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Serverausfall bei Ebay....


micha2802

Empfohlene Beiträge

Moin Gemeinde, es ist einigen von Euch gestern sicher aufgefallen dass der Server bei Ebay gestern Abend platt war. Leider ist in der Zeit ein Artikel von mir ausgelaufen und da niemand drauf bieten konnte deutlich unter Preis ersteigert worden. (Hatte den gleichen Artikel letzte Woch schonmal drin).

Hab gerade die Hotline am Ohr gehabt und mußte mir dort anhören dass der Kauf rechtmäßig wäre und dass Ebay gerade überlegt was man mit den betroffenen Verkäufern machen will. :-D:-D Grundsätzliche Aussage war "die Auktion ist ausgelaufen und der Artikel wurde zu dem entsprechenden Preis verkauft" basta. :-D:shit::-D:-):-(

Ich habe echt 'nen Megahals, bin ich der einzige? Hat jemand Ideen/ Ratschläge? Der Käufer fragt natürlcih schon nach der Bankverbindung usw.

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Soweit ich das gesehen/verstanden habe würde Ebay höchstens die Gebühren erstatten, aber von dem "Schaden" der jemanden entstanden ist weil nicht auf den Artikel geboten werden konnte steht da nichts. Ich frage mich was Leute mache die z.B. ein Auto verkauft haben. Geht das jetzt u.U. für einen Euro weg?

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Stell Dir einfach vor, Du wärst irgendwo um 5:00 Uhr in der Frühe auf einen Flohmarkt gefahren, um einen Stand aufzubauen. Hättest all Dein Zeug schön aufgebaut und ausgezeichnet, und dann bricht draußen ein Schneesturm los, der den restz der Menschheit in den warmen sicheren Häusern verweilen lässt. Da kannst Du nix für, der Veranstalter des Flohmarkts auch nicht, und trotzdem haste nichts verkauft. Wenn Dir jetzt der Flohmarktbetreiber die Standkosten erstattet oder erlässt, ist das ein netter Zug, aber geholfen hat es Dir bei deinem ursprünglichen Ziel, Deinen Kram loszuwerden, auch nichts. Aber ändern lässt sich daran nichts, denn was willste denn machen ...

Genauso ist es bei ebay doch auch, oder nicht?

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Nicht ganz so einfach.

Normalerweise wird § 313 BGB bei so etwas aus der Tasche gezaubert. Problem ist aber der Vertragschluss zwischen dir und dem Käufer. Der ist ja erst nach dem Serverausfall zustandegekommen, weswegen § 313 nicht direkt anwendbar ist. Inwieweit man jetzt über eine analoge Anwendung nachdenken könnte, ist hier zu weit hergeholt.

Der BGH würde in dieser Situation sicher mal wieder § 242 BGB rauskramen, um sich wietere Denkarbeit zu ersparen.

Möglich wäre auch, zähneknirchend an den Käufer für den geringeren Betrag zu liefern und anschließend die vorraussichtliche Differenz von Ebay aus § 280 I zurückzuverlangen...

Gruß Dirk

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Stell Dir einfach vor, Du wärst irgendwo um 5:00 Uhr in der Frühe auf einen Flohmarkt gefahren, um einen Stand aufzubauen. Hättest all Dein Zeug schön aufgebaut und ausgezeichnet, und dann bricht draußen ein Schneesturm los, der den restz der Menschheit in den warmen sicheren Häusern verweilen lässt. Da kannst Du nix für, der Veranstalter des Flohmarkts auch nicht, und trotzdem haste nichts verkauft. Wenn Dir jetzt der Flohmarktbetreiber die Standkosten erstattet oder erlässt, ist das ein netter Zug, aber geholfen hat es Dir bei deinem ursprünglichen Ziel, Deinen Kram loszuwerden, auch nichts. Aber ändern lässt sich daran nichts, denn was willste denn machen ...

