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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Bin grad am überlegen, was ich alles an meiner Lenkerabdeckung mit GFK

rumbasteln werde. Hatte mir auch überlegt, die Löcher für die Licht- und

Blinkeranzeige zu verschließen.

Darf ich das überhaupt, oder sind die von Seiten des TÜV vorgeschrieben?

(Roller soll mit großem Schild zugelassen werden)

Viele Grüße,

Daniel

Geschrieben
Hallo!

Bin grad am überlegen, was ich alles an meiner Lenkerabdeckung mit GFK

rumbasteln werde. Hatte mir auch überlegt, die Löcher für die Licht- und

Blinkeranzeige zu verschließen.

Darf ich das überhaupt, oder sind die von Seiten des TÜV vorgeschrieben?

(Roller soll mit großem Schild zugelassen werden)

Viele Grüße,

Daniel

Gemäß STVZO sind Anzeigen für Blinker und Licht im Sichtfeld des Fahrers, also im Cockpit, vorgeschrieben... Wenns möglichst klein sein soll: LED´s...

Geschrieben
Gemäß STVZO sind Anzeigen für Blinker und Licht im Sichtfeld des Fahrers, also im Cockpit, vorgeschrieben... Wenns möglichst klein sein soll: LED´s...

Das ist so nicht ganz richtig, da gibts irgend einen Satz wie: Wenn an der Schalterstellung erkennbar...blabla brauchts das nicht. Musst mal googeln

Geschrieben

§54(2) StVZO

Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern ...

§50(6) StVZO

...

Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden.

...

Geschrieben
§54(2) StVZO

Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern

Noch mal für ganz dumme:

Heißt das jetzt, das die Ausnahme nicht für Krafträder gilt, oder das bei Krafträdern die Fahrtrichtungsanzeige nicht im Blickfeld sein muss?

Viele Grüße,

Daniel

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

die grüne Kontrollleuchte, die eh nur anzeigt, daß Licht an ist, kann entfallen

Blinkerkontrolle mußte haben.... also eine 5mm LED in gelb vorn Tacho setzen.

bei Rally wärs nicht nötig, da Blinker vom Fahrer zu sehen sind.

Rita

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die Kontrolleuchte fürs Fernlicht brauchste ebenfalls. Nimm einfach ne grüne und ne blaue LED. Sind nicht allzu auffällig.

Bei mir hats der Tüv geringfügig bemängelt das meine Kontrollleuchten nicht funktionieren.

Geschrieben

Licht nur, wenn es sich ausschalten läßt (bei neueren Fahrzeugen nicht mehr), Fernlicht auch nicht nötig, wenn es erkennbar ist am Schalter. Steht auch irgendwo oben.

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