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An die Juristen...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

(habs mal rausgelöst aus dem Hauskauf-Topic, damit ich alle erwische... :-D )

hier gibt es glaub ich ein paar Juristen...

...wollte fragen, ob ihr mir in wenigen Wochen bei der Prüfung eines Kaufvertragsentwurfs für ein EFH helfen könntet...

falls ja, einfach ne PM schreiben!

Danke schonmal! :-D

Bearbeitet von Andre
Geschrieben

Da schließe ich mich dem vorherigen Beitrag an. Das ist Sache eines Notars.

Ich an deiner Stelle würde mich mit dem Notar, der den Vertrag aufgesetzt hat in Verbindung setzten, denn dieser ist verpflichtet, dich über dessen Inhalt in Kenntnis zu setzen bzw. darüber aufzukären.

Meines Wissens sind diese Beratungsleistungen bereits in der Kaufvertragsbeurkundungsgebühr mit incl.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Notar prüft lediglich, ob der Kaufvertrag den guten Sitten und Gesetzen entspricht.

Ich würde dringend empfehlen, den Kaufvertrag, der Dir lt. Gesetz zwei Wochen zur Prüfung

vorliegen muss, durch einen eigenen 'Sachverständigen' - also wohl einem

Anwalt für Immobilien- und Baurecht - prüfen zu lassen.

Bei einer weit sechsstelligen Kaufsumme, solten dei etwa 200 Euro drin sein....

Bearbeitet von floryam
Geschrieben

also ich hab gehört, man soll den Entwurf des Notars auch ruhig mal von einem Dritten anschauen lassen....

Daher hat man ja auch immer 2 Wochen, bis man dann endlich unterschreiben darf.

Geschrieben

Probier es mal beim Bauherrenschutzbund. Ist eine Verbraucherschutzorganisiation.

Man muß Mitglied werden, bekommt aber Hilfe und ermäßigte Sätze bei Sachverständigen. So z.B. auch bei der späteren Abnahme des Hauses. Hat uns gute Dienste erwiesen. Die erste Beratung (Abnahme) war sogar kostenlos.

Und zum Thema Notar: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Gerade bei größeren Siedlungen und Großprojekten nicht unerheblich.

Geschrieben
Und zum Thema Notar: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Gerade bei größeren Siedlungen und Großprojekten nicht unerheblich.

hmmm...bezahlen muss ich den ja als Käufer sowieso oder was meinst du genau? :-D

Geschrieben

Der Bauträger arbeitet in der Regel ja mit seinem "Lieblings-"Notar zusammen :-D

Und je mehr Aufträge er delegiert umso mehr dürfte die Bereitschaft des Notars sinken den Käufer neutral zu beraten.

Bezpog sich auf 'rollababa'

Geschrieben
Der Bauträger arbeitet in der Regel ja mit seinem "Lieblings-"Notar zusammen :-D

Und je mehr Aufträge er delegiert umso mehr dürfte die Bereitschaft des Notars sinken den Käufer neutral zu beraten.

Bezpog sich auf 'rollababa'

Exakt auf den Punkt gebracht.

Geschrieben

Man man man. Wieder mal gefährliches Halbwissen. Der Notar wird gewählt von der Partei, die ihn bezahlt, also in der Regel vom Käufer.

Der Notar hat auch keine Beratungsfunktion, sondern er sollte im Gegenteil neutral sein. Seine Aufgabe ist es das Beurkundungerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB zu erfüllen. Weiterhin wird meist gleichzeitig die Auflassung im Sinne des § 925 BGB erklärt. Grund für diese Formerforderniss ist in der die Warn- bzw. Aufklärungsfunktion. Vereinfacht gesagt: Es soll dir als Käufer (und natürlich dem Verkäufer auch) klar gemacht werden worüber du dich gerade durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtest.

Als Rat an dich Andre: Gehe mit dem Entwurf des notariellen Vertrages zu einem dir bekannten Anwalt. Solche Kaufverträge sind nicht kompliziert zu prüfen, aber es macht durchaus Sinn. Denn auch bei einem Grundstückskaufvertrag können die Parteien viel frei vereinbaren. Dabei kann man schon mal fies überrascht werden. Lass dir von deinem Anwalt alle Punkte genau erklären, besonders die Kostenfolgen: Wer trägt Notargebühren etc.

Dann hast du vor allem den Vortei, wenn doch mal was schief geht: Den Anwalt kannste in Regress nehmen. den ein oder anderen "Experten" hier leider nicht. (Ich will niemanden zu nahe treten, aber teilweise wird hier gerade in juristischen Topics viel Müll erzählt. Es gibt zwar Kenner wie Kitten oder Vespadirk, aber auch viele Halbweise, die ihre Infos aus dem Inet haben. Gerade bei solch komplexen juristischen Problemen, kann es oftmals auf kleine Unterschiede der Sachverhalte ankommen, die der Fragende meist nicht alle schildert oder vergisst.

Geschrieben
Man man man. Wieder mal gefährliches Halbwissen. Der Notar wird gewählt von der Partei, die ihn bezahlt, also in der Regel vom Käufer.

Der Notar hat auch keine Beratungsfunktion, sondern er sollte im Gegenteil neutral sein. Seine Aufgabe ist es das Beurkundungerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB zu erfüllen. Weiterhin wird meist gleichzeitig die Auflassung im Sinne des § 925 BGB erklärt. Grund für diese Formerforderniss ist in der die Warn- bzw. Aufklärungsfunktion. Vereinfacht gesagt: Es soll dir als Käufer (und natürlich dem Verkäufer auch) klar gemacht werden worüber du dich gerade durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtest.

So weit zur Theorie, aber ich bezweifle stark, daß Du dich schonmal mit den üblichen Gepflogenheiten bei Immobilienkäufen auseinandergesetzt hast. Ich denke, dann wäre dein Kommentar etwas verhaltener.

Wer eine Siedlung baut besteht auf einen (seinen) Notar. Wenn Du auf dein Wahlrecht bestehst, kannst Du eben woanders ein Haus kaufen (es sei denn man ist knapp bei Kasse).

Geschrieben
So weit zur Theorie, aber ich bezweifle stark, daß Du dich schonmal mit den üblichen Gepflogenheiten bei Immobilienkäufen auseinandergesetzt hast. Ich denke, dann wäre dein Kommentar etwas verhaltener.

Wer eine Siedlung baut besteht auf einen (seinen) Notar. Wenn Du auf dein Wahlrecht bestehst, kannst Du eben woanders ein Haus kaufen (es sei denn man ist knapp bei Kasse).

Mein Vater war bis zu seinem Tod 30 Jahre Immobilienmarkler :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Dann sollte Dir ja nicht entgangen sein, welche Rechte man auf dem Papier und welche man in praxi als Käufer einer Immobilie von einem Generalunternehmer hat.

btw. um jetzt mal unser beider Fähnchen hochzuhalten: Natürlich bezahlt bei Großprojekten der GU häufig einen Notar pauschal (und schlägt die Mehrkosten auf den Kaufpreis der WE) womit wir wieder beim 'wes Brot ich ess...' wären.

Bearbeitet von Crisk

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