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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich habe mir bei Ebay vor einem Jahr einen Roller(50ccm/45km/h) gekauft. So einen Chinaroller. Er lief von anfang an nicht super. sehr unruhig und ging im Leerlauf aus. Hab zweimal den Vergaser reinigen lassen und beide Werkstätten haben mir gesagt, dass der Roller defekt ist. Nun hab ich mit dem Händler gesprochen da ich noch Garantie hab.Er verkauft die Roller nicht mehr. Also kann er mir kein Ersatz liefern. Er will und kann ihn wahrscheinlich nicht reparieren. Hier, wo ich wohne, will keine Werkstatt ihn reparieren, weil es kein Markenroller ist. Nun hab ich mit dem Händler ausgemacht, dass er mir das Geld zurückerstattet. Ich bin bis jetzt 3000km gefahren und habe 800euro für den Roller bezahlt. Könnt ihr mir einschätzen, wie viel er mir mindestens trotz der 3000km zahlen muss? Welchen Wertverlust hat er duch die gefahrenen Kilometer? Ich danke euch schon mal für eure Hilfe. Der Händler hat nämlich selber keine Ahnung und ich will nicht,dass er mich übers Ohr haut.

Danke

ciaoi und liebe Grüße

Judith

Geschrieben

manchmal wird aus einen billigkauf ein teuerkauf.

um ca.1000 euronen gibts schon piaggio 50er wo man eratzteile als lagerware beim händler ums eck bekommt.

selbst schuld wennst gleich jedes glump aus china kaufst weils bisserl billiger is.

(kein wunder bei denen ihren stundenlohn)

Geschrieben

Wer billig kauft, kauft zweimal! Lieber etwas mehr für das Original (Piaggio) ausgeben und mehr Freude dran haben. Vorher mal mit Eignern (z.B. hier im Forum) Kontakt aufnehmen.

Geschrieben

Schmeiss weg.

Mir ist mal folgendes passiert:

Damals, vor dem (Golf-)krieg hatte ich bei Vater noch eine DOPPELGARAGE :sabber: für mich allein,

da schraubte ich an meinen ersten Italienimporten herum ( 1x Sprint, 1x GL zusammen 200.000 Lire bezaht. Doppel- :sabber: ).

Da kam dann eine Fettsau auf einem ca. 2 jahre alten Quinjji-50er den Weg runtergeeiert, der Auspuff fiel ab, Karre aus und tot.

Schon damals war meine soziale Ader für Fremdfabrikate und aussereuropäische Billigstprodukte nicht sehr ausgeprägt,

also hab ich keine Anstalten gemacht, irgendwie zu helfen. Der Heini kam dann angepimmelt, fragte mich "Habt ihr Ahnung" ( Doppelblick ? ),

was ich mit einem ehrlichen Nee beantworten konnte.

Das Teil lehnte dann noch kaputt etwa ein halbes Jahr in der Nachbarschaft irgendwo am Zaun,

die Anbauteile wurden von Woche zu Woche weniger und dann war das Ding wohl durch den Gulli endgültig entsorgt.

Ende vom Lied: vergiss den Schiet

Ach ja, willkommen im Forum ( keine Ironie ).

Kauf Dir was tolles und komm bald wieder

:-D:-D:-D

Geschrieben

Oder einfach bei mobile.de oder motoscout24.de nach Deiner Karre suchen

und gucken was die dafür haben wollen! Ich denke als Anhaltspunkt reicht

das aus...