Genauso ist es bei ebay doch auch, oder nicht?

Naja, der Vergleich hinkt auch etwas. Ich würde eher sagen dass der Flohmarktbetreiber die Gebühren kassiert, aber nicht dafür gesorgt hat dass die Kundschaft (rechtzeitig) auf's Gelände kommen kann......

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Nicht ganz ? denn immerhin mußt Du die Ware zu dem gebotenem Preis verkaufen ? das mußt Du auf dem Flohmarkt nicht. Dabei ist es wirklich doof, denn in den letzten Minuten ändert sich sowas mehr als oft grundlegend. Die biste Lösung wäre es eigentlich solche Auktionen zu stoppen und entsprechend zu verlängern.

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Hatte auch mal dasselbe Problem.(Edith: ca 2 Jahre her)

Ich hatte da ca 90 Sachen drin. Zum Teil sehr hochwertige Sachen. Hatte mir was besonderes geleistet und da mussten einige Sachen weg, um das zu refinanzieren.

Da war zB ein Motorrad-Heft Sammlung, komplett von 1948-1965 im jeweilgen originalen Sammelordner.

Dieser lief um 20 Uhr aus. 2 Minuten vor 20 Uhr versagte der ebay Rechner seinen Dienst. Das klappte erst um 20.50 wieder.

In dieser Zeit, in der niemand bieten konnte liefen 75 Auktionen von mir aus.

Ich hatte dementsprechend auch erst um kurz vor neun wieder Zugriff.

Die Motorradhefte gingen für den erstaunlichen Preis von 1500 Euro weg.

Das hat mich natürlich zuerst gefreut, ich habe dann aber später noch eine Mail von einer Frau bekommen, die sich beklagte, dass sie nicht bieten konnte.

Sie hatte schon 2000 Euro eingegeben , aber dann schmierte der ebay Rechner ab.

Mit anderen Auktionen war´s ähnlich, nur nicht in diesem hohen Maße.

Hab dann die ganze Nacht ebay Foren und ebay AGB durchwühlt, ob ich da zurücktreten kann und wie´s rechtlich aussieht.

Na ja....so rein von den AGB´s war da nichts zu machen....erst ab 1,5 Stunden Ausfall oder so.

Hab dann da mal angerufen und Stunk gemacht. Von deren Seite waren´s dann angeblich nur 10 Minuten und der erste Callcenter Agent wusste von nichts.

Hab dann nochmals mehrmals angerufen und das ganze nochmal schriftlich gemacht. Hab geschrieben, dass ich von einem derartigen grossen Laden ,der Millionen macht was anderes erwartet hätte wie man mit guten Kunden umgeht. Und dass ich in Zukunft gute Artikel lieber gleich zu richtigen etablierten Auktionshäusern geben werde. Postwendend kam dann eine Mail mit der Bitte der betroffenen Artikelnummern. Hab also mal 75 Nummern rübergemailt.

Als wiedergutmachung hat ebay mir dann alle Gebühren, also Angebots/+Endgebühren erlassen. Waren immerhin auch über 400 Euro.

Wenigstens etwas...., wobei ich mir nicht ausdenken möchte wieviel bei richtigem Auktionsende mehr da gewesen wäre.

Seitdem kann ich nur den Tip geben in der Vorweihnachtszeit niemals (!!) Auktionen Sonntag abends um 20.00 Uhr auslaufen zu lassen. Ist damals mehrmals an Sonntagen passiert.

Da dies damals ja häufiger passiert ist und sich natürlich mehrere Leute beschwert haben, wurden daraufhin die AGB´s nochmals überarbeitet. Ich meine , es hiess dann, dass es keine Gebührenerstattung mehr gäbe. Kann aber inzwischen auch schon wieder anders sein.

Würde an Deiner Stelle auf jeden Fall Stunk machen, zur Not mehrmals , da einige einen dementsprechend abweisen. Und immer schön den Namen des Callcenteragenten geben lassen. Wenn Du Glück hast, bekommst die Gebühren erstattet. Allerdings sind das bei bicht allzu hohen Beträgen ja auch nur Peanuts.

