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Boiler am Arsch - Vermieter macht blöd


ElCattivo

Empfohlene Beiträge

Hi zusammen,

hier mal ne Frage an die Experten hier.

Also gestern ist unser Warmwasserboiler am Arsch gegangen. Den Vermieter hab ich gleich Informiert, da er eine Wohnung drüber wohnt. Der Fall ist klar der Boiler ist hinüber, sifft runtum Wassr und die Elektrik wo des Wasser drüber ist, hat derb nach Verschmürgelung gestunken.

Unser Vermieter nimmt des auf die leichte Schulter meinte "ja nen neuer ist mir zu teuer da der 1000 Euro kostet" und er schaut, daß er nen gebrauchten bekommt. Ich hab dann noch bei Ebay geschaut und dort kosten die ca. 200 Euro in unserer Größe und vor allem neu. Das hab ich ihm heute morgen auch gesagt, doch er meinte "Nö ich setzt jetzt erst mal ne Anzeige in die Zeitung"

Nun meine Fragen:

Wielange muss ich ohne warmes Wasser auskommen?

Was kann ich tun bzw. was muss ich tun?

Ab wann kann ich um wie viel die Miete kürzen?

Wie ihr merkt ist bei mir langsam schluss mit lustig, die Wohnung ist nicht die billigste.

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D.h. ich nehm die KM teil die durch die Tagesanzahl des Monats durch 2 mal die Tage ohne Wasser. Das zieh ich von der nächsten Miete ab.

Muß ich da noch nen Brief schreiben oder des vorher ankündigen?

Zählt der gestrige Abend auch als ganzer Tag da wir gestern abend ja auch nicht duschen konnten bzw ich bin dann zu nem Kumpel gefahren.

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weiß ja nicht wie es bei euch in D aussieht, aber hier bei uns in Ö ist es so, daß der Boiler ganz zu deinen Lasten geht.

auch die Therme zB.

da dies kein ernstzunehmender Schaden am Gebäude ist hat der vermieter/verwalter keinen handlungsbedarf.

es sei denn es ist in deinem mietvertrag so verankert, daß der vermieter für reparaturen der individuellen heizungs- und warmwasserversorgung sorge zu tragen hat.

kam auch erst unlängst ne gesetztesänderung heraus, daß mieter anspruch auf ablöse haben wenn sie sich ein gerät zur individuellen heizungsversorgung anschaffen.

pro jahr werden 10% vom neupreis (muß durch originalrechnung belegt werden) als wertminderung abgezogen.

edit:

und mit mietminderung auf eigene faust wär ich sowieso sehr sehr vorsichtig.

...spreche aus der sicht eines hausverwalters :-D

Bearbeitet von King Kerosin
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Dasselbe Problem hatte ich auch vor kurzem. Meiner meinte auch ob "man den nich noch irgendwie reparieren kann n neuer würde ihn ja locker 5000 Euro kosten und wovon sollte er die den nehmen" der war von Baujahr 1973 der Boiler!!! :-D

Immer wieder stand Wasser in der Küche und mein Vermieter behauptete noch das das von meiner Waschmaschine käme. Nachdem ich den Waschmaschinenfritzen da hatte und der mir bestätigt hatte das mit meiner Maschine alles wunderbar is wär ich fast ausetickt. :-D

Nunja ende vom Lied is das er jetzt doch nach langem drängen n neuen gekauft hat zwar nicht den besten aber trotzdem n vernünftiges Ding (musste aber auch den Boilerverkäufer anspitzen das der ihm was halbwegs vernünftiges verkauft).

Fazit Vermieter sind Schweine. Ich hab bisher noch in keine der drei Wohnungen die ich hatte n netten , fairen und immer besorgten gejhabt sondern nur die Geldgeilen die nie was investieren wollen.... :-D

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Fazit Vermieter sind Schweine. Ich hab bisher noch in keine der drei Wohnungen die ich hatte n netten , fairen und immer besorgten gejhabt sondern nur die Geldgeilen die nie was investieren wollen.... :-D

kommt immer auf den vertrag an und wofür die rücklagen vereinbarungsgemäß verwendet werden.

wie gesagt bei uns wird (mit dem gesetz im rücken) kein boiler oder keine therme mehr gezahlt, da dies nicht im vertrag steht und wir mit den rücklagen der wohnhausanlage nur ernsthafte schäden am gebäude zahlen.

achja und ich bin im sozialen wohnbau tätig und wir werden streng geprüft.