:-D

Geschrieben
Hallo

Ich habe mir bei Ebay vor einem Jahr einen Roller(50ccm/45km/h) gekauft. So einen Chinaroller. Er lief von anfang an nicht super. sehr unruhig und ging im Leerlauf aus. Hab zweimal den Vergaser reinigen lassen und beide Werkstätten haben mir gesagt, dass der Roller defekt ist. Nun hab ich mit dem Händler gesprochen da ich noch Garantie hab.Er verkauft die Roller nicht mehr. Also kann er mir kein Ersatz liefern. Er will und kann ihn wahrscheinlich nicht reparieren. Hier, wo ich wohne, will keine Werkstatt ihn reparieren, weil es kein Markenroller ist. Nun hab ich mit dem Händler ausgemacht, dass er mir das Geld zurückerstattet. Ich bin bis jetzt 3000km gefahren und habe 800euro für den Roller bezahlt. Könnt ihr mir einschätzen, wie viel er mir mindestens trotz der 3000km zahlen muss? Welchen Wertverlust hat er duch die gefahrenen Kilometer? Ich danke euch schon mal für eure Hilfe. Der Händler hat nämlich selber keine Ahnung und ich will nicht,dass er mich übers Ohr haut.

Danke

ciaoi und liebe Grüße

Judith

Hi,

wenn ich da mal ein bisschen Klugscheißen darf.

Deine Vorgehensweise war leider denkbar schlecht. Sobald Du einen Mangel an der Kaufsache festgestellt hast, hättest Du bei Deinem Garantiegeber (zunächst der Händler, später dem Importeur) Reklamieren müssen. Der hätte zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung gehabt. Bei erneutem Auftreten des Mangels, hätte man in der Folge über eine Wandlung (Tausch oder Rückgabe) verhandeln können.

Diese Vorgehensweise ist im übrigen im BGB fixiert.

Aufgrund Deines Fehlverhaltens, hast Du vermutlich, weil Du offensichtlich ohne Abstimmung mit dem Garantiegeber Reparaturen in Auftrag gegeben hast, Deinen Rechtsanspruch verwirkt (Nur eine Vermutung, müsste man im Einzelfall prüfen).

Wenn der Händler jetzt aus Kulanz einer Rücknahme zustimmt, kannst Du auch nicht mehr über einen Wertverlust verhandeln. Das Angebot des Händler ist reine Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. So oder so ähnlich wird er das vermutlich auch formulieren.

Es hängt jetzt an Deinem Verhandlungsgeschick.

Von einer rechtlichen Durchsetzung würde ich sowieso abraten. (Es sei den Du findest einen irren Rechtsanwalt und hast eine gute Rechtsschutzversicherung). Auf keinen Fall darfst dem Händler die Reparaturversuche der dritten Werkstatt verschweigen. Tust Du das, machst Du Dich strafbar im Sinne des §263 StGB.

Das war dann wohl eher ein Teuerkauf. Versuch jetzt so viel wie möglich zu bekommen und kauf einen vernünftigen Roller, mit vernüftigem Händler und Servicenetz.

Gruß

Holger

(P.S. Das war keine Rechtsberatung im juristischen Sinne. Das will ich so verstanden wissen. Ich habe hier nur offensichtliche Sachverhalte kommentiert. Danke)

kommentiert.)

Geschrieben
wenn ich da mal ein bisschen Klugscheißen darf.

Deine Vorgehensweise war leider denkbar schlecht. Sobald Du einen Mangel an der Kaufsache festgestellt hast, hättest Du bei Deinem Garantiegeber (zunächst der Händler, später dem Importeur) Reklamieren müssen. Der hätte zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung gehabt. Bei erneutem Auftreten des Mangels, hätte man in der Folge über eine Wandlung (Tausch oder Rückgabe) verhandeln können.

Diese Vorgehensweise ist im übrigen im BGB fixiert.

Aufgrund Deines Fehlverhaltens, hast Du vermutlich, weil Du offensichtlich ohne Abstimmung mit dem Garantiegeber Reparaturen in Auftrag gegeben hast, Deinen Rechtsanspruch verwirkt (Nur eine Vermutung, müsste man im Einzelfall prüfen).

Wenn der Händler jetzt aus Kulanz einer Rücknahme zustimmt, kannst Du auch nicht mehr über einen Wertverlust verhandeln. Das Angebot des Händler ist reine Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. So oder so ähnlich wird er das vermutlich auch formulieren.