Gatti

Bearbeitet von gattinator
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Flohmarkt

Euer Flohmarktvergleich hinkt gewaltig, mag er auch ganz anschaulich sein.

Vertragschluss Flohmarkt: zwischen Verkaäufer und Käufer direkt durch Angebot und Annahme.

Vertragschluss Ebay: Verkäufer Angebot durch Einstellen. Käufer annahme durch Zeitablauf und dabei höchstes Gebot.

Der Flohmarkt "Platzzurverfügungsteller" ist dabei in keinsterweise mit der Plattform des Ebayportals zu Vergleichen. Wenn überhaupt zahlt ihr ein bissel Miete für einen Stand auf dem Flohmarkt. Die rechtliche Einordnung zwishcne einem EbayNutzer und der Ebay AG ist irgendein typenmischter Vertrag mit wohl überwiegend dienstvertraglichen Elementen...

Gruß Dirk

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Ich selber hatte vor kurzem Zores mit einem gekauften Artikel bezüglich Zustand.

Das ganze hat 6 Wochen gedauert und was kam heraus - nix.

Trotzdem: bei nachweisbarem Ausfall würde ich vorerst einmal nichts hergeben da hat leider der Käufer kein Glück gehabt denn

das ist eben die einfachere Variante für dich.

Wobei wenns um eine geringe Summe ginge...dann hättest aber das Topic nicht eröffnet.

ralph

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Ich habe echt 'nen Megahals, bin ich der einzige? Hat jemand Ideen/ Ratschläge? Der Käufer fragt natürlcih schon nach der Bankverbindung usw.
.....wenn der Server nicht läuft? :-D:-D:shit:

musste gestern für nen freund was ersteigern und hatte schon sorge dass da was nicht geht weil der .at server auch kurz stand.

ich hab ebay.de probiert, aber da der noch mehr abkackte versuchte ichs am .at erneut und da gings dann wieder...

lösung (für die bieter und verkäufer die die auktion abbrechen wollen): einfach auf nem anderen server einloggen!

eventuell kannst dann aber auch nicht auf die in ebay.de gespeicherten sachen zugreifen :(

schöne scheisse für dich :-D

Soweit ich das gesehen/verstanden habe würde Ebay höchstens die Gebühren erstatten, aber von dem "Schaden" der jemanden entstanden ist weil nicht auf den Artikel geboten werden konnte steht da nichts. Ich frage mich was Leute mache die z.B. ein Auto verkauft haben. Geht das jetzt u.U. für einen Euro weg?

des ist für mich nun die entgültige bestätigung dass ich sache NIE ohne mindestpreis (mit den ich mich zur not anfreunden kann) verkaufe....

:-D

Soweit ich das gesehen/verstanden habe würde Ebay höchstens die Gebühren erstatten, aber von dem "Schaden" der jemanden entstanden ist weil nicht auf den Artikel geboten werden konnte steht da nichts. Ich frage mich was Leute mache die z.B. ein Auto verkauft haben. Geht das jetzt u.U. für einen Euro weg?
Stell Dir einfach vor, Du wärst irgendwo um 5:00 Uhr in der Frühe auf einen Flohmarkt gefahren, um einen Stand aufzubauen. Hättest all Dein Zeug schön aufgebaut und ausgezeichnet, und dann bricht draußen ein Schneesturm los, der den restz der Menschheit in den warmen sicheren Häusern verweilen lässt. Da kannst Du nix für, der Veranstalter des Flohmarkts auch nicht, und trotzdem haste nichts verkauft. Wenn Dir jetzt der Flohmarktbetreiber die Standkosten erstattet oder erlässt, ist das ein netter Zug, aber geholfen hat es Dir bei deinem ursprünglichen Ziel, Deinen Kram loszuwerden, auch nichts. Aber ändern lässt sich daran nichts, denn was willste denn machen ...

