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Haben die mir ne Schrottkiste verkauft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

so. Danke noch mal für eure hilfe.

Habe den Wagen am Montag in die Werkstatt bebracht.

Am dienstag zurückbekomme.

Alle Mängel beseitigt und eine Entschuldigung vom Betriebsleiter.

Geht also doch ohne motzen :-D)

Gruß

Raffa

Hallo,

ich habe mir Anfang Sep. 2006 einen gebrauchten Van gekauft.

Bj.2000 - 50.000Km auf der Uhr.

War jetzt der 3. Mal in der Werkstatt. Gestern hat sich ein Kumpel den Wagen man genauer angesehen.

Und siehe da:

- Der Endschalldämpfer ist kompl. verrostet und die Halterung ist abgegammelt

- an der Frontscheibe ist eine Duchtung lose

- in der 3. sitzreihe ist eine Gurt angerissen

- usw. Funk vom Schlüssel tun nicht mehr....

Wie soll ich heute das dem Händler verständlich machen das die Mängel auf den ihren Kosten gerichtet werden ?

Sofort eine Frist setzen ? Gib es da was an Gesetzen die jetzt greifen ?

Bin um jeden Tipp dankbar.

Raffael

Bearbeitet von Gonzolo
Geschrieben

Bin kein Rechtsverdreher - aber sehe wenig Chancen. Auspuff/-Halterung kannst Du Dir bei gebauer Sichtprüfung selber zuschreiben, Ebenso die Dichtung. Der Schlüssel ist nunmal kaputtgegangen und steht in keinem Zusammenhang mit dem Verkäufer.

Lediglich die Gurte bw. der Hergang der Beschädigung würde mich interessieren, kann aber vermutlich auch nicht als versteckter Makel angesehen werden.

Drum prüfe, wer sich eine Karre besorgt. Bin gerade an einem M3 dran von ca. 1990. Was meinst Du, wie ich die Karre unter die Lupe nehme? Fuhr schon durch ganz Deutschland, aber bisher ist jeder durch meine Prüfung gefallen. Ohne das Teil auf einer Hebebühne von unten gesehn zu haben, kaufe ich kein Auto. Beim letzten haben wir sogar im Laufe der Probefahrt den ventildeckel heruntergmacht, um uns die Nockenwelle anzuschauen.... Hilft Dir jetzt nicht weiter, ist aber ein hilfreicher Tip für die Zukunft, hoffe ich.

Geschrieben
Hallo,

ich habe mir Anfang Sep. 2006 einen gebrauchten Van gekauft.

Bj.2000 - 50.000Km auf der Uhr.

War jetzt der 3. Mal in der Werkstatt. Gestern hat sich ein Kumpel den Wagen man genauer angesehen.

Und siehe da:

- Der Endschalldämpfer ist kompl. verrostet und die Halterung ist abgegammelt

- an der Frontscheibe ist eine Duchtung lose

- in der 3. sitzreihe ist eine Gurt angerissen

- usw. Funk vom Schlüssel tun nicht mehr....

Wie soll ich heute das dem Händler verständlich machen das die Mängel auf den ihren Kosten gerichtet werden ?

Sofort eine Frist setzen ? Gib es da was an Gesetzen die jetzt greifen ?

Bin um jeden Tipp dankbar.

Raffael

Wieso war er denn in den letzten 5 Wochen dreimal in der Werkstatt? Doch nicht wegen eines durchgegammelten Endpotts und ner leeren Batterie vonner ZV, oder? Das sind ja keine rverdeckten Mängel! Was willst du dem Händler da! Das rund 50000 km in 6 Jahren einem Auspuff nicht zuträglich sind ist auch nicht neu! Scheint ja nicht wirklich ein Langstreckenfahrzeug gewesen zu sein!

Geschrieben

moinsen,

wenn die Karre vom Händler ist, also gewerblich verkauft wurde, kannste dich "doof stellen"

und versuchen das auf Garantie durchzukriegen. Das geht seit anfang 2005 / erweitertes

Verbraucherschutzgesetz, allerdings ist das oft ein Krampf....

