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Geschrieben

Hallo Leute!

Wusste nicht, in welche Rubrik (eine eigene ÖSI-Rubrik gibt´s ja nicht :wasntme: ), hoffe, dass das die richtige ist:

Bei uns in good old Austria sieht man dauernd (hptsl. ältere Männer) Moped-u. Motorradfahrer mit 1Achseranhänger rumfahren.

Die Anhänger sehen fast immer aus wie eine gezimmerte Holzkisten mit der Grundfläche von ca. 2 Kisten Bier. An den Ecken mit Winkeleisen verstärkt. 1 Achse ist vorhanden, die beiden Räder sind eher Speichenräder wie bei einem Fahrrad. Mit dem Moped sind sie nur durch ein starres Rohr mit vorne einen Loch verbunden. Am Moped ist (wenn vorhanden am Gepäckträger) ein Dorn für dieses Loch.

Der Anhänger ist nicht beleuchtet, hat lediglich 2 rote Rückstrahler drauf, auch keine Kotflügel.

Die Anhänger haben auch kein Nummertaferl.

Meine Frage an die Österreicher hier im Forum: Da ich auch neuere Roller (z.B. Havana u. so Zeugs) damit rumfahren sehe: Darf man diese Anhänger immer noch verwenden? Muss man da beim Roller was typisieren lassen? Gibt´s da Bauvorschriften oder kann man da irgenwas selber auch zusammenzimmern? (Könnte man ja stylisher gestalten). Wäre ja sogar bereit, ein Rück-u. Bremslicht einzubauen - sollte ja kein Problem sein.

Den ansonsten bekommt man ja kaum Anhänger typisiert. Diese einrrädrigen, kleinen, die es auch bei einigen österr. Händlern gibt, sind ja meines Wissens auch nicht zugelassen.

Ist das eine gesetzl. Grauzone, gibt´s da genauere Bestimmungen? Wäre interessant zu wissen, dann könnte man ja selber etwas bauen :sabber: .

Greetz, STANI :-D

Geschrieben

Also ein Kumpel interessiert sich ein wenig für solche Sachen und hat sogar so einen.

Legal ist/war ein solcher Hänger auf alle Fälle nur bei Mopeds. Mit weißer Nummertafel brauchst ein wenig mehr. Aber da ers mit der Legalität nich so hat, hat er sich nie genau informiert, ob das für Neufahrzeuge noch immer zulässig ist, oder nur "Altlasten".

Geschrieben

o.k., ich habe eine PM mit einem Link zu einer "normalen" österr. Motorradseite. Dort wurde dieses Thema scheinbar auch schon besprochen.

Also, folgende Erkenntnis habe ich jetzt (falls sie andere "Ösis" hier auch interessiert):

Witzigerweise darf man mit dem Moped (rotes Taferl) einen ungebremsten, unbeleuchteten 1-Achser mit 2 Rädern u. ohne Zulassung (heißt ohne Nummertaferl) ziehen.

Ein Motorrad (weißes Taferl) nicht! Mit einem Motorrad (alles über 50ccm) nur 1-achsig u. "1-rädrig" u. vor allem mit eigener Zulassung u. Nummerntaferl.

Ziemlich eigenartig, aber naja.

Greetz, STANI :-D

(kann geschlossen werden, hab´ mir die Antwort selber gegeben) :plemplem: :-D

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