Genauso ist es bei ebay doch auch, oder nicht?

nene, bei ebay zahlst du doch für den dienst dass der artikel in den nächsten x tagen ersteigert werden kann per inet....

Bearbeitet von Motorhead
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Für den ein oder anderen Verkäufer war es sicherlich eine ziemlich ärgerliche Angelegenheit.

Mich würde auch interessieren wie sich eBay dazu verhält.

Hier sagt mir mein 'normaler' pragmatischer Sachverstand auch:

Wer sich einen gewissen Mindestbetrag von seinen Artikeln erhofft, muss das eben von

vornherein so einstellen. Nachher zu sagen: 'Ja, da hätte aber sicherlich der ein oder andere

eventuell höher geboten.' scheint mir auch zu spekulativ.

Ist aber nur meine Meinung und basiert auf keinerlei juristischem Wissen dazu.

Für mich war es so, dass ich etwas ersteigern wollte und mich nicht zum Bieten einloggen konnte.

Nachher war der Artikel war zu einem höheren Preis weg, als das Limit, dass ich mir gesetzt hätte,

aber das weiss man ja vorher nicht.

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Ich fand es gut das der Server mal gehangen hat, da konnten die Preistreiber, Bietagenten und wat ever nicht zuschlagen und pöltzlich waren sie da die guten, alten Schnäppchenpreise. Ich habe nichts gekauft, sondern mir nur das Treiben angesehen. Früher gabs mal einen Tag wo die ein Backup gefahren haben und man 2 Std nicht rann konnte, das war schön als Käufer.

Persönlich tut mir das leid, wenn man sich vorher was ausrechnet was die Ware bringen soll, aber meistens kommt es anders, so was nennt man Leben. Dem einen Freud, des anderen Leid.

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Lösung:

Wickel den Kauf normal ab. Lasse Dir das Geld überweisen, schick den Artikel nicht ab und warte bis der Käufer sich bei Dir meldet.

Dann äusserst Du tiefstes Bedauern über die Unzuverlässigkeit der Post und bist ein toller Verkäufer, denn Du nimmst den Verlust auf Deine Kappe. Es war ja auch Dein Fehler die Ware unversichert zu verschicken. :-D :-D :-D

Nicht ganz fair, aber gut!

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Lösung:

Wickel den Kauf normal ab. Lasse Dir das Geld überweisen, schick den Artikel nicht ab und warte bis der Käufer sich bei Dir meldet.

Dann äusserst Du tiefstes Bedauern über die Unzuverlässigkeit der Post und bist ein toller Verkäufer, denn Du nimmst den Verlust auf Deine Kappe. Es war ja auch Dein Fehler die Ware unversichert zu verschicken. :-D:-D:-D

Nicht ganz fair, aber gut!

nicht ganz fair, und nicht einmal ganz gut, denn:

wenn du glaubst, du müsstest nur das geld zurückerstatten, dann irrst du.

zusätzlich kann dann vom käufer schadensersatz in höhe der differenz zum wiederbeschaffungswert (durchschn. marktwert) gefordert werden.

Bearbeitet von ET3
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nicht ganz fair, und nicht einmal ganz gut, denn:

wenn du glaubst, du müsstest nur das geld zurückerstatten, dann irrst du.

zusätzlich kann dann vom käufer schadensersatz in höhe der differenz zum wiederbeschaffungswert (durchschn. marktwert) gefordert werden.

Schon, aber das sind dann wieder die Fälle von den Oberspezialisten, die für jeden Kleinscheiss zum Anwalt rennen. I.d.R. würde der obige Fall glimpflich ausgehen möchte ich mal behaupten.

Wäre aber auch interessant zu wissen, um was für eine Art Artikel es da gerade geht bzw. von was für Beträgen wir sprechen.