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Muß ich da noch nen Brief schreiben oder des vorher ankündigen?

auf jeden fall einen brief aufsetzten und darin eine frist von 2 wochen zur behebung des schadens setzen, mit mietminderung drohen, bzw ankündigen, hoffe du hast eine mietrechtschutz, denn die normale reicht nicht aus.

ansonsten kündigen, ausziehen und was schönes günstiges suchen.

p.s sollte ich dieses hammergeile loft gebäude mit 2 werkstätten und hebebühne +garten kaufen kannst ja in meine maisonette wohnung ziehen.

ich weiss, das hilft im winter mit kaltem wasser nicht sehr aber das nur so am rande :-D

dei edit meinte noch. auch wenn der vermieter im haus wohnt den brief per einschreiben schicken und den beleg aufbehalten, sonst heisst es später " brief?? hab ich nie bekommen!!

Bearbeitet von crus-t
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Ich kann nur von Glück sprechen, daß es passiert ist als ich daheim war, es kam ca. 1liter/Minute raus, ich kann gar nicht dran denken was passiert wäre wenn ich 3-4 Tage nicht daheim gewesen wär, wobei ein Arbeitstag ja auch gereicht hätte.

Unser Boiler ist auch um des Baujahr. Ok ich mag altes Blech aber der zweitaktet ja nicht.

Sollte ich nen motor in die Wohnung schleppen und ne Kupferschlange um den Auspuff wickeln dann hab ich ja wieder warmes Wasser. :-D

Also ich muß Ihm ankündigen daß ich die Miete kürze wenn nicht bis xyz es repariert ist, richtig?? Wielange muß ich Ihm Zeit geben? Schriftlich Ankündigen oder reicht auch mündlich mit Zeugen?

@crus-t meinst du das teil das bei der sparkasse ausgeschrieben ist?? Dat wär was *ggg

Bearbeitet von ElCattivo
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Hier in D ist das anders. Da gehört alles zur Mietsache, was in der Wohnung ist, wenn man einzieht (so ungefähr), und der Mieter muss nur Sachen ersetzen, die weniger als 30,- ? kosten, oder von ihm selber kaputt gemacht wurden

Aber das ist gefährliches Halbwissen.

Zu Deinem Fall: Auf jeden Fall musst Du dem Vermieter eine Frist setzen und eine Mietminderung androhen, das Ganze am besten schriftlich, und nachweislich, also per Einschreiben

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Hier in D ist das anders. Da gehört alles zur Mietsache, was in der Wohnung ist, wenn man einzieht (so ungefähr), und der Mieter muss nur Sachen ersetzen, die weniger als 30,- ? kosten, oder von ihm selber kaputt gemacht wurden

Aber das ist gefährliches Halbwissen.

ah das is endlich ne wichtige aussage hier.

würd mich interessieren ob das gesetz ist oder standardvertragstext.

sollte dies gesetz sein, dann ist deutschland ja ein mieterparadies und ne gemietete wohnung fast sogut wie n hotelzimmer.

fehlt nur noch die putzfrau und das zimmerservice.

...kanns aus vermieterseite fast garnicht glauben das es bei euch wirklich so ist.

aus was für bestandteilen setzt sich bei euch die miete zusammen? wie hoch ist der rücklagenanteil für reparaturen am haus?

ihr werdet doch sicher die frage verstehen, der vermieter muß rücklagen bilden um schäden beheben zu können.

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o.k., wie King Kerosin schon gesagt hat, bei uns in Ö bist du als Mieter der Blöde u. musst dir Boiler oder Therme bzw. Reparaturen selber zahlen.

But by the way: Ich nehme an, dass es sich bei dir um so einen 120-150 L Elektrospeicher, irgendwo im Bad hängend, handelt. Die kosten neu (ordentliche Qualität) irgendwas zwischen 300-500 Euros. Sind ziemlich billig geworden, die Teile. Kommt drauf an, was der Installateur so draufschlägt, denn der Großhandel (also ich :-D ) verkaufen sowas je nach Marke u. KW-Leistung um ca. 170-300 Euro an den Fachmann. Wenn du den Boiler demontierst wirst du wohl um eine neue Anschlußgarnitur (das sind die verchromten 10mm Kupferrohre unter´m Boiler mit Sicherheitsventil u. Verschraubungen) nicht rumkommen, diese Garnitur kostet ca. 40-50 Euro.

