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matzmann

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  1. Darauf warte ich seit 15 Jahren und nichts passiert. Bin mal gespannt was auf die Autodoktoren Nummer folgt.
  2. Soweit die Theorie und die Vorschriften, trotzdem werden Deutschlandweit noch immer gerne Briefkopien als Grundlage genommen. Was ist aus den italienischen Geräuschvorschriften geworden?
  3. Super Idee, bei denen nachfragen die noch weniger Ahnung haben.
  4. Genau so wird es gemacht, vielleicht sollte sich der GTÜ UbTD nochmal mit seiner Technikabteilung auseinandersetzen. Geht bei den 60km/h Ostmopeds genauso.
  5. Hab mich verrechnet von 3 auf 300 Eur/qm sind 10000% 🤮
  6. Naja, ich habe ja nichts dagegen das mein Wohngrundstück neu bewertet wird und wir mehr zahlen, aber das die Berechnungsgrundlage für die nasse Kuhwiese nebenan auf der ich nicht bauen darf da Aussenbereich um 300% steigt (So eine Wiese ist naturgemäß ja auch eher groß), ist nicht nachvollziehbar und so geht es hier allen mit großen Gärten. Das spiegelt den Wert des Grundstücks in keinster Weise wieder. Wenn ich normalen Richtwerte nehmen komme ich auf ~250.000, der ermittelte Grundsteuerwert sind 750.000. Da kann kein Hebesatz was retten.
  7. Und das darf ich dann jedes Frühjahr und jeden Herbst wieder machen? Toll.
  8. Ich betrachte das von der anderen Seite, bei meiner Station sind die Öffnungszeiten falsch hinterlegt, aber weder ich noch die Firmenleitung schaffen es das ändern zu lassen. Auf unser eigenen homepage ist es natürlich richtig hinterlegt.
  9. Geht dich noch, durch die Unfähigkeit der Kindergeldstelle konnten wir 3000 EUR Kindergeld und 2500 EUR Beihilfe von heute auf morgen zurückzahlen.
  10. Das bedeutet nur das auf den in 22a aufgeführten Teilen kein Prüfzeichen drauf sein muß, zB. Scheinwerfer, trotzdem muss er den Vorschriften von 53 entsprechen, darf also z.B. nicht rot leuchten. Mit Eintragungen hat das nichts zu tun. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl153s1166.pdf']
  11. In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile Datenblattpflicht. Geben tut es das beim TÜV Süd. https://www.tuvsud.com/de-de/store/auto-service/datenblattservice/kraftrad/HBR-DBS-00-016
  12. Genau das ist das Problem, da kein Leichtkraftrad oder Trecker sondern ein Kleinkraftrad gibt es das ganz große Kennzeichen. Mit der Durchsetzung der Vorschrift (die vorher nie einen interessiert hat) wollte man den Leihroller Vermieter einbremsen. Hat nicht funktioniert da die Zulassungstellen ihre Rundschreiben aus Zeitmangel erst nach 2 Jahren lesen.
  13. Beim X9 sieht man aber den gelben Schimmer.
  14. P.S.S: Falls einen interessiert, ich habe mal nachgeschlagen. ECE R6 lässt nur gelb blinkende Fahrtrichtungsanzeiger zu. In eine Beleuchtungseinrichtung gehört ein nach ECE 37 genehmigtes Leuchtmittel, die gibt laut ebendieser ECE Regelung nur in weiß, rot und gelb. Auf dem ganze Temu Kram sind in Regel nur Buchstaben Zahlenkombinationen drauf die den Eindruck eines Prüfzeichens machen und in Details abweichen um eben genau keine Fälschung zu sein.
  15. Dazu müsste man in die Prüfunterlagen der Blinker schauen. Da bis EZ 31.12.1969 aber rote Blinker zulässig waren können die durchaus eine gültige Genehmigung haben (Das es die PX da noch nicht gab ist egal, Beleuchtungseinrichtungen werden ohne das Fahrzeug geprüft) Oder die Chinesen haben einfach was draufgedruckt wie so oft (Das würde erklären warum SIP sich nicht traut die in Deutschland zu vertreiben). Also nein du darfst Sie nicht fahren es sei denn du baust sie an eine Erstseriensprint. P.S. Das KBA ist durchaus hinter sowas hinterher.
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