Es hängt jetzt an Deinem Verhandlungsgeschick.

Von einer rechtlichen Durchsetzung würde ich sowieso abraten. (Es sei den Du findest einen irren Rechtsanwalt und hast eine gute Rechtsschutzversicherung). Auf keinen Fall darfst dem Händler die Reparaturversuche der dritten Werkstatt verschweigen. Tust Du das, machst Du Dich strafbar im Sinne des §263 StGB.

(P.S. Das war keine Rechtsberatung im juristischen Sinne. Das will ich so verstanden wissen. Ich habe hier nur offensichtliche Sachverhalte kommentiert. Danke)

Uh Alder,

Wandlung? BGB aus der blauen Tonne in der Fassung vor 2002 gelesen???

:plemplem:

Gruß Dirk

Geschrieben
Uh Alder,

Wandlung? BGB aus der blauen Tonne in der Fassung vor 2002 gelesen???

:plemplem:

Gruß Dirk

Der Begriff Wandlung ist seit der Reform des Schuldrechts und der Einführung des neuen BGB, das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, nicht mehr fixiert - aber immer noch Sprachgebrauch. Im eigentlichen Sinne geht es um Sachmängelhaftung. Mein Hinweis galt im Allgemeinen nur dem 2. Buch des BGB.

Dennoch wird die Wandlung sogar 2005 noch vom BGH verwendet vgl. BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 275/04 ? Urteil vom 20.07.2005.

Wenn ich in Juris suche, finde ich sogar noch viel mehr.

Ich will mich jetzt aber nicht in einer rechtlichen Diskussion wieder finden. Das bringt hier nichts.

Ich wollte nur deutlich machen was allgemein, und umgangssprachlich möglich erscheint. Ohne eine Einzelfallprüfung aller Sachverhalte ist ein fundierter Ratschlag eh nicht möglich. Darüber sind wir uns hoffentlich einig.

Nix für ungut und in Zukunft kommt hier von mir nichts mehr.

Holger

  • 4 Wochen später...

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    • Spanend das so darauf reagiert wird. Ist doch alles rechtens  Sogar von unserer Landesregierung abgesegnet. Aber ich denke Mal das ich das Netz nicht brauche. Und was ist da bitte Scheisse?
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    • Das es ein 23Z Pinascoritzel gibt wusste ich noch nicht. Das von DRT das es bisher gab funktioniert aber ganz gut. Evtl musst du noch aufpassen das es sich auch bei dem Pinascoritzel um eines für die kleine Kupplung der PX80 mit 6 Federn und  108mm Durchmesser handelt und nicht für die grossen Kupplungen mit 7 Federn und 115mm.   Und die DR Parts Kupplungsbeläge mit den Federn tun es auch. Ja das Umrüsten auf Sechskantmuttern bei der Kupplung macht schon Sinn. Polinibox, SIP Road und LTH hatte ich auch mal verbaut. Bringt vielliecht 5-10km/h gegenüber dem Originalauspuff.
    • Hast Du Dir überlegt, ob Du daraus ein Business machen möchtest? Denn mir scheint, das ist ein Oberhammer. Melde Dich, wenn Du es nicht machst - dann versuche ich es. Ich sehe da ein enormes Potenzial und kann gar nicht recht glauben, dass Du das hier so zur Schau stellst.  Andererseits. Mit der Masche hat es Enrico Borletti in den Abgrund gerissen. Der hatte vordergründig lange Jahre immer günstige Vespas zur Abgabe stehen, die meist keine Papiere hatten. Als er anfing wie Du hier, haben sie ihn sich nach kürzester Zeit geholt. Dann war er weg und keiner weiß heute, wo er ist. Denk' mal drüber nach.   P.s. Und schreib' mich bloß nicht an!   Und p.p.s ich will wirklich nichts damit zu tun haben! Scheiße, Mann!
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