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An die Juristen...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

(habs mal rausgelöst aus dem Hauskauf-Topic, damit ich alle erwische... :-D )

hier gibt es glaub ich ein paar Juristen...

...wollte fragen, ob ihr mir in wenigen Wochen bei der Prüfung eines Kaufvertragsentwurfs für ein EFH helfen könntet...

falls ja, einfach ne PM schreiben!

Danke schonmal! :-D

Bearbeitet von Andre
Geschrieben

Da schließe ich mich dem vorherigen Beitrag an. Das ist Sache eines Notars.

Ich an deiner Stelle würde mich mit dem Notar, der den Vertrag aufgesetzt hat in Verbindung setzten, denn dieser ist verpflichtet, dich über dessen Inhalt in Kenntnis zu setzen bzw. darüber aufzukären.

Meines Wissens sind diese Beratungsleistungen bereits in der Kaufvertragsbeurkundungsgebühr mit incl.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Notar prüft lediglich, ob der Kaufvertrag den guten Sitten und Gesetzen entspricht.

Ich würde dringend empfehlen, den Kaufvertrag, der Dir lt. Gesetz zwei Wochen zur Prüfung

vorliegen muss, durch einen eigenen 'Sachverständigen' - also wohl einem

Anwalt für Immobilien- und Baurecht - prüfen zu lassen.

Bei einer weit sechsstelligen Kaufsumme, solten dei etwa 200 Euro drin sein....

Bearbeitet von floryam
Geschrieben

also ich hab gehört, man soll den Entwurf des Notars auch ruhig mal von einem Dritten anschauen lassen....

Daher hat man ja auch immer 2 Wochen, bis man dann endlich unterschreiben darf.

Geschrieben

Probier es mal beim Bauherrenschutzbund. Ist eine Verbraucherschutzorganisiation.

Man muß Mitglied werden, bekommt aber Hilfe und ermäßigte Sätze bei Sachverständigen. So z.B. auch bei der späteren Abnahme des Hauses. Hat uns gute Dienste erwiesen. Die erste Beratung (Abnahme) war sogar kostenlos.

Und zum Thema Notar: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Gerade bei größeren Siedlungen und Großprojekten nicht unerheblich.

Geschrieben
  Crisk schrieb:
Und zum Thema Notar: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Gerade bei größeren Siedlungen und Großprojekten nicht unerheblich.

hmmm...bezahlen muss ich den ja als Käufer sowieso oder was meinst du genau? :-D

Geschrieben

Der Bauträger arbeitet in der Regel ja mit seinem "Lieblings-"Notar zusammen :-D

Und je mehr Aufträge er delegiert umso mehr dürfte die Bereitschaft des Notars sinken den Käufer neutral zu beraten.

Bezpog sich auf 'rollababa'

Geschrieben
  Crisk schrieb:
Der Bauträger arbeitet in der Regel ja mit seinem "Lieblings-"Notar zusammen :-D

Und je mehr Aufträge er delegiert umso mehr dürfte die Bereitschaft des Notars sinken den Käufer neutral zu beraten.

Bezpog sich auf 'rollababa'

Exakt auf den Punkt gebracht.

Geschrieben

Man man man. Wieder mal gefährliches Halbwissen. Der Notar wird gewählt von der Partei, die ihn bezahlt, also in der Regel vom Käufer.

Der Notar hat auch keine Beratungsfunktion, sondern er sollte im Gegenteil neutral sein. Seine Aufgabe ist es das Beurkundungerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB zu erfüllen. Weiterhin wird meist gleichzeitig die Auflassung im Sinne des § 925 BGB erklärt. Grund für diese Formerforderniss ist in der die Warn- bzw. Aufklärungsfunktion. Vereinfacht gesagt: Es soll dir als Käufer (und natürlich dem Verkäufer auch) klar gemacht werden worüber du dich gerade durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtest.

Als Rat an dich Andre: Gehe mit dem Entwurf des notariellen Vertrages zu einem dir bekannten Anwalt. Solche Kaufverträge sind nicht kompliziert zu prüfen, aber es macht durchaus Sinn. Denn auch bei einem Grundstückskaufvertrag können die Parteien viel frei vereinbaren. Dabei kann man schon mal fies überrascht werden. Lass dir von deinem Anwalt alle Punkte genau erklären, besonders die Kostenfolgen: Wer trägt Notargebühren etc.

Dann hast du vor allem den Vortei, wenn doch mal was schief geht: Den Anwalt kannste in Regress nehmen. den ein oder anderen "Experten" hier leider nicht. (Ich will niemanden zu nahe treten, aber teilweise wird hier gerade in juristischen Topics viel Müll erzählt. Es gibt zwar Kenner wie Kitten oder Vespadirk, aber auch viele Halbweise, die ihre Infos aus dem Inet haben. Gerade bei solch komplexen juristischen Problemen, kann es oftmals auf kleine Unterschiede der Sachverhalte ankommen, die der Fragende meist nicht alle schildert oder vergisst.