Das teure ist die Arbeitszeit. In Wirklichkeit ist aber nix dabei und als geschickter Heimwerker kannst du es vielleicht sogar selbst. Wenn du einen Installateur in deinem Bekanntenkreis hast der dir das Privat macht, ist das um ein paar Euro in 1-2 Stunden erledigt u. keine Hexerei.

Greetz, STANI :-D

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Genau so ein Teil ist des.

Ich hab ja auch günstige rausgesucht und Ihm vorgelegt aber er will nur nen gebrauchten und bis die Anzeige gedruckt und nen gebrauchter da ist dauert des sicher.

Eingebaut wird das sowieso von mir bzw Ihm. Der lässte doch nichts für Geldmachenwas selber geht.

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o.k., wie King Kerosin schon gesagt hat, bei uns in Ö bist du als Mieter der Blöde u. musst dir Boiler oder Therme bzw. Reparaturen selber zahlen.

ich würde nicht sagen der blöde sondern einfach der verantwortliche.

es gibt auf dieser welt (fast) nichts geschenkt.

entweder is der vermieter verantwortlich, dann muß der für solche reparaturen rücklagen bilden und schreibt den anfallenden betrag dem mieter bei jeder miete vor. (deshalb meine frage nach den bestandteilen der miete in D)

oder der mieter is verantwortlich, dann ist die miete um eben diesen betrag geringer und der mieter sollte sich für den ernstfall ein sparbuch anlegen.

ich finde aus persönlicher sicht die version "mieter verantwortlich" besser, weil der mieter den ertrag aus dem privat angelegten sparbuch in seine tasche stecken kann.

zahlen tut es der mieter, so oder so, der vermieter zahlt sowas SICHER NICHT aus seiner eigenen Tasche (es sei denn er ist naiv)

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Was ist denn mit zärtlichen , mitmenschlichen Techniken ?

Wenn er im selben Haus wohnt , kann er es dir als Nachbar in Notlage ja wohl nicht verweigern , das du Morgens und Abends mal kurz zum Duschen bei ihm reinschaust !

Natürlich auch deine Frau/Freundin/Dominus/Kinder.....

Macht die Sachlage des Mangels recht haptisch für ihn ! :-D

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Ich hoffe nur er kommt nicht aufsolche Ideen

Ich glaub heute steh ich in Unterlutte und Handtuch vor seiner Tür und klopfe und frag ob ich duschen kann. :-D Das blöde ist nur ich hoffe er kommt dann nicht auf die Idee daß er sich Zeit lassen kann.

Wenns so wie in Ö wär hätt ich mir gestern direkt einen bei Egay bestellt, weil 200 Euro sind nicht die Welt, ok irgendwie schon, aber wat mut dat mut und der hätte dann Garantie und würde auch nen paar Jahre halten, was ich bei nem gebrauchten bezweifel.

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ich würde nicht sagen der blöde sondern einfach der verantwortliche.

es gibt auf dieser welt (fast) nichts geschenkt.

entweder is der vermieter verantwortlich, dann muß der für solche reparaturen rücklagen bilden und schreibt den anfallenden betrag dem mieter bei jeder miete vor. (deshalb meine frage nach den bestandteilen der miete in D)

oder der mieter is verantwortlich, dann ist die miete um eben diesen betrag geringer und der mieter sollte sich für den ernstfall ein sparbuch anlegen.

ich finde aus persönlicher sicht die version "mieter verantwortlich" besser, weil der mieter den ertrag aus dem privat angelegten sparbuch in seine tasche stecken kann.

zahlen tut es der mieter, so oder so, der vermieter zahlt sowas SICHER NICHT aus seiner eigenen Tasche (es sei denn er ist naiv)

Naja, bedingt richtig. Wenn du, wie ich zur Zeit, bei einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft wohnst ( u. das sind in Österreich ja viele) ist das anders. Diese Genossenschaften dürfen keinen Gewinn machen. Alles, was nicht für Verwaltung, neue Projekte, Sanierung etc. draufgeht muss als Rücklage auf´s Sparbuch kommen. Auch die daraus resultierenden Zinsen müssen zweckgebunden (sogar auf die entsprechende Immobilie) verwendet werden. D.h. die Genossenschaft darf nicht von einem Gebäude, das aufgrund weniger Schäden u. Reparaturen genug Rücklagen hat, diese Rücklagen für ein anderes Gebäude verwenden.

