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Boiler am Arsch - Vermieter macht blöd


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du in Deinem Mietvertrag keine Klausel bzgl. Kleinreparaturen ?

In moderneren Mietvertägen wird hier dem Mieter eine höhere Varantwortung übertragen.

Teilweise regeln die Mietvertäge mit der Benennung eines Höchstbetrages ( regional unterschiedlich / bei uns im Raum DA

üblicherweise 300.-Euro ) , bis zu welchem Betrag der Mieter die Reparatur von Mietsachen und Installationen sowie Wartungsarbeiten selbst bezahlen muß.

Bei einem Heizbeuler sind diese 300.-Euro incl. Montage allerdings schnell überschritten und somit steht der Vermieter in der Pflicht.

Am ehesten bekommst Du diesbezüglich kostengünstige und rechtsverbindliche Auskünfte vom Mieterschutzbund in deiner Region.

Edith sacht, ich habe das letzte Posting wohl übersehen :-D

Edith fracht auch noch, ob denn nu die ganze Heizung oder "nur" das warme Wasser nicht tut ?

Bearbeitet von oehli
  • 3 Monate später...
Geschrieben

so, habe heute auch mal ne frage zum mietvertrag bzw. zur hausordnung.

vor kurzem wurde mir mein fahrrad gestohlen. hab mir jetzt ein recht teures neu gekauft und damit das nicht gestohlen wird, nehme ich es mit in die wohnung (1EG).

soweit so gut dachte ich mir: gestern bekomm ich post von den vermietern, dass sie mir nicht erlauben, mein fahrrad in der wohnung abzustellen, treppenhaus wird beschädigt blablablubb und soweiter. ich solls in den keller stellen. leider ist der kellerraum voller schrott und auch viel schwerer zu erreichen als die wohnung.

in der hausordnung steht tatsächlich drin, das fahrräder weder in der wohnng, noch im keller abgestellt werden dürfen. wie nun? wohin mit dem guten stück?

ist sowas rechtens? ist son fertiger pauschal mietvertrag....

was passiert, wenn man sich nicht an die hausordnung hält? probleme haben maanche leute...unfassbar!

hab auch schon gegoogelt, meines erachtens nach, darf es mitr nicht verboten werden, mein fahrrad mit in die wohnung zu nehmen. kennt sich da wer genau aus?

das der vermieter total bescheuert ist, weiß ich selber. :-D nur ausziehen will ich deshalb nicht unbedingt.... :-D

Geschrieben
so, habe heute auch mal ne frage zum mietvertrag bzw. zur hausordnung.

vor kurzem wurde mir mein fahrrad gestohlen. hab mir jetzt ein recht teures neu gekauft und damit das nicht gestohlen wird, nehme ich es mit in die wohnung (1EG).

soweit so gut dachte ich mir: gestern bekomm ich post von den vermietern, dass sie mir nicht erlauben, mein fahrrad in der wohnung abzustellen, treppenhaus wird beschädigt blablablubb und soweiter. ich solls in den keller stellen. leider ist der kellerraum voller schrott und auch viel schwerer zu erreichen als die wohnung.

in der hausordnung steht tatsächlich drin, das fahrräder weder in der wohnng, noch im keller abgestellt werden dürfen. wie nun? wohin mit dem guten stück?

ist sowas rechtens? ist son fertiger pauschal mietvertrag....

was passiert, wenn man sich nicht an die hausordnung hält? probleme haben maanche leute...unfassbar!

hab auch schon gegoogelt, meines erachtens nach, darf es mitr nicht verboten werden, mein fahrrad mit in die wohnung zu nehmen. kennt sich da wer genau aus?

das der vermieter total bescheuert ist, weiß ich selber. :-D nur ausziehen will ich deshalb nicht unbedingt.... :-D

guckst du hier

Geschrieben
so, habe heute auch mal ne frage zum mietvertrag bzw. zur hausordnung.

vor kurzem wurde mir mein fahrrad gestohlen. hab mir jetzt ein recht teures neu gekauft und damit das nicht gestohlen wird, nehme ich es mit in die wohnung (1EG).