Geschrieben
  Tööörner schrieb:
Man man man. Wieder mal gefährliches Halbwissen. Der Notar wird gewählt von der Partei, die ihn bezahlt, also in der Regel vom Käufer.

Der Notar hat auch keine Beratungsfunktion, sondern er sollte im Gegenteil neutral sein. Seine Aufgabe ist es das Beurkundungerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB zu erfüllen. Weiterhin wird meist gleichzeitig die Auflassung im Sinne des § 925 BGB erklärt. Grund für diese Formerforderniss ist in der die Warn- bzw. Aufklärungsfunktion. Vereinfacht gesagt: Es soll dir als Käufer (und natürlich dem Verkäufer auch) klar gemacht werden worüber du dich gerade durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtest.

So weit zur Theorie, aber ich bezweifle stark, daß Du dich schonmal mit den üblichen Gepflogenheiten bei Immobilienkäufen auseinandergesetzt hast. Ich denke, dann wäre dein Kommentar etwas verhaltener.

Wer eine Siedlung baut besteht auf einen (seinen) Notar. Wenn Du auf dein Wahlrecht bestehst, kannst Du eben woanders ein Haus kaufen (es sei denn man ist knapp bei Kasse).

Geschrieben
  Crisk schrieb:
So weit zur Theorie, aber ich bezweifle stark, daß Du dich schonmal mit den üblichen Gepflogenheiten bei Immobilienkäufen auseinandergesetzt hast. Ich denke, dann wäre dein Kommentar etwas verhaltener.

Wer eine Siedlung baut besteht auf einen (seinen) Notar. Wenn Du auf dein Wahlrecht bestehst, kannst Du eben woanders ein Haus kaufen (es sei denn man ist knapp bei Kasse).

Mein Vater war bis zu seinem Tod 30 Jahre Immobilienmarkler :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Dann sollte Dir ja nicht entgangen sein, welche Rechte man auf dem Papier und welche man in praxi als Käufer einer Immobilie von einem Generalunternehmer hat.

btw. um jetzt mal unser beider Fähnchen hochzuhalten: Natürlich bezahlt bei Großprojekten der GU häufig einen Notar pauschal (und schlägt die Mehrkosten auf den Kaufpreis der WE) womit wir wieder beim 'wes Brot ich ess...' wären.

Bearbeitet von Crisk

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    • Hi zusammen, ich überlege mir eine Vespa zu kaufen, primär als Alltagsfahrzeug um täglich 2x6km zur Arbeit und zurück zu fahren. Da ich mich nicht wirklich gut auskenne, hatte ich überlegt eine Vespa Px125 von einem Händler / Vespageschäft zu kaufen und nichts von privat. Auf Kleinanzeigen habe ich folgendes Model gefunden: PX125 von 2002 für knapp 2800€ mit 18.000 KM. https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 4-305-6041 Alternativ hat der gleiche Laden auch noch eine PX125 in schwarz für €3400. https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 5-305-6041 1) Was haltet ihr von den Preisen? Sind die fair? 2) Wie gut eignet sich eine Vespa PX125 als Alltagsfahrzeug für ehr kürzere Strecken (5-6km einfach)? 3) Was sind aus euren Erfahrungen die durchschnittlichen Wartungskosten pro Jahr für eine PX125 in dem Alter und den KM (15-20K)? 4) Es scheint so, als wären beide Modell aus Italien importiert. Hat jemand Erfahrung hiermit? Es gibt noch eine deutsche ähnlich wie die ersten beiden, in welche aber vermutlich mehrere hundert investiert werden muss und der Lack an einigen Stellen ab ist: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 9-305-6041 4.1) Würdet ihr eine deutsche etwas heruntergekommene Vespa gegenüber einer italienischen bevorzugen? Wenn man die Differenz in eine technische Aufarbeitung investiert, weiß man wenigstens was man hat? Oder kann man bedenkenlos auch bei italienischen Modellen zuschlagen. Ich bin über jede Unterstützung dankbar!
    • ist schon richtig, da hat jemand seinen durch zertifizierte fachkompetenz gegebenen spielraum glücklicherweise weiträumig genutzt. gibt es leider immer seltener. wenn das mit licht und kennzeichen aber tatsächlich auch gegenüber der unbedarfteren exekutive so durchgeht, dann eröffnet mir das halt für bestimmte vorhaben neue horizonte, daher die frage. verstehe aber auch, wenn die nachfrage unbeantwortet bleibt...
    • trotzdem zieht das Gemisch unter dem Kolbenboden ein, wird im Kurbelwellengehäuse, also unteres PlLager verdichtet, schmiert schnell und wird über die ÜS nach oben gedrückt.Ich seh da kein Problem..   Quattrini M1XL sowie einige SF Zylinder haben da meiner Erfahrung nach auch nie Probleme gemacht. Lamy kenn ich mich nicht aus  
    • Bei mir geht’s ja um gs4?! also nix drehschieber!  deswegen finde ich die Lösung total gut!
    • Heute angekommen. Sitz mit soziusplatz über kleinanzeigen erworben. Schon urig das Dingen 😜
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