Wenn die Karre von Privat ist, dann heist es "stirb wie ein Mann" und aus!

Geschrieben
Das geht seit anfang 2005 / erweitertes

Verbraucherschutzgesetz, allerdings ist das oft ein Krampf....

Wenn die Karre von Privat ist, dann heist es "stirb wie ein Mann" und aus!

?

Geschrieben

jo, wenn ein Händler verkauft muss der auch auf gebrauchte Karren Garantie geben.

Allerdings stark verkürzt. Ich glaub irgendwas bei 6 Wochen bis 3 Monate.

Eine abgegammelte Halterung und eine defekte Dichtung muss man als ahnungsloser Käufer nicht

erkennen. Da seh ich Chancen. Ein abgerissener Gurt ist da schon offensichtlicher....

Ich würd beim Händler etwas auf die Kacke hauen, von wegen Rechtsschutzversicherung

und Verbraucherschutz. Dann ma gucken, was passiert.

Zu verlieren gibts ja nixe....

Geschrieben (bearbeitet)
jo, wenn ein Händler verkauft muss der auch auf gebrauchte Karren Garantie geben.

Allerdings stark verkürzt. Ich glaub irgendwas bei 6 Wochen bis 3 Monate.

Eine abgegammelte Halterung und eine defekte Dichtung muss man als ahnungsloser Käufer nicht

erkennen. Da seh ich Chancen. Ein abgerissener Gurt ist da schon offensichtlicher....

Ich würd beim Händler etwas auf die Kacke hauen, von wegen Rechtsschutzversicherung

und Verbraucherschutz. Dann ma gucken, was passiert.

Zu verlieren gibts ja nixe....

Klingt für mich extremst nach gefährlichem Halbwissen.

Edith fügt noch einen Link hinzu, da steht eigentlich alles drin: Bürgerliches Gaysetzbuch

Bearbeitet von Tom73
Geschrieben
Klingt für mich extremst nach gefährlichem Halbwissen.

So isses, bitte mal im Internett nach dem Begriff "GEWÄHRLEISTUNG" und nach nix anderem schauen,

lesen & verstehen und kein Viertelwissen mehr posten.

Geschrieben

Korrekt. Gewerbsmäßige Kfz-Händler haben für Mängel mindestens 1 Jahr einzustehen. Das heißt, Du kannst Mängel, die in dieser Zeit auftreten, bei dem Händler geltend machen. Sollten Nachbesserungen nicht möglich sein oder fehlschlagen, kannst Du den Kauf rückgängig machen (Die Nutzungen, die Du bis zu diesem Zeitpunkt gezogen hast, werden Dir abgezogen).

Grüße,

Flameboy

Geschrieben

ja, tschuldigung. war mit dem Begriff Garantie etwas fahrlässig.

es geht hier um Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) also dem Zustand des

Fahrzeug bei "Gefahrenübergang".

Aber somit steht unterm Strich doch die Chance für Gonzolo gut hier was zu erreichen.

Da kommen wir dann doch wieder auf einen Nenner.

Geschrieben (bearbeitet)
Korrekt. Gewerbsmäßige Kfz-Händler haben für Mängel mindestens 1 Jahr einzustehen. Das heißt, Du kannst Mängel, die in dieser Zeit auftreten, bei dem Händler geltend machen. Sollten Nachbesserungen nicht möglich sein oder fehlschlagen, kannst Du den Kauf rückgängig machen (Die Nutzungen, die Du bis zu diesem Zeitpunkt gezogen hast, werden Dir abgezogen).

Grüße,

Flameboy

aber doch auch nur, wenn sie (=die Mängel) nachweislich schon VOR dem verkauf bestanden haben!?!

link zu noch mehr Gewährleistungsinfos

Bearbeitet von Stef
Geschrieben

Mich täte auch mal Gesetz und Wirklichkeit interessieren,

d.h. hat schon mal einer von Euch einen Mangel bei einem Gebrauchtheini bemängelt ?