soweit so gut dachte ich mir: gestern bekomm ich post von den vermietern, dass sie mir nicht erlauben, mein fahrrad in der wohnung abzustellen, treppenhaus wird beschädigt blablablubb und soweiter. ich solls in den keller stellen. leider ist der kellerraum voller schrott und auch viel schwerer zu erreichen als die wohnung.

in der hausordnung steht tatsächlich drin, das fahrräder weder in der wohnng, noch im keller abgestellt werden dürfen. wie nun? wohin mit dem guten stück?

ist sowas rechtens? ist son fertiger pauschal mietvertrag....

was passiert, wenn man sich nicht an die hausordnung hält? probleme haben maanche leute...unfassbar!

hab auch schon gegoogelt, meines erachtens nach, darf es mitr nicht verboten werden, mein fahrrad mit in die wohnung zu nehmen. kennt sich da wer genau aus?

das der vermieter total bescheuert ist, weiß ich selber. :-D nur ausziehen will ich deshalb nicht unbedingt.... :-D

moin,

die hausordnung dient dem zweck, den hausfrieden zu sichern!

"Werden Verstöße gegen die Hausordnung, die geeignet sind, den Hausfrieden nachhaltig zu stören trotz Abmahnung fortgesetzt, liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt." LG Essen 10. Zivilkammer, Urteil v.07.02.2002, Az. 10 S 438/01

wenn du beim transport deines fahrrades in deine wohnung nicht das treppenhaus ver-/beschmutzt oder gar beschädigst, dann störst du damit auch nicht den hausfrieden.

wenn du weitere fragen hast....PM!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka k.c.

Geschrieben
so, habe heute auch mal ne frage zum mietvertrag bzw. zur hausordnung.

vor kurzem wurde mir mein fahrrad gestohlen. hab mir jetzt ein recht teures neu gekauft und damit das nicht gestohlen wird, nehme ich es mit in die wohnung (1EG).

soweit so gut dachte ich mir: gestern bekomm ich post von den vermietern, dass sie mir nicht erlauben, mein fahrrad in der wohnung abzustellen, treppenhaus wird beschädigt blablablubb und soweiter. ich solls in den keller stellen. leider ist der kellerraum voller schrott und auch viel schwerer zu erreichen als die wohnung.

in der hausordnung steht tatsächlich drin, das fahrräder weder in der wohnng, noch im keller abgestellt werden dürfen. wie nun? wohin mit dem guten stück?

ist sowas rechtens? ist son fertiger pauschal mietvertrag....

was passiert, wenn man sich nicht an die hausordnung hält? probleme haben maanche leute...unfassbar!

hab auch schon gegoogelt, meines erachtens nach, darf es mitr nicht verboten werden, mein fahrrad mit in die wohnung zu nehmen. kennt sich da wer genau aus?

das der vermieter total bescheuert ist, weiß ich selber. :-D nur ausziehen will ich deshalb nicht unbedingt.... :-D

Natürlich hat der Vermieter dir nicht vorzuschreiben, ob Du Dein Fahrrad in der von Dir gemieteten Wohneinheit abstellst, Sollte diese Klausel im MV stehen, so ist diese unzulässig (salvatorische Klausel, benachteiligt Dich als Mieter außerdem...). Richtigerweise darfst du während der Mietzeit in der Wohnung fast alles machen, was Du willst, wenn Du nicht gegen Gesetze verstößt (z.B. Cannabisanbau in der Whg. etc...)...

Wenn ich meinen Mietern hier im Gheddo immer vorschreiben würde, dass sie ihre Kinderwagen nicht in die Wohnung verbringen dürfen, wäre hier was los... :-D Natürlich mußt Du drauf achten, dass das Trhs. nicht beschädigt wird, aber der Vermieter dürfte nicht überprüfen, ob Du Dein Fahrrad in der Whg. stehen hast, das geht ihn nichts an, was ich auch aus Verwaltersicht richtig finde...

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