von issolaM
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Sind da mehrere Wohnungseigentümer in der Wohnanlage? Dann handelt es sich um eine WEG, also eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Üblicherweise existiert ein WEG-Verwalter, der jedes Jahr eine Wohngeldabrechnung für die einzelnen Wohneinheiten erstellt. Diese Wohngeldabrechnung, die das Gemeinschaftseigentum, also das Grundstück und die Gemeinschaftsräume, wie Waschküchen/Treppenhäuser/usw. umfaßt, ist die Basis für die Betriebskostenabrechnung des Sondereigentums, also des umbauten Wohnraumes der einzelnen Wohnungseigentümer (Eigennutzer oder Kapitalanleger...).

Sollte es sich tatsächlich um eine WEG handeln und wird jedes Jahr eine Wohngeldabrechnung erstellt, könntest Du Dich mal mit dem etwaigen Verwalter des Gemeinschaftseigentums in Verbindung setzen. Der WEG-Verwalter wäre jedoch nicht verpflichtet, dem Mieter eines Sondereigentümers Auskunft zu erteilen, da er ja kein Vertragsverhältnis mit diesem Mieter unterhält und auch normalerweise nicht die BK-Abrechnung für das Sondereigentum - also die Wohneinheit - erstellt. Er kann Dich dann an den Eigentümer Deiner Wohneinheit verweisen.

Auf der WEG-Abrechnung sind immer nicht umlagefähige (Instandhaltung, Instandhaltungsrücklage, etc.) und umlagefähige (alle auf den Mieter des jeweiligen Sondereigentums umlagefähigen BK´s, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, nicht mehr...) Betriebskosten der gesamten Wohnanlage aufgeführt, des Weiteren läßt der WEG-Verwalter auch die HK-Abrechnung erstellen.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

....so löppts zumindest in einer seriösen WEG-Verwaltung mit alljährlicher WEG-Versammlung (WEG-Versammlungen sind für den Versammlungsleiter auf Grund mancher erbsenzählender Eigentümer Realsatire pur und ein Grund, sich niemals eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte zu kaufen - die beiden letzt genannten werden zu 90 % nach WEG aufgeteilt, daher sindse billiger, als wenn die Scheiblettenvillen EIGENE Grundstücke hätten und dafür können die Nachbarn tatsächlich sogar bestimmen, welche Farbe die Gartenlaube oder Hundehütte hat...) und so weiter...

Solltest Du noch Fragen haben, bitte...

Bearbeitet von BFC
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Eine kurze Frage dazu:

Heuschrecken haben meinen Wohnblock gekauft. Alles, was aufrecht auf zwei Beinen gehen kann,

kann sich jetzt in den Nachbarwohnungen eingemieten. Vormals warens nur Rentner.

Ich will ja nichts weiter gegen die Leute sagen, aber in 2008 hatten wir da eine sehr unsoziale Mietpartei,

die sich sehr rücksichtslos den anderen Mietern gegenüber verhielt.

Zudem war im Treppenhaus laufend ein Pulk stark pigmentierter Mitbürger mit Migrationshintergrund anzutreffen.

Sehr zahlreich - der ganze Kellergang war zugerümpelt mit Matratzen.

In der betreffenden Wohnung waren rund um die Uhr ständig zig-Leute zugegen.

Naheliegend, daß die auch alle am Wasserhahn gedreht haben...bzw. am Duschkopf...oder in der Badewanne

geplanscht haben.

Was wird bloß auf mich bloß zukommen mit der Abrechnung im Dezenber dieses Jahres für 2008? :-D

Wenn ich daran denke, krieg ich Alpträume. Im Hause ist nur eine einzelne Wasseruhr für alle Parteien.

Sperrmüll wird auf alle Mieter umgelegt...:-D Soll auch als Erziehungsmaßnahme dienen, auch mal auf seine "Mitbürger" einzuwirken (ich war im A-Sozialen Wohnungsbau tätig, 60% Murucks und anderes, auch seit x-Generationen einheimisches Geschmeiß, 80% Hartz IV...)

Wenn der Wasserverbrauch nach Wohnfläche umgelegt wird und keine seperaten Wasserzähler je Wohneinheit voerhanden sind - Viel Spaß!