Gruß

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Naja ? ob die Differenz des Artikels zum Wiederbeschaffungswert Kleinschiss ist, hängt ja wohl stark vom eingestellten Artikel ab. Das das nicht immer Glimpflich abläuft kann ich Dir aus eigener Erfahrung bestätigen.

Deswegen fragte ich ja nach etwas mehr Info. Klar ist es ein Unterschied obs um ne CD oder ein Auto geht, soviel gibt das Topic aber leider nicht her. Außerdem schrieb ich das es i.d.R. glimpflich abläuft, nicht immer. Ist aber auch mein rein persönliches Empfinden bzw. eigene Erfahrung.

Gruß

Bearbeitet von Manuel136
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Ach ja, für diejenigen die es interessiert, hier die Antwort von Ebay: :-D :-D :-D:shit:

Naja, hab wenigstens keine Miesen gemacht ........

Hallo,

vielen Dank fuer Ihren Anruf.

Sie haben uns eine Frage zum Kaufvertrag zwischen Ihnen und einem Ihrer

Handelspartner gestellt, da es einigen Mitgliedern nicht moeglich war,

sich in Mein eBay einzuloggen und somit auch keine weiteren Gebote

erfolgen konnten.

Endet bei eBay ein Angebot mit einem Gebot, kommt ein Kaufvertrag

zwischen dem Anbieter und dem Kaeufer zustande. Auch im Fall einer

Stoerung auf unserer Website sind Sie an diesen Vertrag gebunden.

Nur in besonderen Faellen kann entsprechend den allgemein gueltigen

zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses Kaufvertrages

angegriffen werden.

Leider kann eBay Sie in dieser Angelegenheit jedoch nicht individuell

beraten. Rechtsauskuenfte duerfen in Deutschland nur von zugelassenen

Rechtsanwaelten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Wenden Sie

sich daher gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder eine

Rechtsberatungsstelle, um verbindliche Auskuenfte zum Thema Kaufvertrag

zu bekommen.

So kann der Kaufvertrag zum Beispiel aufgehoben werden, wenn beide

Handelspartner sich darauf einigen.

Sie haben demzufolge natuerlich die Moeglichkeit, sich mit Ihrem

Handelspartner darauf zu einigen, den Handel nicht abzuschliessen.

Wenn Sie sich nach Angebotsende von einem Kaufvertrag loesen wollen, ist

es wichtig, dass Sie direkt mit Ihrem Handelspartner in Kontakt treten.

Schreiben Sie eine E-Mail an das Mitglied und begruenden Sie, warum Sie

vom Kaufvertrag zuruecktreten wollen. Bitten Sie um die Einwilligung des

Handelspartners und setzen Sie eine Frist, bis wann Sie eine Antwort

erwarten.

Sie koennen Ihren Handelspartner auch anrufen. Erfragen Sie seine

Telefonnummer per E-Mail oder wenden Sie sich an die Auskunft. Aus

datenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern von

Mitgliedern nicht an Sie weitergeben.

Wir entschuldigen uns fuer die entstandenen Unannehmlichkeiten und

wuerden uns freuen, wenn Sie in diesem Falle eine Einigung mit Ihrem

Handelspartner erzielen koennen.

Mit freundlichen Gruessen

Ricarda Koenig

eBay-Kundenservice

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

**********************************************************

Bei Fragen per E-Mail nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

http://pages.ebay.de/help/contact_inline/index.html

Bitte nennen Sie uns bei Ihren Anfragen auch immer Ihren Mitgliedsnamen

und die der Beteiligten, oder die Artikelnummer, zu der Sie eine Frage

haben. Vielen Dank.

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Nutzen Sie die Moeglichkeit, mit anderen Mitgliedern in den

eBay-Diskussionsforen in Kontakt zu treten! Teilen Sie Ihre Erkenntnisse

und Erfahrungen!

http://pages.ebay.de/community/chat/index.html

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