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Infos zu roten 07er Kennzeichen gesucht


Schmied

Empfohlene Beiträge

Brauche Infos zu den roten 07er Kennzeichen, es gibt hier doch einige die sowas fahren.

- Gibts ne Mindestanzahl an Kisten die ich angemeldet bzw. haben muss um eins zu bekommen?

- Kann ich alle Fahrzeuge mit einem Kennzeichen fahren - speziell bei mir: 2 Lambrettas und 1 Motorradanhänger Bj.´67 ?

Ein Link o.ä. zu mehr Infos und Tipps wäre super, es drängt ja wohl etwas sich mal darum zu kümmern, habe gehört das sich da 2007 einiges ändern soll, die schon ausgegebenen hätten aber Bestandsschutz.

:-D

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Bis zu 10 Fahrzeuge gleichzeitig akzeptiert meine Zulassungsstelle-meine Versicherung(Provinzial) jedoch nur drei.

Beeilen ist gut-der Zug dürfte abgefahren sein.

:-D

Es sei denn die Fahrzeuge sind schon über 30?

Ich habe meine 07er seit 1998 und habe hier Bestandsschutz für Fahrzeuge die erst 20 sind-d.H.bis zum 1.03.2007 kann ich mir noch gnadenlos 20-Jährige zulassen-dann ist definitiv Schluss.

SUCHE:

-1986er Golf 2 16V

-1986er S-Klasse

-Volvo 740 Limo 1986 Vollturbo

:-D

Klar,sorry:

Google mal nach Oldi-Car-Cover;das ist eine Lübecker Firma die meistens die Provinzial vermittelt-aber über die ist es völlig stressfrei für Dich.

Punktekonto 0 ist klar?Und Führungszeugnis sollte auch unbefleckt sein??

Das beides musst Du selbst beantragen;dann kannst Du mit Doppelkarte,Antrag,KBA-Anfrage und Führungszeugnis(nicht älter als 3 Monate)

Deine 07er bekommen.

Bearbeitet von rocket88
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Ja, alle Lamys sind Bj. ´61, mir geht es aber auch darum ob ich mit dem Kennzeichen auch den Anhänger fahren könnte, der wurde auf ner Wohnwagenachse Bj. ´67 aufgebaut und das steht auch als T.d.ersten Zulassung im Brief.

Als Versicherung hab ich schon ein Angebot von der Zürich Versicherung, mir gehts da eher um diesen ganzen Kram für die Zulassungsstelle. Punkte und Zeugnis unbefleckt, es dürfte doch anstelle der der KBA Bescheinigung auch der Brief der Kisten ausreichen oder??

:-D

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... der Hänger kostet doch nun wirklich nix. Bei dem Teil dürften auch die Bestimmungen für rote 07er nicht anwendbar sein

Wikipedia (LINK):

Youngtimer: 07-Wechselkennzeichen [bearbeiten]

Ist (noch) für mindestens 20 Jahre alte Sammler-Fahrzeuge möglich, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123) ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses spezielle Wechselkennzeichen können mehrere Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Z. pauschal pro Jahr für Kennzeichen nur für Motorräder 46,02 EUR und für 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz 191,73 EUR.

Weiter gültig bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder für Youngtimer. Mit Beginn 2007 verlieren jedoch auch nicht unbedingt alle auf befristeten 07er-Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, diesen Status: Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt, zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. In vielen Städten und Kreisen ist es schwierig zu erhalten, was mit Bedenken wegen Missbrauchs gerechtfertigt wird. Jüngst aber (2004) sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei Ämtern grundsätzlich abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist oder zumindest einen gewissen Seltenheitswert hat. Hiergegen konnte aber erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

1. Der Youngtimer sollte nach der Intention des Gesetzgebers 20, darf im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) jünger oder muss in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 20 Jahre sein.

2. Das Fahrzeug muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.

3. In den einigen bekannten Erteilungsfällen musste (ungesetzlicherweise) ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen müssen sich zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.

4. Einzelne Zulassungsstellen interpretieren die Funktion dieses Wechselkennzeichen zur Einstiegshürde um und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldies zur Bedingung (ebenfalls ungesetzlich). Auf der anderen Seite der Hürde ist klar, dass mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldies im Wechsel bewegt werden dürfen.

5. Das Kennzeichen selbst, nicht aber das/die einzelne/n Fahrzeug/e, bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer (viele Versicherungen wollen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen).

Die Zulassungsstelle (Stand: Januar 2006) berechnet 96 Euro Gebühr + 28 Euro für die Kennzeichen + 191,73 Euro pauschale Jahressteuer. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

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Ums Geld gehts mir dabei nicht, eher um diese lästigen Überprüfungen durch den gemeinen Graukittel.... :wasntme:

Aber wenn 2 Kisten als Anfang reichen, dann isses auch o.k. So wiedas da erkennbar ist, gibts es doch einen Unterschied ob nur Motorräder oder auch Autos etc. damit gefahren werden.

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So wiedas da erkennbar ist, gibts es doch einen Unterschied ob nur Motorräder oder auch Autos etc. damit gefahren werden.

Nö, dat is wurscht.

Hab auch drei Landwirtschaftliche Fahrzeuge + einen Roller auf meinem roten Kennzeichen laufen.

:-D

Bearbeitet von darkY
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