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also wasser und abwasser (1 zu 1) werden tatsächlich pro kopf abgerechnet. also warum meinst du das der unterschied von 4 zu einer person gering ist ?

nicht umsonst muss man besucher die länger als 6 wochen in der wohnung leben dem vermieter melden , da sich der wasser verbrauch ordentlich ändert ....

wir gehen mal davon aus, das diese leute sich auch waschen :-D

Ist aber nicht mehr üblich... Üblicherweise rechnen die Verwaltungen nach Wohnfläche ab oder eben bei vorhandenen Warm- und Kaltwasserzählern nach Verbrauch... Beim Kabelanschluß wird nach Wohneinheit abgerechnet.

Es gibt aber bei der Verteilung der umlagefähigen Betriebskosten keine gesetzlichen Vorgaben, WIE verteilt werden muss, von den Heizkosten abgesehen (Heizkostenverordnung - oder eben Gasetagenheizung und Abrechnung des Mieters direkt mit dem Gasversorger...), das liegt im "billligen Ermessen des Vermieters", wie es im Juristendeutsch so schön heißt...

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Solltest Du noch Fragen haben, bitte...

Danke! :-D

Es ist übrigens eine WEG. Ich weiss auch wo die Hausverwaltung ist und habe deren Rufnummer.

Versuch macht klug, ich kann ja mal da anrufen. Nach meinem Urlaub... solange muss auch mein Vermieter

warten.

Oder muss ich das "UMGEHEND" im Bezug aufs bezahlen auf der Abrechnung ernst nehmen?

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Ist aber nicht mehr üblich... Üblicherweise rechnen die Verwaltungen nach Wohnfläche ab oder eben bei vorhandenen Warm- und Kaltwasserzählern nach Verbrauch... Beim Kabelanschluß wird nach Wohneinheit abgerechnet.

also da muss ich jetzt nochmal nachfragen ...

wir haben eine 75m² (2 personen) und eine 65 m² wohnung (1 mieter) wie errechnet man da dann den wasserverbrauch ? bisher haben wir das pro kopf gerechnet, ausser warmwasser dafür gibts eigene zähler .

bitte danke !?

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also da muss ich jetzt nochmal nachfragen ...

wir haben eine 75m² (2 personen) und eine 65 m² wohnung (1 mieter) wie errechnet man da dann den wasserverbrauch ? bisher haben wir das pro kopf gerechnet, ausser warmwasser dafür gibts eigene zähler .

bitte danke !?

Normalerweise wird das so gemacht, dass man die Gesamtwohnfläche (NICHT Gesamtnutzfläche mit Balkonen, Balkone DÜRFEN bei der HK- und Wasserberechnung nicht mit einfließen) des Objektes nimmt, z.B. 1.000m², dann die Gesamtwasserkosten des Wirtschaftsjahres, dann errechnet man die Kosten pro m² Wfl. Diesen Faktor multipliziert man dann mit der Wfl. der jeweiligen Wohneinheit und schon hat man die Kosten für den Wasserverbrauch dieser WE...

Die Berechnung der WW-Kosten läuft folgendermaßen: Ich habe ja den Gesamtverbrauch des Objekts in m³ (Kubikmeter) samt der dazugehörigen Kosten. Sagen wir mal 10.000m³. Dann habe ich die WW-Zählerstände, sagen wir mal kumuliert (zusammengefaßt) 5.300m³. Der WW-Verbrauch fließt in die HK-Abrechnung ein und wird seitens des HK-Abrechners erstellt. Bei den WW-Kosten fließen auch noch der Gas- oder Ölverbrauch, die Zählermiete, die Heizungswartung anteilig, Schornsteinfeger anteilig, Abrechnungskosten anteilig und Heizungsstrom anteilig mit rein, da gibt es gesetzlich vorgeschriebene Faktoren zur Berechnung, warum auch kein Verwalter ne Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung durchführt - Techem, Brunata und Co. werden dafür bezahlt und können es einfach besser, als jeder Hausverwalter...

Wenn ich jetze die 5.300m³ von den 10.000m³ abziehe, verbleiben 4.700m³ Kaltwasserverbrauch des gesamten Objekts. Und so kann ich dann auf Basis des Preises für einen m³ Wasser und der jeweiligen Wfl. die Kosten pro WE berechnen - eichelich ganz einfach... Üblicherweise werden in neueren Wohnanlagen mittlerweile überall Kalt- und Warmwasserzähler eingebaut, auch für Sprengwasser im Garten oder in der Waschküche.