Könnte mir denken, daß man erst mal auf Granit beisst und selber sehen muss, wie man zu seinem "Recht" kommt ...

Geschrieben

danke schon mal für die hilfe.

habe heute abend einen Termin mit den Verkäufer.

der war gerade am telefon schon relativ genervt als ich was von Mänglen erzählt habe...werde dann berichten.

Raffa

Geschrieben

ich werf dann nochmal mein gefährliches halbwissen in die runde :grr:

also was das in der praxis anrichtet ist teilweise schon abenteuerland. die kleineren

händler bauen da sehr auf die unwissenheit der kunden und blocken natürlich erstmal.

ham wir hier ja gerade allezusammen gezeigt, dass das noch ne echte grauzone is...

zum Thema beweisen, dass der Mangel drann war: Soweit mir bekannt wird auch hier der

Verbraucher geschützt durch die Beweisumkehr. Soll meinen der Händler muss beweisen, dass der Mangel

erst nach dem Verkauf entstanden ist.

Im Falle einer verosteten Auspuffaufhängung sollte es aber schwer fallen zu beweisen, dass die erst in den letzten 4 wochen

und nicht in den davorliegenden 6 Jahren gerostet ist. Beim Gurt schon schwieriger.

Auf jeden Fall geht sowas gern mal über die Nervgrenze.

Geschrieben

Tja, beschweren ist auch ne Kunst.

Man sollte, je nachdem welchen IQ, KeinBock- und Raffnix-index man seinem Gegenüber zutraut, erstmal vorsichtig vortasten,

was so gehen könnte. Totschlagbegriffe wie "Mangel, Garantie, Geld zurück" und sowas sind bei einer ersten Kontaktaufnahme erst mal tabu, weil dann sofort die Schotten dicht sein könnten, auch für alle weiteren Versuche.

Trotzdem ist man kein Bittsteller und braucht auch nicht zu devot aufzutreten. Die Gesetzeslage besteht nicht erst seit dem 1.10. und jeder Profi hatte genügend Zeit, sich drauf einzustellen. Zudem ist ein gewisser Prozentsatz für diesen unbeliebten After-Sales-Service in der Kalkulation mit drinne, ansonsten taucht dieser Kaufmann nix und sollte besser Pommes verkaufen.

Am sinnvollsten ist es wohl, zuallererst mal nach einer LÖSUNG zu fragen, sprich was der Verkäufer zu der bestehenden Problematik

zu tun gedenken bereit ist.

Geschrieben

Achtung: auch kein geprüfstes Wissen, aber soweit ich weiß:

Ist einer der Hauptunterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung das sich die angesprochene Beweißlast umdreht.

Garantie: Verkäufer muss Schuld des Kunden nachweisen und umgekert.

Darum ist bei Vertragsabschluss genau drauf zu achten, wie lange Garantie und wie lange Gewährleistung gegeben wird.

Das unterscheidet sich ofters stark.

Ebenfalls sind Auspuffanlagen, Kupplungen etc als Verschleißteile definiert und unterliegen somit in der Regel nicht der gesetzlichen Garantie oder Gewährleistung.

MfG, Heiko.

Geschrieben (bearbeitet)

Alter Schwede.

Es gibt aber immer noch den Unterschied zwischen Mangel und Verschleiß. Und wenn ich mir so Recht überlege, was der Topiceröffner beim Kauf so alles nicht kontrolliert hat ( :plemplem: ), denke ich eher mal auf die Schnelle, das die ganzen Beanstandungen unter altergemäeßen Verschleiß fallen....

Ich bin raus.

Gruß Dirk

Edith erklärt noch einen Unterschied:

Garantie ist ein Versprechen, für eine Beschaffenheit einzustehen. Gibt es als selbstständige und unselbstständige. Führt hier aber dann zu weit.

Gewährleistung ist das quasi "Mangelbehebungsrecht" in diversen Vertragsarten.

Bearbeitet von Vespadirk

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