Bei privaten Vermietern ist das natürlich anders, ist aber auch logisch, der muss ja von irgendwas leben.

Diese Diskussion ist aber schon ziemlich offtopic, würde ich jetzt mal behaupten :-D

Greetz, STANI :-D

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ich bin im Technischen Bereich (Schadenssanierungen und Haustechnik) einer gemeinnützigen Siedlugnsgenossenschaft mit über 10.000 Wohneinheiten angestellt.

danke, benötige keine aufklärung über die umstände unter diesen ich häuser verwalten muß :-D

ich hab geschrieben daß ich JEDEM Mieter dessen Haustechnischen Einrichtungen NICHT vom Vermieter gezahlt werden dazu rate, sich ein Sparbuch anzulegen um für solch Reparaturen Geld zu haben. Mit dem positiven Nebeneffekt, daß er sich die Zinsen von SEINEM Sparbuch PERSÖNLICH verwenden kann.

die genossenschaft hat auch so ein "Sparbuch" und hat die auflagen die du bereits völlig richtig aufgezählt hast.

davon hat der einzelne mieter aber eher wenig, da das geld dieses buches auch wieder grundsätzlich für ernsthafte schäden am gebäude oder verbesserungen im allgemeinen bereich der wohnhausanlage verwendet werden.

bei nem privaten vermieter schaut sowieso immer alles von fall zu fall anderst aus, da ist der mietvertrag der abgeschlossen wird verdammt wichtig.

wenn ich in ne wohnung ziehe die gemietet ist, würde ich den vertrag von nem wohnungsrechtkundigen rechtsanwalt durchlesen lassen und mir das juristendeutsch übersetzten lassen.

das kostet zwar anfangs ne kleinigkeit, hilft aber zu verstehen auf was man sich im konkreten fall einlässt.

edit:

ich hab mir sogar für meine autos ein sparbuch angelegt um im ernstfall große reparaturen zahlen zu können, schließlich benötige ich mein auto um zur arbeit zu kommen.

so wieder zurück zum thema:

was steht denn nun in deinem vertrag elcattivo?

Bearbeitet von King Kerosin
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...und das setzt sich so einfach über mietrecht, eigentumsrecht und wohnungsgemeinnützigkeitsrecht hinweg?

...und wieder komme ich darauf zurück:

was wird in diesem fall mit der miete gedeckt?

was sagt der vertrag dazu?

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BGB § 535: Instandhaltung ist Sache des Vermieters, Punkt aus... Sollter er was dagegen haben, ihm das BGB um die Ohren hauen... Eigentum verpflichtet eben, und wenn jemand sich eine WE als Kapitalanlage ans Bein bindet, hat er auch für den ordnungsgemäßen Zustand zusorgen...

§ 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Weiter gilt:

§ 536c

Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder

3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

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Tja nicht alle Vermieter sind so Geldgeile säcke...gut mein letzter Vermieter war ein wirkliches Arschloch gewesen da wurde sogar die Wohnungsübergabe mit meinem Anwalt gemacht weil des kann man sich nicht vorstellen was da abgegangen ist... :-D

Mein neuer :-D Vermieter hat sogar wegen mir seine Schüssel auf Digital umbauen lassen weil ich nur Digitale Reciever besitze, meine Wohnung außen streichen lassen und neue Fußböden gelegt wo jeder andere drinnen gelassen hätte und ansonsten genügt ein Anruf und am nächsten Tag steht der Elektriker oder Sanitärinstallateur auf der matte und macht mal schnelldas was anliegt... :-D:shit:

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Also habs abgeklärt er ist natürlich verantwortlich für die Instandsetzung der Heizung.

Frist habe ich Ihm gesetzt, sogar recht großzügig bis Freitag. Mal schauen was passiert.

Was mich halt echt nervt sind Aussagen wie "ja dann müßt Ihr halt nen paar Tage kalt duschen" , "nen neuer ist viel zu teuer" (vor 3 Monaten hab ich nen neuen Boiler in seine Wohnung mit hochgeschleppt damals meinte er "ach nen neuer Boiler ist schon sinnvoll vorallem wegen den Stromkosten") :-D

Wär die Werkstatt die ich mitgemietet hab nicht soo sexy wär ich schon ein paar mal Ausgezogen.

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