Die Verteilung nach Wohnfläche ist m.E. fairer, als nach Köpfen, so lange Wasserzähler noch nicht endgültig vorgeschrieben sind... Und für den Verwalter einfacher bei der Jahresabrechnung...:-D

Bearbeitet von BFC
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Danke! :-D

Es ist übrigens eine WEG. Ich weiss auch wo die Hausverwaltung ist und habe deren Rufnummer.

Versuch macht klug, ich kann ja mal da anrufen. Nach meinem Urlaub... solange muss auch mein Vermieter

warten.

Oder muss ich das "UMGEHEND" im Bezug aufs bezahlen auf der Abrechnung ernst nehmen?

Zunächst muß Dir als Mieter ja erst einmal die Möglichkeit zur Prüfung der BK-Abrechnung gegeben werden. Was ist denn, wenn Dein Sondereigentümer die WEG-Abrechnung 1:1 übernommen hat, sprich: auch NICHT umlagefähige Kosten wie Instandhaltung, Verwaltergebühren, Kosten der WEG-Versammlung, etc. auf Dich umgelegt hat?

Erst muss der Vermieter eine nachprüfbare, rechnerisch, inhaltlich und formell korrekte Abrechnung abliefern, dann darf er auch Geld verlangen... Des Weiteren habe ich auch schon erlebt, dass sich der Vermeiter bei der Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den umlagefähigen BK/HK verrechnet hat - auch dies bitte prüfen...

Habe ich alles schon erlebt, da manch Eigentümer (Kapitalanleger...) einfach zu blöd (oder dummdreist) war und sich außerdem die Verwaltergebühr für sein Sondereigentum sparen wollte und dessen Mieter dann wutentbrannt bei uns anriefen und nicht wahrhaben wollten, dass wir lediglich als WEG-Verwalter ein Vertragsverhältnis mit der WEG (nicht mit den einzelnen Eigentümern) zwecks Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und nur vereinzelt auch Verträge mit Eigentümern zwecks Verwaltung des jeweiligen Sondereigentums dieser Wohnanlage hatten... Im letzt genannten Fall haben wir dann auch die BK-Abrechnung gegenüber dem Mieter durchgeführt, entweder mit oder ohne Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen.

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also da muss ich jetzt nochmal nachfragen ...

wir haben eine 75m² (2 personen) und eine 65 m² wohnung (1 mieter) wie errechnet man da dann den wasserverbrauch ? bisher haben wir das pro kopf gerechnet, ausser warmwasser dafür gibts eigene zähler .

bitte danke !?

Wie BFC schon (indirekt) schrieb (Edith sagt, dass ich viiiiel zu langsam bin ...!), ist das Umlageverfahren bei einer WEG von Fall zu Fall unterscheidlich und wird in der für alle Eigentümer bindenden Teilungserklärung geregelt.

Wenn da drin steht, Wasser wird pro Kopf aufgeteilt (sofern keine Wasserzähler pro Wohneinheit vorhanden sind), dann ist das. Oder es wird pro qm aufgeteilt.

Pro Kopf ist immer sehr schwer nachvollziehbar. Zwar gibt es diese Regelung, dass ab x Wochen weitere Personen gemeldet werden müssen ... aber wer kontrolliert das oder setzt das sogar durch? Sehr schwer!

Einfacher ist die Abrechnung pro qm, aber nicht immer gerecht.

Ich selbst habe in einer 40qm Wohnung gelebt, alleine, ohne Waschmaschine, ohne Geschirrspüler, ohne Badewanne, nur Dusche und war lange Zeit nur jedes zweite Wochenende in der Wohnung. Mein Wasserverbrauch war sicher sehr niedrig!

Unter mir eine 4 köpfige Familie Geschirrspüler, Waschmaschine, Badewanne etc. Immer alle zu Hause. Weil die aber eine 80qm Wohnung hatten, haben die genau das doppelte an Wasser bezahlt im Vergleich zu mir. Ich habe denen kräftig ihren Wasserverbrauch finanziert!

In der Teilungserklärung steht aber, dass Wasser pro qm umgelegt wird, und somit konnte ich nicht dagegen machen.

Es geht noch weiter: Ich hatte in meiner Wohnung sogar einen Wasserzähler eingebaut, da diese Wohnung bereits saniert/modernisiert war. Ich konnte also sogar meinen niedrigen Wasserverbrauch nachweisen. War aberegal, solange nicht alle (!) Wohnungen mit einem Zähler ausgerüstet sind, bleibt es bei der Umlage der Wasserkosten und eine (teilweise) Einzelabrechnung ist nicht möglich.

Tja, Pech ... :-D

Bearbeitet von rennigel
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Wenn der Wasserverbrauch nach Wohnfläche umgelegt wird und keine seperaten Wasserzähler je Wohneinheit voerhanden sind - Viel Spaß!

Kann die Heuschrecke einfach von der alten pro Kopf Regelung ohne mein Einverständnis abweichen und den Wasserverbrauch nach qm umlegen?

Wie BFC schon (indirekt) schrieb (Edith sagt, dass ich viiiiel zu langsam bin ...!), ist das Umlageverfahren bei einer WEG von Fall zu Fall unterscheidlich und wird in der für alle Eigentümer bindenden Teilungserklärung geregelt.

Wenn da drin steht, Wasser wird pro Kopf aufgeteilt (sofern keine Wasserzähler pro Wohneinheit vorhanden sind), dann ist das. Oder es wird pro qm aufgeteilt.

Pro Kopf ist immer sehr schwer nachvollziehbar. Zwar gibt es diese Regelung, dass ab x Wochen weitere Personen gemeldet werden müssen ... aber wer kontrolliert das oder setzt das sogar durch? Sehr schwer!

Einfacher ist die Abrechnung pro qm, aber nicht immer gerecht.

Ich weiß noch, daß es beim alten Vermieter immer wieder Befragungen wegen der Personenzahl in den einzelnen Haushalten gab.

Das wurde aber vom neuen Vermieter nicht mehr gemacht!

Sollte die Wasserrechnung nach qm Wohnfläch übermäßig hoch ausfallen, sehe ich das als Mißbrauch der Nachbarwohnung an.

Dann werde ich auf den alten Abrechnungsmodus drängen. Da aber keine neue Erhebung der Daten zur tatsächlichen Personenanzahl seitens der Hausverwaltung bisher erfolgt ist, ist es nicht meine Schuld, wenn die Daten jetzt fehlen. Sollen die doch dann die Kosten tragen! ...allerdings - ein bischen Angst hätte ich schon vor einer Gerichtsverhandlung. :-D

Bearbeitet von Don
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THEMA HOCHOL´ :-D

Komisch finde ich auch das Hausreinigung und Abfallentsorgung jeweils per m² und per WE (Wohneinheit) abgerechnet werden. Darf das sein?

Nochmal zu diesem Punkt:

Also so sieht das auf der Abrechnung aus:

BEISPIEL:

Hausreinigung anteilig per m² = 65,00€

Hausreinigung per WE = 34,00€

Abfallentsorgung anteilig per m² = 110,00€

Abfallentsorgung per WE = 85,00€

Ist das so rechtens? Kommt mir vor als ob ich doppelt zur Kasse gebeten werde! :-D

Bearbeitet von issolaM
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Nochmal zu diesem Punkt:

Also so sieht das auf der Abrechnung aus:

BEISPIEL:

Hausreinigung anteilig per m² = 65,00?

Hausreinigung per WE = 34,00?

Abfallentsorgung anteilig per m² = 110,00?

Abfallentsorgung per WE = 85,00?

Ist das so rechtens? Kommt mir vor als ob ich doppelt zur Kasse gebeten werde! :-D

Ich schätze mal das ist so ähnlich wie bei den Heizkosten. 30% davon durch alle WE (Gemeinschaftsverbrauch) und die restlichen 70% (Eigenverbrauch) werden über die Zähler berechnet.

Keine Ahnung ich les mir die Zettel auch immer mehrmals durch. Werde aber nie wirklich schlau draus, warum ich z.B. dieses Jahr 730? Öcken nachzahlen darf, obwohl ich nur 2/3 der Energie vom letzten Jahr verbraucht habe.

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Kann die Heuschrecke einfach von der alten pro Kopf Regelung ohne mein Einverständnis abweichen und den Wasserverbrauch nach qm umlegen?

Ich weiß noch, daß es beim alten Vermieter immer wieder Befragungen wegen der Personenzahl in den einzelnen Haushalten gab.

Das wurde aber vom neuen Vermieter nicht mehr gemacht!

Sollte die Wasserrechnung nach qm Wohnfläch übermäßig hoch ausfallen, sehe ich das als Mißbrauch der Nachbarwohnung an.

Dann werde ich auf den alten Abrechnungsmodus drängen. Da aber keine neue Erhebung der Daten zur tatsächlichen Personenanzahl seitens der Hausverwaltung bisher erfolgt ist, ist es nicht meine Schuld, wenn die Daten jetzt fehlen. Sollen die doch dann die Kosten tragen! ...allerdings - ein bischen Angst hätte ich schon vor einer Gerichtsverhandlung. :-D

Wie schon gesagt: der Vermieter darf den Abrechnungsmaßstab durch einseitige Erklärung auch ändern, dafür gibt es keine Richtlinien, es gilt das "billige Ermessen"... Wichtig ist nur, dass der Abrechnungsmaßstab nachvollziehbar und für alle Mieter gleich ist... Wenn also die Verwaltung von einem Wirtschaftsjahr auf das andere Wirtschaftjahr den Maßstab ändert, ist das nicht verboten und hat auch nichts mit Mißbrauch zu tun, das ist einfach Pech für Dich, jedoch kein Grund, die Abrechnung anzuzweifeln oder dieser gleich zu widersprechen (dann würdest Du bei jeder Verwaltung gleich unter Meckermieter fallen...:-D)... Beim etwaigen Prozeß würdest Du hinten über kippen, daher lieber mal vorher das BGB (im Bereich §§ 530 ff.) und die Betriebskostenverordnung durchackern...:-D --> www.dejure.org, da steht alles drin, auch BGH-Urteile...

Im Falle einer WEG steht der Abrechnungsmaßstab, wie schon angeführt, üblicherweise in der TE (kann aber auch auf der WEG-Versammlung per Beschluß geändert werden) - dies gilt jedoch nicht für das Sondereigentum (die Wohnung), also für die Abrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber seinem Mieter.

Ein Sonderfall ist der soziale Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg) - da gelten bestimmte, seitens des Gesetzgebers festgelegte Maßstäbe und auch die Pflicht zur Montage von Zählern...]

Bearbeitet von BFC
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Nochmal zu diesem Punkt:

Also so sieht das auf der Abrechnung aus:

BEISPIEL:

Hausreinigung anteilig per m² = 65,00?

Hausreinigung per WE = 34,00?

Abfallentsorgung anteilig per m² = 110,00?

Abfallentsorgung per WE = 85,00?

Ist das so rechtens? Kommt mir vor als ob ich doppelt zur Kasse gebeten werde! :-D

Scan Deine Abrechung mal ein, dann sehe ich mir die mal an, kann man ohne konkrete Abrechnung nicht sagen... Üblicherweise erhält der Mieter von der Verwaltung IMMER eine Erläuterung zu den einzelnen Abrechnungsposten und in der Abrechnung sind zum einen die anteiligen Kosten pro Posten und WE sowie die Gesamtkosten und zum Vergleich auch die Vorjahreskosten zum besseren Vergleich...

Abfallentsorgung und Hausreinigung ist klar, aber normalerweise wird nach m² verteilt... Die doppelte Abrechnung wird schon seinen Grund haben... Meistens hat die Aufführung der WE damit zu tun, dass genau auf eine bestimmte Wohneinheit Sperrmüll-, d.h. Sonderentsorgungskosten drin sind --> wenn nicht einer bestimmten WE zuzuordnen, wird auf alle Einheiten verteilt --> "Lerneffekt", völlig legitim, auch wenn es dem einzelnen Mieter nicht paßt...

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Ich schätze mal das ist so ähnlich wie bei den Heizkosten. 30% davon durch alle WE (Gemeinschaftsverbrauch) und die restlichen 70% (Eigenverbrauch) werden über die Zähler berechnet.

Die 30/70-Regelung ist wie folgt: 30 % Verteilung nach Wohnfläche (ohne Balkone und äußere Nebenräume ohne Heizung, man spricht in dem Fall auch von Heizfläche) und 70 % nach Verbrauch, zu 100% nach Verbrauch läßt der Gesetzgeber leider nicht zu, auch wenn sämtliche Heizkörper und die Warm- und Kaltwasserversorgung mit Zählern ausgestattet sind - schwachsinnig, aber ist eben so...

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Wie schon gesagt: der Vermieter darf den Abrechnungsmaßstab durch einseitige Erklärung auch ändern, dafür gibt es keine Richtlinien, es gilt das "billige Ermessen"... Das glaube ich nicht! Meiner Meinung nach zählt das, was im Mietvertrag steht bzw. was später nach Vertragsabschluß darüber hinaus schriftlich vereinbart wurde.Wichtig ist nur, dass der Abrechnungsmaßstab nachvollziehbar und für alle Mieter gleich ist... Wenn also die Verwaltung von einem Wirtschaftsjahr auf das andere Wirtschaftjahr den Maßstab ändert, ist das nicht verboten und hat auch nichts mit Mißbrauch zu tun, das ist einfach Pech für Dich, jedoch kein Grund, die Abrechnung anzuzweifeln oder dieser gleich zu widersprechen (dann würdest Du bei jeder Verwaltung gleich unter Meckermieter fallen...:-D) Das ist ganz normal. Die Beanstandung fehlerhafter Abrechnungen ist nichts Ungewöhnliches. ... Beim etwaigen Prozeß würdest Du hinten über kippen, daher lieber mal vorher das BGB (im Bereich §§ 530 ff.) und die Betriebskostenverordnung durchackern...:-D --> www.dejure.org, da steht alles drin, auch BGH-Urteile...

Ich werd das durchlesen aber dann trotzdem noch mal den Mieterverein befragen. Meine geringen Kenntnisse in Mietangelegenheiten hab ich nur durch jahrelange Erfahrung als Mieter erworben.

Im Falle einer WEG steht der Abrechnungsmaßstab, wie schon angeführt, üblicherweise in der TE (kann aber auch auf der WEG-Versammlung per Beschluß geändert werden) - dies gilt jedoch nicht für das Sondereigentum (die Wohnung), also für die Abrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber seinem Mieter.

Ein Sonderfall ist der soziale Wohnungsbau (1. und 2. Förderweg) - da gelten bestimmte, seitens des Gesetzgebers festgelegte Maßstäbe und auch die Pflicht zur Montage von Zählern...]

Danke für Deine Antwort

Gruß Jürgen

Bearbeitet von Don
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Die 30/70-Regelung ist wie folgt: 30 % Verteilung nach Wohnfläche (ohne Balkone und äußere Nebenräume ohne Heizung, man spricht in dem Fall auch von Heizfläche) und 70 % nach Verbrauch, zu 100% nach Verbrauch läßt der Gesetzgeber leider nicht zu, auch wenn sämtliche Heizkörper und die Warm- und Kaltwasserversorgung mit Zählern ausgestattet sind - schwachsinnig, aber ist eben so...

Ich finde das nicht schwachsinnig. Man stelle sich mal folgende Situation vor:

Ein Haus mit 12 Parteien, Fernheizung, 11 Leerstände, und ich bin die einzige Mietpartei.

Abgerechnet wird zu 100% nur nach Verbrauch! Das bedeutet dann für mich, ich muß sämtliche Verbrauchskosten

und auch alle Fixkosten komplett übernehmen, da über den Verbrauch abgerechnet wird.

Also z. B. alle Vertragskosten (Pauschalen) mit dem Energieversorger, den kompletten Ablese- Abrechnungsservice von Kalorimeter,

alle Stromkosten für die Anlage, Reparaturkosten für den Klempner, Wartungskosten, Wasser usw.

Es ist ja in den anderen Wohneinheiten nichts verbraucht worden!

Das würde meinen finanziellen Ruin bedeuten!

Ich bin bei der Abrechnung 2007 mit dieser Problematik konfrontiert worden.

Der Vermieter hatte Leerstände und den Abrechnunsschlüsssel von 50/50 auf 30Wohnfläche/70Verbrauch geändert.

Ich hab nachgerechnet und festgestellt, daß 50/50 für mich wesentlich günstiger wäre.

Daraufhin habe ich 50/50 zugrunde gelegt und somit viel Geld gespart.

In Deutschland gilt: Vertrag ist Vertrag

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Ich finde das nicht schwachsinnig. Man stelle sich mal folgende Situation vor:

Ein Haus mit 12 Parteien, Fernheizung, 11 Leerstände, und ich bin die einzige Mietpartei.

Abgerechnet wird zu 100% nur nach Verbrauch! Das bedeutet dann für mich, ich muß sämtliche Verbrauchskosten

und auch alle Fixkosten komplett übernehmen, da über den Verbrauch abgerechnet wird.

Also z. B. alle Vertragskosten (Pauschalen) mit dem Energieversorger, den kompletten Ablese- Abrechnungsservice von Kalorimeter,

alle Stromkosten für die Anlage, Reparaturkosten für den Klempner, Wartungskosten, Wasser usw.

Es ist ja in den anderen Wohneinheiten nichts verbraucht worden!

Das würde meinen finanziellen Ruin bedeuten!

Ich bin bei der Abrechnung 2007 mit dieser Problematik konfrontiert worden.

Der Vermieter hatte Leerstände und den Abrechnunsschlüsssel von 50/50 auf 30Wohnfläche/70Verbrauch geändert.

Ich hab nachgerechnet und festgestellt, daß 50/50 für mich wesentlich günstiger wäre.

Daraufhin habe ich 50/50 zugrunde gelegt und somit viel Geld gespart.

In Deutschland gilt: Vertrag ist Vertrag

:-D Du hast da leider nichts, aber auch gar nichts vom Mietrecht und Betriebskostenabrechnungen kapiert...

Ich zitiere mal in Kopie:

§ 556a

Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

Ob Du jetze etwas glaubst oder nicht, interessiert das Gesetz nicht. Das vorgenannte steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und ist in Textform belegbar.

Weiter hast Du nicht verstanden, dass Betriebs- oder Heizkosten immer natürlich nur im Verhältnis der Wohnfläche Deiner Wohneinheit zur Gesamtwohnfläche der Abrechnungseinheit (Beispiel: Deine WE 55m², AE 1000m²) auf Dich als Mieter umgelegt werden dürfen, wäre ja sonst auch unfair gegenüber einem Mieter, in dessen Wohnhaus hoher Leerstand herrscht. Würde ein Vermieter das tun, kann er sich seine Abrechnung in die Haare schmieren.

Kurz: nur anteilig in Höhe Deiner Wohnfläche!!!

Hier noch mal die Heizkostenverordnung zum nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html

Und hier die Änderungen zum 1. Januar 2009:

http://www.bmvbs.de/Klima_-Umwelt-Energie/...g-Die-wicht.htm

Und nein, Du mußt natürlich nicht die Abrechnungskosten, etc. Deiner (nicht vorhandenen) Nachbarn übernehmen oder machst Du das jetze bereits??? Nein, dieses Risiko trägt natürlich der Vermieter, ist doch logisch oder???

Sorry, aber: :-D

Sagte ich bereits, dass ich froh bin, nicht mehr als Verwalter arbeiten und keine Einsprüche zu BK-/HK-Abrechnungen mehr bearbeiten zu müssen?

Bearbeitet von BFC
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@BFC

Danke für die Aufklärung und die Links zu den einzelnen Paragraphen und Vorschriften.

Ich werd mir das ganz genau durchlesen. Leider bin ich nicht "vom Fach".

Vielleicht hab ich auch nur Glück gehabt mit meiner Gegenabrechnung,

mit der ich mich vehement gegen die hohe Nachzahlung gewehrt hatte.

Eventuell hat sich der Vermieter (bei dem mit Sicherheit auch eine Anwaltskanzlei dahintersteckt)

gesagt: "Der wohnt schon so lange hier, hat immer seine Miete bezahlt, hat auch sonst nie groß

Ärger gemacht; lassen wie die Forderung einfach auf sich beruhen."

Ob er noch mal nachhakt, weiß ich nicht. Das Jahr ist noch nicht rum.

Erst ab 1. Jan. 2010 hat er die Ansprüche für 2007 verwirkt, so wie ich das verstanden hab.

Viele Grüße Jürgen

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